University of Toronto G8 Informationszentrum

Afrika

Gleneagles, 8 Juli 2005

- Übersetzung nicht autorisiert -

Eine historische Chance

1. Dies ist ein chancenreicher Augenblick für Afrika. Seine Staats- und Regierungschefs haben sich einer neuen Vision für die Zukunft des Kontinents verschrieben, die ihre führende Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen, aber auch der Realisie rung der Chancen des Kontinents anerkennt.

2. Es bleiben jetzt gerade noch zehn Jahre für die Maßnahmen, die alle Entwicklungslän der treffen müssen, um die auf dem Millenniums-Gipfel im Jahr 2000 vereinbarten Ziele zu erfüllen. Wir sollten im Rahmen der G8 auch weiterhin einen Schwerpunkt auf Afrika legen, das als einziger Kontinent bei keinem der Ziele, die laut Millenni ums-Erklärung bis 2015 umgesetzt werden sollen, im Zeitplan liegt.

3. Es sind wichtige Fortschritte erzielt worden. In den zurückliegenden fünf Jahren haben mehr als zwei Drittel der Staaten Subsahara-Afrikas demokratische Wahlen abgehal ten. Die Inflationsrate beträgt nur noch ein Fünftel des Wertes von vor zehn Jahren. Das Wachstum in 16 afrikanischen Staaten lag während des vergangenen Jahrzehnts durchschnittlich bei über 4 %, höher als in irgendeinem der großen Industriestaaten. 24 afrika nische Länder haben sich inzwischen verpflichtet, ihre Fortschritte gegenseitig zu überprüfen. Schließlich steht die Förderung von verantwortungsbewusstem staatli chen Handeln, Frieden, Sicherheit und wirtschaftlicher Entwicklung im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Afrikanischen Union (AU) und ihres Programms, der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD).

4. Seit Ende der 90er Jahre (siehe Anlage I) ist die Beschäftigung mit Fragen, die für Afrika von Bedeutung sind, einer der Schwerpunkte der G8 auf jedem ihrer Gipfel.

Auf dem Fortschritt aufbauen: ein erneutes Bekenntnis zu Afrika

5. Weitere Fortschritte in Afrika hängen vor allem von seinen eigenen führenden Politi kern und den Afrikanern selbst ab. Wir begrüßen deren Bereitschaft, die Verantwor tung für die Entwicklung ihres Kontinents zu übernehmen, verantwortungsbewusstes staatliches Handeln zu fördern und gegen die Korruption in ihren Ländern vorzugehen. Wir wollen ihnen dabei helfen zu gewährleisten, dass die Reformen in Afrika an Dy namik gewinnen: Heute erneuern wir unser eigenes Bekenntnis zur Unterstützung von Staaten und Menschen, die solche Anstrengungen unternehmen.

6. Wir haben daher ein weiteres Paket von Maßnahmen vereinbart, mit denen wir Afrika helfen wollen, die erfolgreiche Zukunft zu schaffen, die wir uns alle wünschen; viele dieser Maßnahmen werden auch auf andere arme Länder übertragbar sein. Sie müssen aufeinander abgestimmt und systematisch durchgeführt werden. Verbesserung des staatlichen Handelns, Stabilität und Frieden sind erforderlich, wenn der Privatsektor wachsen und Arbeitsplätze schaffen soll; ein wachsender Privatsektor generiert Mehr einnahmen, die in das Gesundheitswesen und in den Bildungssektor investiert werden können, und eine größere Zahl von gesunden, gut ausgebildeten Menschen wird die Fähigkeit zu selbstverantwortlichem Handeln stärken. Diese einander wechselseitig verstärkenden Maßnahmen sollten ein sich selbst tragendes Wachstum in Afrika be schleunigen und langfristig die Abhängigkeit von Hilfe beenden.

7. Unsere heutigen Verpflichtungen bauen auf Afrikas Eigenanstrengungen auf, wie sie sich in den Strategien und Programmen der AU und der NEPAD widerspiegeln, sowie auf den vergangenen und gegenwärtigen Verpflichtungen der G8. Die in Kananaskis ver einbarten Fortschritte beim Afrika-Aktionsplan sind von unseren Persönlichen Be auf tragten für Afrika überprüft worden. Wir haben auch die Schlussfolgerungen des jüngsten Berichts der Kommission für Afrika zur Kenntnis genommen. Andere Staaten sind bereit, ihre Erfahrungen mit einer erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung, auch in Asien, weiterzugeben, und wir erkennen an, dass die Süd-Süd-Zusammenar beit einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten kann. In einigen Bereichen beabsichti gen wir, unsere Unterstützung für bereits funktionierende Maßnahmen zu intensivie ren; auf anderen Gebieten ist eine verstärkte Anstrengung erforderlich.

Frieden und Stabilität

8. Frieden ist die erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung. Wir unterstüt zen die Bemühungen Afrikas um die Schaffung eines friedlichen und stabilen afrikani schen Kontinents. Wir werden fragilen afrikanischen Staaten dabei helfen, Kri sen und Konflikte erfolgreich hinter sich zu lassen. Wir unterstützen afrikanische Initi ati ven zur Verhinderung, Moderierung und Lösung von Konflikten sowie zur Kon soli die rung des Friedens im Geiste der VN-Charta. Außerdem unterstützen wir die Af ri ka nische Union (AU) und die anderen afrikanischen Institutionen, die weiterhin ihre Ka pazitäten zur Förderung von dauerhaftem Frieden und anhaltender Stabilität auf dem Kontinent entwickeln müssen. In diesem Zusammenhang schreiten wir mit unse rer Verpflichtung von Sea Island fort, bis 2010 etwa 75.000 Soldaten auszubilden und ge gebenenfalls auszurüsten, damit diese an friedensunterstützenden Operationen welt weit mit dauerhaftem Schwerpunkt Afrika teilnehmen können. Wir würdigen die Mis sion der Afrikanischen Union in Sudan (Darfur) und werden sie weiterhin unter stüt zen, so wie wir auch einen Beitrag zur UNMIS-Operation im südlichen Sudan leisten.

