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Wirtschaftsgipfel Köln

Deutschland: 18-20 Juni 1999

Wirtschaftsgipfel Köln, Deutschland, 18. - 20. Juni 1999

Stärkung der internationalen Finanzarchitektur
Bericht der G7-Finanzminister an den
Wirtschaftsgipfel in Köln, 18. - 20. Juni 1999

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

  1. Ein gut funktionierendes internationales Finanzsystem ist entscheidend, um eine effiziente Allokation von globalen Ersparnissen und Investitionen zu ermöglichen und die zur Verbesserung des weltweiten Wachstums und Lebensstandards in allen Ländern erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die jüngsten Ereignisse in der Weltwirtschaft haben gezeigt, daß es einer Stärkung des Systems bedarf, um die Vorteile der globalen Wirtschafts- und Finanzintegration zu maximieren und die damit verbundenen Risiken zu minimieren.

  2. Die Reform der internationalen Finanzarchitektur wird auch das offene multilaterale Handelssystem stärken. Offene Güter- und Kapitalmärkte erhöhen die Widerstandsfähigkeit der Weltwirtschaft gegen Schocks. Die aus offenen Märkten gezogenen Vorteile und wirtschaftlichen Chancen haben in den Industrie- und Schwellenländern zu einer beträchtlichen Verbesserung des Lebensstandards geführt. Wir sind der Auffassung, daß der Globalisierungsprozeß ein großes zusätzliches Wohlstands- und Beschäftigungspotential bietet.

  3. Als Finanzminister der führenden Volkswirtschaften sind wir uns unserer besonderen Verantwortung für die Schaffung besserer Bedingungen für ein gut funktionierendes internationales Finanz- und Währungssystem und insbesondere für die Förderung der für die Wechselkursstabilität erforderlichen soliden Fundamentaldaten bewußt. Zu diesem Zweck werden wir weiterhin eng zusammenarbeiten, um die Stabilität des internationalen Währungssystems und mit den Fundamentaldaten im Einklang stehende Wechselkurse zwischen den Hauptwährungen zu fördern.

  4. Infolge des uns auf dem letztjährigen Gipfel in Birmingham erteilten Auftrags haben wir in Zusammenarbeit mit anderen Ländern eine Reihe wichtiger Reformen der Architektur des internationalen Finanzsystems vorgeschlagen. Wir vertreten die Auffassung, daß die vereinbarten Initiativen und Reformen einen bedeutenden Beitrag zur Stabilität des globalen Finanzsystems leisten werden.

  5. In der heutigen, zunehmend integrierten Weltwirtschaft, in der die Politikverantwortung noch immer in erster Linie bei souveränen Staaten liegt, lautet das Gebot, die globale Finanzstabilität sowohl durch nationales Handeln als auch durch verstärkte internationale Zusammenarbeit zu fördern. Diese Verantwortung muß von allen Ländern, zusammen mit den internationalen Finanzinstitutionen und den Finanzinstituten des Privatsektors, gemeinsam übernommen werden.

  6. Dazu müssen keine neuen internationalen Organisationen geschaffen werden. Statt dessen müssen alle Länder ihre Verantwortung für weltweite Stabilität übernehmen, indem sie eine solide makroökonomische Politik und eine tragfähige Wechselkurspolitik verfolgen sowie ein starkes und widerstandsfähiges Finanzsystem schaffen. In diesen und anderen Bereichen müssen international vereinbarte Standards und Regeln verabschiedet und umgesetzt werden. Die bestehenden Institutionen müssen ihre Rolle so anpassen, daß sie den heutigen Anforderungen des globalen Finanzsystems gerecht werden: Dazu müssen insbesondere wirksame Mechanismen zur Aufstellung von Standards, zur Überwachung ihrer Umsetzung und zur Veröffentlichung der Ergebnisse geschaffen werden und die richtigen Instrumente vorhanden sein, um Ländern bei der Krisenbewältigung zu helfen, sowie Schritte zur Förderung ihrer Wirksamkeit, Rechenschaftspflicht und Legitimität unternommen werden. Des weiteren bedarf es einer richtigen Anreizstruktur für alle Teilnehmer am internationalen Finanzsystem - sowohl für die nationalen Behörden als auch für den Privatsektor.