9. Wir werden unsere Unterstützung für den Ausbau der afrikanischen Kapazitäten zur Lösung von Konflikten und zur Erhaltung des Friedens im Einklang mit unseren in nerstaatlichen Gesetzen stärken, indem wir

(a) der Afrikanischen Eingreiftruppe (African Standby Force) koordinierte technische Unterstützung leisten und beim Aufbau von Planungselementen im Hauptquartier der Afrikanischen Union und ihren regionalen Brigaden helfen;

(b) die AU bei der Entwicklung ihrer Fähigkeit unterstützen, unbewaffnete militärische Beobachtermissionen, zivile Polizeioperationen und Gendarmerie-/Carabinieriartige Kräfte als Teil von Stabilisierungs- und Friedensunterstützungsoperationen einzuset zen;

(c) afrikanische Friedensunterstützungsoperationen, unter anderem Transport-, Logistik- und Mittelbewirtschaftungskapazitäten, auch durch eine flexible Finanzierung unter stützen;

(d) den Terrorismus in Afrika bekämpfen, auch durch Zusammenarbeit mit dem Anti-Ter rorismus-Zentrum der AU in Algier;

(e) Bemühungen regionaler und internationaler Organisationen um die Stärkung der afri kanischen Fähigkeit zur Förderung von Frieden und Stabilität unterstützen.

10. Wir werden Afrika ferner dabei helfen, Konflikte zu verhindern und sicherzustellen, dass frühere Konflikte nicht erneut aufflammen, indem wir

(a) partnerschaftlich mit der AU und subregionalen Organisationen, auch durch die Be reitstellung von Mitteln zum Aufbau ihres geplanten kontinentalen Frühwarnsystems und zur Einsetzung des AU-Rates der Weisen (AU Panel of the Wise) zusammenar beiten, damit Konflikte bearbeitet und moderiert werden können, bevor sie gewaltsam ausbrechen;

(b) die Fähigkeiten der AU und afrikanischer Suborganisationen stärken und dabei auf dem bestehenden G8-Aktionsplan für den Ausbau der globalen Fähigkeiten zur Frie densunterstützung sowie auf den bei den Gipfeltreffen von Evian und Kananaskis ein gegangenen Verpflichtungen aufbauen. Um dies zu unterstützen, werden wir innerhalb unserer jeweiligen Regierungen Mechanismen zur wirksameren und flexibleren Kri senreaktion fördern und uns für schnellere, umfassendere und koordinierte Reaktionen der Partner einsetzen; dazu werden wir uns selbst, die VN, regionale Schlüsselorgani sationen und andere Partner einbringen;

(c) den Beitrag lokaler und multinationaler Unternehmen zu Frieden und Stabilität maxi mieren, indem wir unter anderem mit dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen zu sammenarbeiten und OECD-Leitlinien für Unternehmen entwickeln, die in Zonen schwach ausgeprägter Staatlichkeit tätig sind;

(d) an der wirksameren Umsetzung von VN-Sanktionsregimen arbeiten, indem wir beste hende Überwachungsmechanismen besser koordinieren und effizienteren Gebrauch von unabhängigem Sachverstand machen;

(e) im Rahmen der VN und anderen Foren effizient handeln, um die Rolle sogenannter "Konfliktressourcen" wie Öl, Diamanten und Holz und anderer knapper natürlicher Ressourcen bei der Auslösung und Anheizung von Konflikten zu bekämp fen;

(f) die Effizienz von Kontrollen der Weitergabe von Kleinwaffen und leichten Waffen verbessern, unter anderem auch auf der Überprüfungskonferenz des VN-Aktionspro gramms für Kleinwaffen und leichte Waffen im Jahr 2006, und in Afrika wirksame Maßnahmen ergreifen, um illegale Kleinwaffen zu sammeln und zu zerstören. Die Ausarbeitung internationaler Standards für die Weitergabe von Waffen, einschließlich eines gemein samen Verständnisses der Verantwortung von Regierungen, wäre ein wichtiger Schritt in Richtung auf die Bekämpfung der unerwünschten Verbreitung konventioneller Waf fen. Wir sind uns einig, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um einen Konsens darüber herbeizuführen, dass zur Bekämpfung der uner wünschten Verbreitung konventioneller Waffen gehandelt werden muss;

(g) uns für die vom VN-Generalsekretär vorgeschlagene neue Kommission für Friedens schaffung einsetzen.

11. Wir werden dem Wiederaufbau und der Aussöhnung in Staaten, in denen ein Konflikt zu Ende gegangen ist, mehr Aufmerksamkeit und Ressourcen widmen, indem wir

(a) diesen Staaten gegebenenfalls rasche und flexible multilaterale und bilaterale Schul denerleichterung gewähren;

(b) für den Wiederaufbaubedarf Finanzzuschüsse zur Verfügung stellen, unter anderem für die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombat tanten in die Zivilgesellschaft.

12. Wir werden mit anderen Partnern mit Dringlichkeit darauf hinarbeiten, die Rechtzei tigkeit, Berechenbarkeit, Wirksamkeit und Verfügbarkeit humanitärer Hilfe zu verbes sern, indem wir

(a) dazu beitragen, den dringendsten Bedürfnissen von Millionen Afrikanern, die sich in von den VN in Afrika ermittelten humanitären Notlagen befinden, vor allem in den so genannten "vergessenen humanitären Krisen", mit ausreichenden Finanzmitteln abzu helfen, so dass eine koordinierte Notfallfinanzierung rechtzeitig zur Rettung von be drohtem Leben zur Verfügung steht;

(b) mit den VN zusammenarbeiten, um die Nachverfolgung, Bilanzierung und Koordinie rung der für humanitäre Notlagen zur Verfügung gestellten Ressourcen zu verbessern;

(c) den VN-Generalsekretär bei seinen Bemühungen um die Stärkung des internationalen Systems zur Reaktion auf humanitäre Krisen unterstützen. Die G8-Mitglieder arbeiten mit dem Generalsekretär daran, die Schnelligkeit der Reaktion, die Effizienz, die Ver antwortlichkeit, die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz humanitärer Hilfsopera tionen vor Ort unter Achtung der Grundsätze der Humanität, Unparteilichkeit, Neutra lität und Unabhängigkeit der humanitären Unterstützung zu verbessern;

(d) mit der Afrikanischen Union (AU) zusammenarbeiten, um ein verstärktes Engagement afrikanischer Regie rungen zu fördern, damit diese sicheren und ungehinderten Zu gang des humanitären Hilfspersonals zur Bevölkerung gewährleisten, und um huma nitäre Krisen zu beglei ten, zu bearbeiten und zu lösen.

Förderung verantwortungsbewussten und bürgernahen staatlichen Handelns

13. Wir begrüßen das Engagement afrikanischer Institutionen für die Förderung und Stär kung wirksamen staatlichen Handelns, auch durch das nachdrückliche Bekenntnis von NEPAD zu Demokratie und Menschenrechten. Gut regierte Staaten sind für Frieden und Sicherheit, Wirtschaftswachstum und Wohlstand, die Wahrung der Menschen rechte und die Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie für die Gewährleistung der Daseinsfürsorge für die Bürger Afrikas von wesentlicher Bedeu tung. Wir werden die Bemühungen afrikanischer Staaten stärken, ihre Regierungen transparenter, handlungsfähiger und bürgernäher zu machen, das staatliche Handeln auf regionaler Ebene und auf dem ganzen Kontinent zu verbessern, und die afrikani_schen Institutionen, die hierfür wesentlich sind, unterstützen.

14. Als Reaktion auf dieses afrikanische Bekenntnis werden wir

(a) zur Stärkung der AU und der NEPAD beitragen, indem wir unter anderem

· die Afrikanische Union und andere panafrikanische Institutionen wie das Panafri kanische Parla ment unterstützen, auch durch flexible Finanzierung;

· den Afrikanischen Mechanismus für wechselseitige Überprüfung (African Peer Re view Mechanism - APRM) unterstützen und gleichzeitig die afrikanische Ei gen_verantwortung respektieren, beispielsweise durch Beiträge zu dem Treuhand fonds des APRM-Sekretariats;

· afrikanischen Ländern bei der Umsetzung ihrer nationalen Strategien zur Gewähr leistung verantwortungsbewussten staatlichen Handelns angemessene und koordi nierte Unterstützung leisten, insbesondere ihrer Länderaktionspläne zur Umset zung der APRM-Empfehlungen;

(b) mehr Transparenz im Umgang mit den öffentlichen Finanzen, zum Beispiel Einnah men, Haushaltsansätzen und Ausgaben, Lizenzen, Beschaffungen und staatlichen Konzessionen unterstützen, nicht zuletzt durch eine verstärkte Förderung des Aufbaus von Kapazitäten in denjenigen afrikanischen Staaten, die glaubwürdige Maßnahmen gegen die Korruption ergreifen und die Transparenz und Nachvollziehbarkeit erhöhen;

(c) afrikanische Partner bei der Unterzeichnung und Ratifikation des Übereinkommens der AU zur Verhinderung und Bekämpfung der Korruption unterstützen und bei der Umsetzung dieses AU-Übereinkommens helfen;

(d) als Teil unserer Bemühungen um die Bekämpfung von Korruption und die Erhöhung von Transparenz die Transparenzinitiative der Bodenschätze fördernden Industrien (EITI) und der die EITI umsetzenden Länder unterstützen, unter anderem durch finan zielle und technische Maßnahmen. Wir fordern ressourcenreiche afrikanische Staaten auf, die EITI oder ähnliche Transparenzprinzipien zu verwirklichen, und wir ersuchen die Weltbank, den IWF und die regionalen Entwicklungsbanken, sie dabei zu unter stützen. Wir treten für die Erarbeitung geeigneter Kriterien für die Bestätigung der EITI-Umsetzung ein. Die Transparenz sollte auch auf andere Sektoren ausgedehnt werden, wie die G8 dies in Pilotprojekten tun;

(e) afrikanische Staaten auffordern, die Afrikanische Charta der Menschen- und Bürger rechte sowie ihre Protokolle umzusetzen, um die Achtung der Rechte von ethnischen Minderheiten, Frauen und Kindern zu fördern;

(f) energisch auf eine baldige Ratifikation des Übereinkommens der VN gegen Korrup tion hinarbeiten und Gespräche über Mechanismen zur Gewährleistung seiner wirksa men Umsetzung beginnen, auf die Schaffung wirksamer, mit dem Übereinkommen der VN gegen Korruption und früheren G8-Verpflichtungen im Ein klang stehender Me chanismen innerhalb unserer eigenen Regierungen mit dem Ziel hinwirken, Vermö genswerte, auch durch Korruption gestohlene Vermö genswerte, wiederzuer langen und dabei die endgültige Verfügung über konfisziertes Eigentum in Erwägung zu zie hen, wo dies angebracht ist, und Vermögenswerte ihren rechtmäßigen Eigentü mern zurückzugeben. Wir ermutigen alle Staaten, Regeln in Kraft zu setzen, die Amtsträ gern und Einzelpersonen, die der staatlichen Korruption für schuldig befunden wur den, denjenigen, die sie bestechen und ihren Vermögens werten, wenn dies ange bracht ist, die Einreise und den sicheren Aufenthalt verwehren;

(g) um das internationale Finanzsystem noch weiter vor illegalen Korruptionserlösen zu schützen, alle Staaten ermutigen, für alle Finanztransaktionen, an denen politisch ex ponierte Persönlichkeiten beteiligt sind, eine besonders erhöhte Sorgfaltspflicht vorzu sehen. Darüber hinaus fordern wir alle Staaten dringend auf, die Resolution1532 des VN-Sicherheitsrats, die das Aufspüren und Einfrieren der Vermögenswerte benannter Personen vorsieht, zu erfüllen;

(h) Bestechungen durch den Privatsektor eindämmen, indem wir Gesetze gegen die Beste chung ausländischer Amtsträger rigoros anwenden, auch durch die Strafverfolgung derjenigen, die an Bestechungen beteiligt sind, die Anti-Bestechungserfordernisse für diejenigen, die Exportkredite und Kreditgarantien beantragen, stärken und unsere Un terstützung für die wechselseitige Überprüfung unter Gleichen im Einklang mit dem OECD-Übereinkommen fortsetzen, Unternehmen ermutigen, Anti-Bestechungspro gramme aufzulegen und Schmiergeldforderungen anzuzeigen, und uns verpflichten, mit afrikanischen Regierungen zusammenzuarbeiten, um die Strafverfolgung derjeni gen zu gewährleisten, die in Bestechungen oder die Aufforderung zur Zahlung von Schmiergeldern verwickelt sind;

(i) konkrete Schritte zum Schutz der Finanzmärkte vor kriminellem Missbrauch ein schließlich Bestechung und Korruption unternehmen, indem wir Druck auf alle Fi nanzzentren ausüben, die höchsten internationalen Standards für Transparenz und In formationsaustausch zu erreichen und umsetzen. Wir werden das Forum für Finanz stabilität bei seinen laufenden Bemühungen um die Förderung und Überprüfung des Fortschritts bei der Umsetzung internationaler Standards, insbesondere des im März 2005 vereinbarten Prozesses betreffend Offshore-Finanzzentren, sowie der hohen Standards der OECD zugunsten der Transparenz und des Informationsaustauschs in allen Steuerangelegenheiten auch weiterhin unterstützen.

In die Menschen investieren

15. Die Lebenserwartung steigt auf allen Kontinenten außer in Afrika, wo sie seit 20 Jah ren rückläufig ist. Wir werden afrikanische Strategien zur Verbesserung von Gesund heit, Bildung und Ernährungssicherheit weiterhin unterstützen.