  7. Unsere Gesamtstrategie besteht darin, die einem guten Funktionieren der Märkte förderlichen Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen sowie die zur Erlangung dieses Ziels notwendigen öffentlichen Güter bereitzustellen. Dazu müssen die öffentlichen Behörden für mehr Transparenz und Offenlegung, verbesserte Regulierung und Aufsicht der Finanzinstitute und Märkte sowie für Maßnahmen zum Schutz der schwächsten Gesellschaftsgruppen sorgen. Außerdem müssen die privaten Kreditgeber und Anleger die Verantwortung für die von ihnen eingegangenen Risiken tragen und bei der Vermeidung und Bewältigung von Krisen angemessen eingebunden werden. In diesem Zusammenhang dient die Aufstellung international vereinbarter Kodizes und Standards für die Entscheidungsträger gleichzeitig als Anreiz für verantwortungsvolleres Handeln sowie als Maßstab zur Bewertung der länderspezifischen Risiken.

  8. Vergangenen Herbst haben wir im Auftrag unserer Staats- und Regierungschefs auf die Notwendigkeit konkreter Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Finanzarchitektur hingewiesen. Im vorliegenden Bericht werden nun konkrete Reformen in sechs vorrangigen Bereichen empfohlen:

    • Stärkung und Reform der internationalen Finanzinstitutionen und Vereinbarungen
    • Erhöhung der Transparenz und Förderung bewährter Praktiken
    • Stärkung der Finanzaufsicht in den Industrieländern
    • Stärkung der makroökonomischen Politik und der Finanzsysteme in den Schwellenländern
    • Verbesserte Krisenvermeidung und -bewältigung sowie Einbindung des Privatsektors
    • Förderung der Sozialpolitik zum Schutz der armen und schwächsten Gesellschaftsgruppen

  9. Wir sind der Auffassung, daß mit diesen Vorschlägen das Risiko künftiger Finanzkrisen gemindert wird und diese besser bewältigt werden können. Wir verpflichten uns zur Umsetzung dieser Vorschläge, werden ihre Umsetzung sorgfältig überwachen und, soweit erforderlich, über die weiteren Entwicklungen berichten. Die Finanzmärkte werden sich selbstverständlich weiterentwickeln, so daß in den kommenden Jahren voraussichtlich weitere Anpassungen des internationalen Finanzsystems erforderlich sein werden.

  1. Die Entwicklung der globalen Rahmenbedingungen des Wirtschafts- und Finanzsystems als Ausdruck der sich wandelnden Weltwirtschaft ist ein fortlaufender Prozeß. Unser Ziel ist es, effizientere internationale Finanzinstitutionen und Vereinbarungen zu fördern, in denen alle relevanten Interessen angemessen vertreten werden können.

  2. Wir sind uns über eine Reihe von Grundsätzen, die diesen Prozeß leiten sollen, einig:

    • IWF und Weltbank spielen im internationalen Wirtschafts- und Finanzsystem und bei der Förderung der internationalen Zusammenarbeit in diesen Bereichen eine zentrale Rolle.

    • Den internationalen Aufsichts- und Regulierungsgremien kommt bei der Gestaltung eines widerstandsfähigeren internationalen Finanzsystems eine entscheidende Rolle zu.

    • Die Rechenschaftspflicht und Transparenz dieser Gremien und der internationalen Finanzinstitutionen müssen erhöht werden.

    • An den Diskussionen über die Anpassungsmöglichkeiten des internationalen Finanzsystems an das sich wandelnde globale Umfeld sollte sich ein breites Spektrum von Ländern beteiligen.

    • Ein Stimmrechtsgruppensystem ist für die Führung der Institutionen geeignet.

  3. Es wurde eine Reihe von Schritten unternommen, um in den laufenden Dialog über das internationale Finanzsystem ein breiteres Spektrum von Ländern einzubeziehen; zu nennen sind hier u.a. die Verabschiedung der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) mit nun 25 Teilnehmern, die 1998 einberufenen Sondertagungen der Minister und Notenbankgouverneure aus Ländern mit Volkswirtschaften von systemischer Bedeutung; die dieses Frühjahr in Bonn und Washington abgehaltenen Seminare unter Beteiligung von 33 Industrie- und Schwellenländern sowie die diesjährige Frühjahrstagung des IWF-Interimsausschusses, die zum ersten Mal durch eine Sondersitzung der Stellvertreter vorbereitet wurde.