16. Um das gewaltige menschliche Potenzial Afrikas zu erschließen, werden wir mit den Ländern des Kontinents zusammenarbeiten, um ein Umfeld zu schaffen, in dem seine fähigsten Bürger, darunter Lehrer und medizinisches Personal, eine langfristige Zu kunftsperspektive für sich in Afrika sehen. Wir werden mit engagierten Regierungen zusammenarbeiten, um sie bei der Schaffung dieses Umfelds zu unterstützen.

17. Die zentralen Ziele sind in der VN-Millenniums-Erklärung niedergelegt. Wir unter stützen unsere afrikanischen Partner in ihrer Entschlossenheit, bis 2015 sicherzustel len, dass alle Kinder kostenlosen und freien Zugang zu einer obligatorischen Grund schulausbildung von hoher Qualität sowie Zugang zu Basisgesundheitsdienstleistun gen (kostenlos, wo immer Staaten bereit sind, dies anzubieten) erhalten, um die Sterb lichkeit unter denjenigen zu verringern, die am ehesten der Gefahr ausgesetzt sind, an vermeidbaren Ursachen zu sterben, insbesondere Frauen und Kinder, und damit die Verbreitung von HIV, Malaria und anderen tödlichen Krankheiten gestoppt und um gekehrt wird und die Menschen Zugang zu sicheren Wasser- und Sanitäranlagen ha ben.

18. Wir werden auf die Verwirklichung dieser Ziele hinarbeiten, indem wir

(a) mit afrikanischen Regierungen unter Respektierung ihren Eigenverantwortung dabei zusammenarbeiten, mehr Mittel in bessere Bildung, zusätzliche Lehrer und neue Schulen zu investieren. Dies ist umso wichtiger angesichts der großen Zahl von Leh rern, die an AIDS sterben. Im Rahmen dieser Bemühungen werden wir darauf hinwir ken, die Agenda "Bildung für Alle" in Afrika zu unterstützen, einschließlich unserer Unterstützung für die Fast-Track-Initiative (FTI) und unserer Bemühungen, den für die FTI ausgewählten Ländern dabei zu helfen, nachhaltige Kapazitäten aufzubauen und zu ermitteln, welche Ressourcen erforderlich sind, um ihre langfristigen Bildungsstra tegien umzusetzen. Unser Ziel ist es, dass jedes für die FTI ausgewählte Land die Ka pazitäten aufbaut und die Ressourcen erhält, die für seine langfristigen Bildungsstrate gien erforderlich sind;

(b) dabei helfen, ausgebildete Fachkräfte für den öffentlichen und den privaten Sektor in Afrika bereit zu stellen, indem wir Kompetenznetzwerke ("networks of excellence") zwischen den Hochschulen und Kompetenzzentren an Wissenschafts- und Technolo gieinstituten afrikanischer und anderer Länder unterstützen. In diesem Zusammenhang sehen wir dem Ergebnis der zweiten Phase des Weltgipfels für die Informationsgesell schaft entgegen, der im November in Tunis stattfindet;

(c) in Partnerschaft mit afrikanischen Regierungen in verbesserte Gesundheitssysteme investieren und Afrika helfen, Ärzte, Krankenschwestern und -pfleger sowie kommu nales medizinisches Personal auszubilden und im Land zu halten. Wir werden sicher stellen, dass unsere Maßnahmen Gesundheitssysteme auf nationaler und lokaler Ebene sowie quer durch alle Sektoren stärken, da dies für langfristige Verbesserungen der Gesundheit insgesamt von ausschlaggebender Bedeutung ist, und wir werden Geber ermutigen, zum Aufbau von Kapazitäten im Gesundheitswesen beizutragen;

(d) mit dem Ziel einer AIDS-freien Generation in Afrika die Zahl der HIV-Infektionen erheblich reduzieren und mit der WHO, UNAIDS und anderen internationalen Gre mien zusammenarbeiten, um ein Paket zur Prävention, Behandlung und Versorgung von HIV zu entwickeln und umzusetzen, wobei wir einem allgemeinen Zugang zur Be handlung für alle, die sie benötigen, bis 2010 so nahe wie möglich kommen soll ten. Die begrenzte Kapazität der Gesundheitssysteme ist ein wesentliches Hindernis für die Erreichung dieses Zieles, und wir werden mit unseren Partnern in Afrika darauf hinarbeiten, dieses Hindernis zu beseitigen, indem wir dabei helfen, ein Versorgungs kettenmanagement und Berichtssysteme aufzubauen, die verlässlich und nachvollzieh bar sind. Wir werden ferner mit ihnen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle durch AIDS oder andere Pan demien verwaisten oder gefährdeten Kinder ge eignete Unterstützung erhalten. Wir werden auf die Deckung des Finanzbedarfs für die Be kämpfung von HIV/AIDS hinwirken, auch durch die Wiederauffüllung des Globa len Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tu berkulose und Malaria in diesem Jahr, und ak tiv mit Akteuren vor Ort zusammenarbeiten, um die "3 Ones"-Prinzipien in allen Län dern umzusetzen;

(e) auf dem wertvollen globalen HIV/AIDS-Impfprojekt der G8 aufbauen, Direktinvestiti onen verstärken und die Arbeit an Marktanreizen als flankierende Maßnahme zur Grundlagenforschung vorantreiben, beispielsweise durch Mechanismen wie Partner schaften zwischen dem öffentlichen und dem Privatsektor (Public Private Partnerships - PPP) und Vorabkaufverpflichtungen (Advance Purchase Commitments), um die Entwicklung von Impfstoffen, Mikrobioziden und Medikamenten gegen AIDS, Mala ria und andere vernachlässigte Krankheiten zu fördern. Wir nehmen die aktuellen Be mü hungen um die Schaffung eines Internationalen Zentrums für Gentechnik und Bio technologie in Afrika zur Kenntnis, das zur Erforschung von Impfstoffen für Krank heiten, die den Kontinent betreffen, beitragen könnten;

(f) die Initiative zur Ausrottung von Polio für den Zeitraum nach der endgültigen Aus rottung von 2006 bis 2008 durch die Fortführung oder Steigerung unserer eigenen Beiträge in Richtung auf das Ziel von 829 Millionen US-Dollar und durch die Mobili sierung der Unterstützung anderer fördern. Wir sind erfreut darüber, dass die Finanzie rungslücke für das Jahr 2005 geschlossen werden konnte;

(g) mit afrikanischen Ländern zusammenarbeiten, um das Vorgehen gegen Malaria aus zuweiten, damit bis 2015 85 % der gefährdeten Bevölkerung mit den Schlüsselmaß nah men erreicht werden, die jährlich 600.000 Kindern das Leben retten werden, und den Aderlass der afrikanischen Volkswirtschaften durch diese vermeidbaren und heil ba ren Krankheiten zu reduzieren. Indem wir einen Beitrag zu den pro Jahr erforderli chen zusätzlichen 1,5 Milliarden US-Dollar leisten, um Zugang zu insektizidbehan delten Moskitonetzen, eine angemessene und dauerhafte Versorgung mit Kombi-The rapien einschließlich Artemisin, die vorbeugende Behandlung von schwangeren Frauen und Säuglingen und Insektensprays für Privathaushalte zu gewährleisten sowie dafür zu sorgen, dass afri kanische Gesundheitsdienste über die Kapazität verfügen, diese wirksam einzusetzen, können wir Malaria als eine Haupttodesursache von Kin dern in Subsahara-Afrika zu rückdrängen;

(h) dazu beitragen, den von der Stoppt-die-Tuberkulose-Partnerschaft ermittelten Bedarf zu decken. Wir unterstützen ferner den Aufruf der WHO, im Jahr 2006 eine hochran gige Konferenz der Gesundheitsminister zum Thema Tuberkulose abzuhalten;

(i) den in Evian vereinbarten Wasser-Aktionsplan der G8 in partnerschaftlicher Zusam menarbeit mit der AfDB-Initiative auf dem Gebiet ländliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung umsetzen, unter anderem dadurch, dass wir die Hilfe in diesem Sektor verstärken, die politische Dynamik und das Engagement zum Thema Wasser aufrechterhalten und die Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen verstär ken;

(j) unsere Zusage von Sea Island bekräftigen, Ländern zu helfen, die willens sind, die politische Verpflichtung einzugehen, umfassende Ernährungssicherungs- und Hunger bekämpfungsprogramme aufzulegen.

Förderung des Wachstums

19. Die Privatwirtschaft ist ein wesentlicher Wachstums- und Entwicklungsmotor. Die Verbesserung berechenbaren staatlichen Handelns und der Rechtsstaatlichkeit wird mehr und größere Privatinvestitionen, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen anziehen - dies ist die Grundvoraussetzung für ein Wachstum, an dem alle teilhaben. Die afrikanischen Staaten müssen ein deutlich günstigeres Investitionsklima schaffen: Wir werden ihnen weiterhin dabei helfen, auch durch die Förderung eines stabi len, ef fizienten und harmonisierten wirtschaftsrechtlichen Rahmens (wobei wir die Arbeit des OHADA-Prozesses zur Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts und die Verbesse rung des Investitionsklimas durch die OECD/NEPAD-Investitionsinitiative zur Kennt nis nehmen) und den verbesserten Zugang zu Finanzmitteln sowie durch die nach_drückliche Unterstützung der Entwicklung des Mikrofinanzwesens in Af rika. Das partnerschaftliche Zusammenwirken zwischen dem öffentlichen und dem Privatsektor ist hier von ausschlaggebender Bedeutung.

20. Eine nachhaltige Landwirtschaft braucht Investitionen; die Landwirtschaft ist der wichtigste Wirtschaftssektor für die meisten Afrikaner. Afrikanische Regierungen ha ben sich verpflichtet, 10 % ihres Haushalts in die Landwirtschaft zu investieren. Wir werden unsere Unterstützung für dieses Engagement stärken.

21. Ein ehrgeiziges und ausgewogenes Ergebnis der DOHA-Runde ist der beste Weg zu einem funktionierenden Handel für Afrika und zur besseren Integration afrikanischer Staaten in die Weltwirtschaft. Das Ministertreffen von Hongkong im Dezember wird einen wesentlichen Schritt in Richtung auf ein erfolgreiches Ergebnis der Entwick lungsagenda von Doha (DDA) im Jahr 2006 darstellen. Unsere gesonderte Erklärung zur DDA enthält Näheres zum potenziellen Nutzen. Die Weltbank schätzt, dass der Abschluss dieser Verhandlungen 140 Millionen Menschen aus der Armut hel fen könnte.

22. Wir kommen überein,

(a) unsere Hilfe an die Entwicklungsländer zu verstärken, damit diese die physischen, menschlichen und institutionellen Fähigkeiten, Handel zu treiben, aufbauen können, auch durch die Gewährung von Handelserleichterungen. Wir verpflichten uns, den am wenigsten entwickelten Ländern, insbesondere in Afrika, zusätzliche Unterstützung beim Aufbau von Handelskapazitäten zu gewähren, damit sie die neuen Handelschan cen nut zen können, die sich aus dem positivem Abschluss der DOHA-Runde ergeben werden. Wir rufen die IFI auf, auf den Jahrestreffen Vorschläge für eine zusätzliche Unterstüt zung der Entwicklungsländer zum Aufbau ihrer Handelsfähigkeit und zur Abfederung der Anpassungsprozesse in ihren Volkswirtschaften vorzulegen;

(b) Ressourcen und Ausbildung bereit zu stellen, um afrikanischen Produzenten dabei zu helfen, existierende und neue Gesundheits- und Sicherheitsstandards für Nahrungs mittelexporte sowie für die Ausfuhr anderer Produkte zu erfüllen. Wir werden unsere nationalen Normierungs- und Regelungsbehörden ermutigen, mit afrikanischen Ex porteuren und staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten, und wir werden afrikanische Staaten unterstützen, damit sie in vollem Umfang an den einschlägigen internationalen Normierungsbehörden mitwirken können, um afrikanische Exporte auf unsere Märkte zu erleichtern;

(c) die afrikanischen Bemühungen um eine Verstärkung des Süd-Süd-Handels und der Süd-Süd-Regionalintegration unterstützen, um die Spezialisierung zu verbessern und mehr Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen;

(d) die Nutzung unserer Präferenzsysteme zu verbessern, indem wir gewährleisten, dass Regeln (insbesondere Ursprungsregeln) transparent und leicht verständlich sind und in Frage kommende Entwicklungsländer nicht unbeabsichtigt daran hindern, von diesen Systemen zu profitieren. Wir unterstützen die Bemühungen der Weltbank und anderer, Besorgnisse hinsichtlich der Erosion von Präferenzen auszuräumen. Wir kommen fer ner überein, künftigen Präsidentschaften einen Fortschrittsbericht vorzulegen.