  4. Das neue Forum für Finanzmarktstabilität wurde geschaffen, um die internationale Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich der Aufsicht und Überwachung von Finanzmärkten zu verbessern. Das Forum kam zum ersten Mal im April zusammen und vereinbarte, sich schwerpunktmäßig zunächst mit drei Themen zu befassen: Auswirkungen von Finanzinstituten mit hohem fremdfinanzierten Risikoportfolio (Highly Leveraged Institutions, abgekürzt: HLIs), Offshore-Zentren und kurzfristigen Kapitalströmen. Daran werden sich auch Teilnehmer aus anderen Industrie- und Schwellenländern beteiligen. Wir sind übereingekommen, daß das Forum bis zu der Tagung im September um mehrere führende Volkswirtschaften mit bedeutenden Finanzplätzen erweitert werden soll, wobei das Format einen effektiven Dialog ermöglichen muß.

  5. Es wurden eine Reihe von Vorschlägen zur institutionellen Reform erörtert, darunter auch der Vorschlag, den Interimsausschuß in ein Entscheidungsgremium (Council) umzuwandeln. Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir, in Anerkennung unserer besonderen Verantwortung als Hauptanteilseigner der Bretton Woods-Institutionen, übereingekommen, folgende wichtige Schritte hin zu institutionellen Reformen mit folgender Zielrichtung zu unterstützen:

    1. Der Interimsausschuß würde einen dauerhaften Status als "Internationaler Währungs- und Finanzausschuß" erhalten. Das Mandat des Ausschusses müßte mit dem von uns bekräftigten Grundsatz im Einklang stehen, daß der IWF gemäß Artikel 1 des Gründungsabkommens eine führende Rolle bei der Förderung der Zusammenarbeit unter den Ländern, insbesondere im Bereich der makroökonomischen Politik und in Währungsfragen, die die Kernaufgaben des IWF darstellen, zu spielen hat.

      • Aufbauend auf der erfolgreichen Sitzung der Interimsausschuß-Stellvertreter im April dieses Jahres würden Sitzungen des neuen Ausschusses auf Stellvertreterebene zweimal jährlich kurz vor den Ministertreffen stattfinden.

      • Der Präsident der Weltbank hätte in dem neuen Ausschuß eine herausgehobene Rolle; dem Vorsitzenden des Forums für Finanzmarktstabilität würde Beobachterstatus eingeräumt.

      • Falls erforderlich, würden gemeinsame Sitzungen des Internationalen Finanz- und Währungsausschusses mit dem Entwicklungsausschuß zu Themen stattfinden, bei denen sich die Kompetenzen eindeutig überlappen.

    2. Wir werden gemeinsam auf die Schaffung eines informellen Mechanismus für den Dialog zwischen systemrelevanten Ländern im Rahmen des institutionellen Systems von Bretton Woods hinarbeiten.

    Wir werden die Überprüfung dieser Regelungen fortsetzen und dabei die bereits vorgelegten Vorschläge zur Stärkung des institutionellen Rahmens berücksichtigen, einschließlich des Vorschlags der Überführung des IWF-Interimauschusses in einen Rat.

  6. Wir sind außerdem übereingekommen, Schritte zur Verbesserung der Wirksamkeit des IWF und anderer internationaler Finanzinstitutionen zu unternehmen, einschließlich durch folgende Maßnahmen:

    1. Durchführung einer verstärkten Überwachung der eingegangenen Politikverpflichtungen, während Ziehungen aus dem Fonds ausstehen, die (Kredit)programmkonditionalität aber beendet ist, um dadurch die Anreize zur Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen zu erhöhen;

    2. Verstärktes Augenmerk der IFIs auf die Bereiche, in denen sie einen komparativen Vorteil haben, sowie Erweiterung ihres Dialogs mit anderen internationalen Foren und dem Privatsektor. Besondere Aufmerksamkeit ist den jeweiligen Bedingungen des betreffenden Landes zu schenken mit dem Ziel, eine stärkere Identifikation (ownership) mit den Programmen zu fördern;

    3. Aufbauend auf der Erfahrung mit IWF-gestützten Programme während der Finanzkrise, sollte der IWF Möglichkeiten erörtern, wie die IWF-Überwachung und die Programme weiter verbessert werden können, um Veränderungen in der Weltwirtschaft, insbesondere mögliche, abrupt auftretende, grenzüberschreitende massive Kapitalbewegungen, stärker zu berücksichtigen.

    4. Größere Rechenschaftspflicht des IWF durch Verbesserung der Transparenz, des Entscheidungsverfahrens und des zeitnahen Informationsflusses.

    5. Aufforderung an den IWF, die Wirksamkeit ausgewählter Programme, Politiken und Verfahren weiterhin - sowohl intern als auch extern - systematisch zu evaluieren.