23. Infrastrukturelle und angebotsseitige Schwächen hindern die ärmsten Länder oft daran, ihre Handelschancen zu nutzen, und müssen beseitigt werden. Um das Wachstum an zukurbeln, neue Investitionen anzuziehen und zum Aufbau einer afrikanischen Han delskapazität beizutragen, werden wir

(a) unsere Arbeit am Aufbau eines internationalen, von der NEPAD als federführenden Infra strukturbehörde anerkannten Infrastruktur-Konsortiums fortsetzen, das die AU, NEPAD, die Weltbank und die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) einbezieht, um Infrastrukturinvestitionen, darunter auch Investitionen in grenzüberschreitende Inf ra strukturen, in Afrika zu erleichtern. Dies sollte eine wirksamere und umfassendere Inf rastrukturtätigkeit zur Stützung von Afrikas Prioritäten ermöglichen und Hinder nisse für die Projektentwicklung, die Finanzierung und das Wirtschaftsumfeld aufzei gen und überwinden, bei gleichzeitiger Würdigung der komparativen Vorteile ver schiede ner Geber und des Privatsektors;

(b) Investitionen, den Aufbau von Unternehmen und Innovationen fördern, beispielsweise durch die Unterstützung für die Investitionsklimafazilität der AU/NEPAD, die Erwei terte Privatsektorunterstützung mit der AfDB und andere geeignete Institutionen bei der Investition in kleine und mittelständische Betriebe und die Mikrofinanzwirtschaft sowie durch Maßnahmen der einschlägigen IFI und afrikanischer Regierungen, die darauf abzielen, den Zugang zu Finanzdienstleistungen durch verstärkte Partnerschaf ten zwischen Geschäftsbanken und Mikrofinanzinstitutionen zu verbessern, auch durch die Unterstützung der Diversifizierung der den Armen zur Verfügung stehenden Finanzdienstleistungen und den wirksamen Einsatz von Auslandsüberweisungen;

(c) ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produkti vität, zur Stärkung der Verbindungen zwischen Stadt und Land und zur Verbesserung der Position der Armen auf der Grundlage nationaler Initiativen und in Zusammenar beit mit dem umfassenden Landwirtschaftsentwicklungsprogramm für Afrika (CAADP), der AU/NEPAD und anderen afrikanischen Initiativen unterstützen;

(d) zu bewährten Verfahren bei verantwortlichen Investitionen durch afrikanische Privat sektor-Netzwerke ermutigen, auch durch Unterstützung des Globalen Paktes der VN;

(e) den wachsenden Markt für fair gehandelte Güter und deren positive Auswirkungen begrüßen, die darin bestehen, dass Menschen ihren Lebensunterhalt verdienen können und das öffentliche Bewusstsein für die positive Rolle des Handels in der Entwicklung geschärft wird;

(f) die Beschäftigung von jungen Menschen in Afrika, sowohl Männern als auch Frauen, unterstützen, auch durch berufliche Bildung, die sich am Bedarf der Märkte orientiert. 

Finanzierung für Entwicklung

24. Eine erfolgreiche Entwicklung erfordert dauerhafte und systematische Fortschritte über die ganze Bandbreite von Bereichen, die wir aufgezeigt haben: Stärkung des Frie dens und der Sicherheit, bessere Staatsführung, verbessertes Gesundheits- und Bil dungswesen, Steigerung von Wachstum, Marktzugang und Handelskapazitäten. Die Umsetzung wird die Erschließung weiterer Ressourcen für Afrika und andere Ent wicklungsländer erfordern. Einiges hiervon kann und sollte aus den inländischen Res sourcen der Entwicklungsländer, ausländischen Direktinvestitionen und anderen pri vaten Mittelflüssen sowie aus der Steigerung des Handels kommen. Dieser wird im gleichen Maße wachsen wie die Volkswirtschaften der Entwicklungsländer. Die pri märe Verantwortung hierfür liegt bei den Entwicklungsländern selbst. Zusätzliche Ressourcen werden auch aus Auslandsüberweisungen und Schenkungen von Privat bürgern in Industriestaaten kommen, und wir beglückwünschen unsere Bürger zu ihrer großzügigen Reaktion auf Appelle, den Tsunami-Opfern, in Sudan und in anderen Notlagen zu helfen. Ein Teil dieser Finanzmittel kann aus Umweltinitiativen kommen. Das Eintreten für Frieden und Sicherheit ist ebenfalls wichtig für die Schaffung der Grundlagen für Entwicklung. Wir ersuchen den OECD-Aus schuss für Entwicklungs hilfe, seine Arbeit an dem Verfahren, mit dem unterschiedliche Mittelzuflüsse an Ent wicklungsländer erfasst werden, fortzusetzen.

25. Zusätzlich zu anderen Mitteln ist eine erhebliche Steigerung der öffentlichen Ent wicklungshilfe erforderlich, um bis zum Jahr 2015 die international vereinbarten Ziele und Vorgaben, einschließlich jener der Millenniums-Erklärung (Millenniumsentwick lungsziele) zu erreichen, wie wir in Monterrey im Jahr 2002 übereinkamen. Die Erfül lung dieser Verpflichtung ist erforderlich, damit die jüngsten Fortschritte in Afrika verstetigt und ausgebaut werden können, das Wachstum, das andere Ressourcen zu nehmen lässt, angeregt wird und afrikanische und andere arme Länder mit der Zeit in die Lage versetzt werden, ihre Abhängigkeit von Hilfsleistungen zu verringern.

26. G8-Länder und andere Geber sind substantielle Verpflichtungen eingegangen, ihre Hilfe auf verschiedene Weise zu verstärken, darunter auch durch traditionelle Ent wicklungshilfe, Schuldenerleichterung und innovative Finanzierungsmechanismen. Unsere Verpflichtungen sind in Anlage II aufgeführt.

27. Die Verpflichtungen der G8 und anderer Geber werden zu einer Zunahme der öffentli chen Entwicklungshilfe für Afrika um 25 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2010 füh ren und so die Hilfe für Afrika im Vergleich zu 2004 mehr als verdoppeln.

28. Während wir uns den Entwicklungsherausforderungen in Afrika stellen, erkennen wir an, dass es ein globales Entwicklungsproblem gibt, mit dem sich die ganze Welt kon frontiert sieht. Auf der Grundlage von Geberzusagen und anderen einschlägigen Fak toren schätzt die OECD, dass gegenüber 2004 die öffentliche Entwicklungshilfe der G8 und anderer Geber an alle Entwicklungsländer bis 2010 um ca. 50 Milliarden

US-Dollar pro Jahr steigen wird.

29. Die G8 haben einem Vorschlag zugestimmt, den in Frage kommenden hoch verschul deten armen Ländern ihre noch ausstehenden Schulden beim IWF, der IDA und dem Afrikanischen Entwick lungsfonds zu hundert Prozent zu erlassen und zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stel len, um zu gewährleisten, dass die Finanzierungskapazi tät der IFI nicht verringert wird, wie es in der Erklärung vom 11. Juni dargelegt ist. Wir begrüßen die grundsätzliche Einigung des Pariser Clubs, die darauf abzielt, für Nigeria einen dauerhaften Ausstieg aus seinen Schuldenproblemen zu erreichen.