B. Erhöhung der Transparenz und Förderung bewährter Praktiken

  1. Die Verfügbarkeit genauer und zeitnaher Informationen ist eine entscheidende Voraussetzung für gut funktionierende Finanzmärkte und marktwirtschaftliche Volkswirtschaften. Diese Informationen werden von den Marktteilnehmern benötigt und sollten von ihnen als Grundlage für richtige Entscheidungen eingesetzt werden. Sie bieten zudem den politischen Entscheidungsträgern größere Anreize für die Umsetzung einer soliden Wirtschaftspolitik. Dank besserer Information können die Märkte reibungsloser an Wirtschaftsentwicklungen angepaßt, die Ansteckungsgefahren von Krisen gemindert und die Volatilität reduziert werden.

  2. In einer Reihe von Bereichen wurden beachtliche Fortschritte erzielt. So hat der IWF bei der Verbesserung der Offenlegungspraxis von Wirtschaftsstatistiken und - indikatoren und der Aufstellung von freiwilligen Kodizes bewährter Praktiken und Standards zur Sicherstellung einer angemessenen Transparenz des Gestaltungsprozesses makroökonomischer und finanzpolitischer Maßnahmen durch die Regierungen nennenswerte Fortschritte erzielt:

    1. Das IWF-Exekutivdirektorium hat im März 1999 eine Erweiterung des Special Data Dissemination Standard (abgekürzt: SDDS) verabschiedet, um eine umfassendere und zeitnahere Offenlegung von Daten zum Fremdwährungsbestand der einzelnen Länder zu ermöglichen. Mit dem im April 2000 in Kraft tretenden erweiterten Datenstandard werden die Lücken in dem bisherigen, 1996 eingerichteten Standard geschlossen. Des weiteren laufen über die Inter-Agency Task Force on Financial Statistics Bemühungen zur Harmonisierung der von der BIZ, IWF, OECD und der Weltbank veröffentlichten Statistiken zur Auslandsverschuldung der Entwicklungs- und Transformationsländer; mit der vierteljährlichen Veröffentlichung wurde bereits begonnen.

    2. Der IWF-Verhaltenskodex für fiskalische Transparenz (Code of Good Practices on Fiscal Transparency) wurde vom Exekutivdirektorium verabschiedet und vom Interimsausschuß im April 1998 angenommen. Zwischenzeitlich wurden ein Handbuch zur Umsetzung, ein Fragebogen und ein Selbstevaluierungsbericht erstellt, die nun verteilt werden.

    3. Ein Entwurf für einen Kodex bewährter Praktiken für Transparenz im Bereich der Währungs- und Finanzpolitik (Code of Good Practices on Transparency in Monetary and Financial Policies) wurde zur Stellungnahme veröffentlicht und dürfte bis zur IWF-Jahrestagung 1999 fertiggestellt sein.

  3. Des weiteren hat der IWF eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsländer als auch seiner eigenen Geschäftstätigkeit verabschiedet, die folgendes beinhalten: (i) vermehrte Nutzung der Public Information Notices zur Information über IWF-Grundsatzfragen; (ii) Verfahren zur Veröffentlichung der Absichtserklärungen zu IWF-Programmen, Memoranden zur Wirtschafts- und Finanzpolitik und Wirtschaftspolitischer Rahmendokumente, die IWF-gestützten Programmen zugrunde liegen; (iii) Veröffentlichung der Erklärung des Vorsitzenden zur Genehmigung bzw. Überprüfung von Programmen der Mitglieder durch das Direktorium sowie (iv) ein Pilotprojekt zur freiwilligen Veröffentlichung der Artikel IV-Stabsberichte. Bei der Weltbank sollen die Länderstrategiepapiere, in denen die großen Herausforderungen für die Entwicklung einzelner Länder dargestellt sind und die als Leitfaden für die Kreditvergabe durch die Bank dienen, prinzipiell ab Juli 1999 veröffentlicht werden.

  4. Die Transparenz des Privatsektors ist für das ordnungsgemäße und effiziente Funktionieren der Finanzmärkte von besonderer Bedeutung. Der Baseler Ausschuß, die IOSCO (Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden) und die IAIS (internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden) haben Kerngrundsätze zur Aufsicht in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich aufgestellt. Ein wertvoller Beitrag in diesem Bereich ist auch die Herausgabe von Offenlegungsstandards zur Erleichterung von grenzüberschreitenden Emissionen und Börsengängen multinationaler Emittenten durch die IOSCO. Der Ausschuß für das weltweite Zahlungssystem (CGFS) bei der BIZ prüft derzeit Möglichkeiten zur Verbesserung der Offenlegung von Finanzmarktdaten, u.a. ein Musterformat für die Offenlegung des Kreditengagements und Risikoprofils von Instituten, die im - sowohl regulierten als auch nichtregulierten - Handels-, Anlage- und Kreditgeschäft tätig sind. Weitere Arbeiten zu diesem Thema unter Beteiligung anderer einschlägiger Gremien wurden vom Forum für Finanzmarktstabilität unterstützt.