30. Diese erheblichen zusätzlichen Mittel werden schwerpunktmäßig in Ländern einge setzt, wo sie einen Unterschied machen, um Fortschritte in Richtung auf die Errei chung der Millenniumsentwicklungsziele zu beschleunigen und uns zu helfen, die in dieser Erklärung niedergelegten Ziele zu verwirklichen. Wir werden die Hilfe auf Länder mit niedrigem Einkommen konzentrieren, die sich zu Wachstum, zur Bekämp fung der Armut, zu demokratischem, nachvollziehbarem und transparentem Regieren und zu ei nem soliden Umgang mit den öffentlichen Finanzen verpflichtet haben, wenngleich Hilfsleistungen auch wichtig sind, um auf humanitäre Krisen reagieren zu können und Ländern zu helfen, die von Konflikten bedroht oder betroffen sind.

31. Es ist an den Entwicklungsländern selbst und an ihren Regierungen, auf dem Gebiet der Entwicklung die Führungsrolle zu übernehmen. Sie müssen ihre Wirtschaftspolitik so beschließen, planen und Schritt für Schritt umsetzen, dass sie ihren eigenen Ent wicklungsstrategien angepasst ist, für die sie allen ihren Bürgern gegenüber verant wortlich sein sollten.

32. Wir müssen solide Entwicklungsstrategien mit besserer Hilfe unterstützen, um zu ge währleisten, dass sie so wirksam wie möglich eingesetzt wird. Wir werden alle Ver pflichtungen, die wir in der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit von Hilfsmaß nahmen eingegangen sind, umsetzen und diese Umsetzung überprüfen lassen; dazu zählen auch die Verstärkung von Bemühungen, Hilfe ungebunden zu gewähren, die recht zeitige und berechenbare Auszahlung von Hilfe durch Partnerlandsysteme, wo dies möglich ist, und die verstärkte Harmonisierung und Koordinierung der Geber, auch durch stärker programmbasierte Ansätze.

Partnerschaft und wechselseitige Rechenschaftspflichtigkeit: Gleneagles und darüber hinaus

33. Wir brauchen einen wirksamen Mechanismus, um unseren hochrangigen strategischen Dialog mit Afrika, der sich auf die Ergebnisse unserer gemeinsamen Bemühungen konzentriert, weiterzuführen. Wir würdigen die produktive Rolle der Persönlichen Af rika-Beauftragten und des Afrika-Partnerschaftsforums. Wir sind uns darin einig, dass das APF gestärkt werden sollte. Wir empfehlen, dass das APF zweimal jährlich auf angemessen hoher Ebene tagen und die Fortschritte aller Partner, die sich an dieser gemeinsamen Anstrengung beteiligen, nicht nur der G8, sondern auch der Afrikaner und anderer Entwicklungspartner, überprüfen sollte. Wir ermutigen das APF, einen Prozess der Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung von Fortschritten an hand von Meilensteinen und Orientierungsmarken zu entwickeln, der korrigierende Maßnahmen ermöglichen sollte. Es sollte genügend Unterstützung für das APF geben, um wirksame Folgemaßnahmen zur Durchführung zwischen den Treffen, auch durch die G8, zu ermöglichen, und zwar in Zusammenarbeit mit der AU/NEPAD, der OECD/DAC, der Wirtschaftskommission für Afrika und anderen Organisationen.

Schlussbemerkung: Von Gleneagles nach New York und Hongkong

34. Durch unsere heutige Vereinbarung und die früheren G8-Verpflichtungen werden wir auch weiterhin die Bemühungen afrikanischer Staaten um die Schaffung von dauer haftem Frieden und anhaltendem Wohlstand unterstützen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich auf andere Entwicklungsländer übertragen und stehen im Ein klang mit der in den Vorschlägen des VN-Generalsekretärs enthaltenen Vision. Wir fordern andere führende internationale Politiker und Institutionen zur Zusammenarbeit auf, um im September einen erfolgreichen VN-Gipfel sicherzu stellen, der diese Agenda auf der Grundlage der heute angestoßenen Dynamik weiter vorantreiben wird.

35. Wir fordern ferner andere Staats- und Regierungschefs auf, mit uns gemeinsam einen Erfolg der WTO-Ministerkonferenz im Dezember in Hongkong sicherzustellen, damit im Jahr 2006 die DOHA-Entwicklungsrunde mit der Zustimmung zu einem Handels paket zum Abschluss gebracht werden kann, das das Potenzial hat, Millionen von Menschen aus ihrer Armut herauszuhelfen. Es ist in unser aller Interesse, dass unsere Anstrengungen von Erfolg gekrönt werden.


Anlage I 

Die G8 und die internationalen Reaktionen

· In Birmingham im Jahr 1998 wurde vereinbart, dass die auf dem Gipfel in Lyon 1996 auf den Weg gebrachte Initiative betreffend die hoch verschuldeten armen Länder (HIPC-Ini tiative) gestärkt werden müsse, um armen Ländern eine stärkere Schuldener leichterung zu gewähren.

· In Köln im Jahr 1999 wurde die erweiterte HIPC-Initiative auf den Weg gebracht. Diese hat dazu beigetragen, die Sozialausgaben in 27 vorwiegend afrikanischen Staaten um etwa 4 Milliarden US-Dollar pro Jahr ansteigen zu lassen.

· Okinawa 2000 war der erste G8-Gipfel, zu dem afrikanische Staats- und Regierungschefs zu einem Dialog eingeladen wurden. Dort begann auch der Prozess, der zur Gründung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria in Genua 2001 führte.

· In Genua im Jahr 2001 erkannten die G8 die Notwendigkeit an, mit dem Genua-Aktions plan auf die NEPAD zu reagieren, und sie ernannten Persönliche Afrika-Beauftragte, die konkrete Maßnahmen empfehlen sollten.

· In Kananaskis im Jahre 2002 brachten die G8 den Afrika-Aktionsplan auf den Weg und begründeten die neue Partnerschaft zwischen den G8 und Afrika. Wir sagten damals, dies würde dazu beitragen sicherzustellen, dass keinem Land, das sich der Armutsbekämpfung, dem verantwortungsbewussten staatlichen Handeln und Wirtschaftsreformen verschriebe, die Chance verwehrt würde, die Millenniumsentwicklungsziele zu erreichen, nur weil es ihm an Geld fehle.

· In Evian im Jahr 2003 kündigten die G8 konkrete Maßnahmen zu deren Förderung an sowie einen Wasser-Aktionsplan und einen neuen G8/Afrika-Plan für die Unterstützung der afrikanischen Kapazitäten zur Durchführung friedensunterstützender Operationen; ferner wurde dort das Partnerschaftsforum für Afrika für den Dialog zwischen Afrikanern und Entwicklungspartnern über den Rahmen der G8 hinaus geschaffen.

· In Sea Island im Jahr 2004 vereinbarten die G8 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV und Polio, zur Stärkung der Rolle des Privatsektors auf dem Gebiet der Entwicklung, zur Förderung der Transparenz und der Korruptionsbekämpfung, zur weiteren Verbesse rung der Produktivität und zum Ausbau der Kapazitäten für globale Friedensunterstüt zungsoperationen.

· Schließlich ist jede G8-Regierung darüber hinaus ihre eigenen konkreten Verpflichtungen zur Unterstützung Afrikas eingegangen. Wir haben gemeinsam unsere Hilfsanstrengungen an Afrika seit dem Jahr 2001 verdoppelt.


 Anlage II

 Finanzierungsverpflichtungen (wie von den einzelnen G8-Mitgliedern unterbreitet)

· Die EU hat sich verpflichtet, bis 2015 einen Anteil von 0,7 % der öffentlichen Entwick lungshilfe am Bruttovolkseinkommen mit einem neuen Zwischenziel von 0,56 % bis 2010 zu er reichen. Die EU wird ihre öffentliche Entwicklungshilfe zwischen 2004 und 2010 von 34,5 Milliarden Euro auf 67 Milliarden Euro nahezu verdoppeln. Mindestens 50 % dieses Zuwachses sollte an Subsahara-Afrika gehen.

· Deutschland (unterstützt durch innovative Instrumente) hat sich verpflichtet, 2010 0,51 % und 2015 0,7 % seines Bruttovolkseinkommens für Entwicklungshilfe aufzuwenden.

· Italien hat sich verpflichtet, bis 2010 einen Wert von 0,51 % und bis 2015 einen Wert von 0,7 % zu erreichen.

· Frankreich hat einen Zeitplan angekündigt, nach dem 0,5 % des Bruttovolkseinkommens für Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2007 erreicht werden sollen, was mindestens einer Verdoppelung seit 2000 entspricht. Zwei Drittel davon sind für Afrika vorgesehen. Im Jahre 2012 sollen dann 0,7 % erreicht werden.

· Das Vereinigte Königreich hat einen Zeitplan angekündigt, nach dem 0,7 % des Brutto volkseinkommens für Entwicklungshilfe bis 2013 erreicht sein sollen. Zwischen 2003/4 und 2007/8 wird es seine bilateralen Ausgaben für Afrika verdoppeln.

· Eine Gruppe der oben genannten Länder glaubt fest daran, dass innovative Finanzie rungsmechanismen dazu bei tragen können, den Finanzbedarf für die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele zu mobilisieren und voranzubringen. Sie werden weiterhin die Internationale Finanzierungfazilität (IFF), ein IFF-Pilotprojekt für Immuni sierung und einen Solidaritätszuschlag auf Flugtickets in Erwägung ziehen, um Entwicklungshilfe projekte, insbesondere im Gesundheitssektor, sowie die IFF zu finanzieren. Eine Arbeits gruppe wird sich mit den Detailfragen zur Umsetzung dieser Mechanismen befassen.

· Die Vereinigten Staaten schlagen eine Verdoppelung der Hilfe für Subsahara-Afrika zwi schen 2004 und 2010 vor. Sie haben das Konto für die Millenniums-Herausforderungen mit dem Ziel, bis zu 5 Milliarden US-Dollar jährlich zur Verfügung zu stellen, den So forthilfeplan für AIDS mit einem Volumen von 15 Milliarden US-Dollar, eine Initiative zur Bewältigung humanitärer Notlagen in Afrika mit einer Mittelausstattung von mehr als 2 Milliarden US-Dollar im Jahr 2005 und eine neue Malaria-Initiative mit einem Volumen von 1,2 Milliarden US-Dollar auf den Weg gebracht. Die USA werden weiter darauf hin wirken, Konflikten vorzubeugen und ihre Folgen zu lindern, auch durch die auf fünf Jahre angelegte Initiative Globale Friedensoperationen mit einer Mittelausstattung von 660 Millionen US-Dollar.

· Japan beabsichtigt, das Gesamtvolumen seiner öffentlichen Entwicklungshilfe über die nächsten fünf Jahre um 10 Milliarden US-Dollar zu steigern. Japan hat sich verpflichtet, seine öffentliche Entwicklungshilfe für Afrika während der nächsten drei Jahre zu ver doppeln, und die mit einem Finanzvolumen von 5 Milliarden US-Dollar ausgestattete und auf fünf Jahre angelegte Initiative "Gesundheit und Entwicklung" auf den Weg gebracht. Für die Fazilität "Erweiterte Unterstützung des Privatsektors für Afrika" wird Japan über einen Zeitraum von fünf Jahren in Partnerschaft mit der AfDB mehr als 1 Milliarde

US-Dollar aufbringen.

· Kanadas internationale Hilfe wird sich zwischen 2001 und 2010 verdoppeln, und seine Hilfe an Afrika wird sich von 2003/4 bis 2008/9 ebenfalls verdoppeln. In den Haushalt 2005 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 342 Millionen CAN-Dollar für die Bekämp fung von Krankheiten eingestellt, die hauptsächlich Afrika betreffen. Der Canada Invest ment Fund for Africa, eine in novative Initiative des öffentlichen Sektors und der Privat wirtschaft mit einem Volumen von 200 Millionen CAN-Dollar, wird Risikokapital für Privatinvestitionen zur Verfügung stellen. Davon gehen 190 Millionen CAN-Dollar an die AU zur Unterstützung ihrer Be mühungen in Darfur, weitere 90 Millionen CAN-Dollar dienen der Befriedigung humanitärer Bedürfnisse.

· Russland hat afrikanischen Staaten Schulden im Wert von 11,3 Milliarden US-Dollar er lassen bzw. zu erlassen versprochen, darunter 2,2 Milliarden US-Dollar im Rahmen der HIPC-Initiative. Darüber hinaus erwägt Russland, den gesamten Schuldenbestand der HIPC-Länder aus Krediten, die nicht aus öffentlicher Entwicklungshilfe gewährt wurden, abzuschreiben. Dies würde eine zusätzliche Schuldenerleichterung für diese Länder in Höhe von 750 Millionen US-Dollar bedeuten.

Ursprung: Bundesregierung

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Neubearbeitet den February 09, 2007.

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