  5. Wir begrüßen und unterstützen die von Gremien des Privatsektors unternommenen Anstrengungen zur Förderung der Transparenz. Wir begrüßen die Fertigstellung des Kernpakets internationaler Bilanzierungsstandards durch den Internationalen Ausschuß der Wirtschaftsprüfer und sehen dem Abschluß der Prüfung durch die IOSCO, IAIS und den Baseler Ausschuß entgegen. Wir rufen alle an der Aufstellung von Bilanzierungsstandards beteiligten Parteien zur Zusammenarbeit auf, damit weiterhin Bilanzierungsstandards von hoher Qualität entwickelt und international vereinbart werden können.

  6. Angesichts des beachtlichen Fortschritts, der bei der Aufstellung von Standards und Kodizes bewährter Praktiken bereits erzielt wurde, besteht die Hauptaufgabe für die internationale Gemeinschaft nun darin, ihre Umsetzung zu unterstützen. Wir messen folgenden Schritten hohe Priorität bei:

    1. Umfassendere Einhaltung des SDDS durch Länder mit Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten, weitreichendere Einigung auf konkrete SDDS-Standards zur Meldung von Daten zur Auslandsverschuldung, Hinzufügung von Indikatoren zur Solidität des Finanzsektors sowie Bemühungen zur Förderung einer stärkeren öffentlichen Wahrnehmung und Nutzung der dank des Datenstandards vorliegenden Informationen.

    2. Maßnahmen zur weiteren Transparenzerhöhung der eigenen Geschäftstätigkeit des IWF und der Wirtschaftspolitik seiner Mitgliedsländer, einschließlich einer vermehrten Veröffentlichung von Dokumenten des Direktoriums.

    3. Entwicklung eines Überwachungssystems für die Umsetzung der Kodizes und Standards, gestützt auf die Artikel IV-Konsultationen des IWF und in enger Zusammenarbeit mit der Weltbank und den für die Aufstellung der Standards zuständigen Gremien. Zu diesem Zweck ersuchen wir den Fonds, einen Mechanismus zur Koordinierung dieser Zusammenarbeit einzurichten und über die Effektivität des Artikel IV-Prozesses als geeignetes Mittel zur Überwachung und Förderung der Einhaltung der Standards zu berichten. Die Einhaltung der Standards durch die einzelnen Länder sollte auch bei Festlegung der Konditionalität von IWF-Programmen als Kriterium verwendet werden.

    4. Systematische Aufnahme von Angaben über die Einhaltung der Transparenzstandards durch ein Land in die regelmäßigen IWF-Berichte zu den Artikel IV-Konsultationen sowie in die vom Stab des Fonds erstellten Sonderberichte über die länderspezifische Praxis der Transparenz. In diesem Zusammenhang stellen wir mit Genugtuung fest, daß vom IWF-Stab bereits versuchsweise Transparenzberichte erstellt wurden und einige Länder eine erste Selbstbewertung ihrer eigenen Transparenzpraxis vorgenommen haben. Wir erwarten, daß diese Berichte zu einem integralen Bestandteil der Artikel IV-Konsultationen ausgebaut werden.

    5. Fortführung der Anstrengungen zur Umsetzung der vom Baseler Ausschuß, der IOSCO und der IAIS aufgestellten Kerngrundsätze, auch im Rahmen der Core Principles Methodology Working Group und unter angemessener Beteiligung von IWF und Weltbank.

    6. Übergang unserer Regulierungsbehörden dazu, die Einhaltung sämtlicher einschlägiger internationaler Standards, einschließlich der internationalen Bankenaufsichtsstandards, bei der Prüfung des Marktzugangs ausländischer Banken als Teil der aufsichtsrechtlichen Kriterien heranzuziehen.

    7. In Anerkennung der Bedeutung eines ausreichenden Maßes an Transparenz aller Marktteilnehmer sollten Schritte zur Verbesserung der Transparenz aller Marktteilnehmer unternommen werden, einschließlich zur Verbesserung der Qualität und Aktualität der Veröffentlichung von erheblichen unmittelbaren Risiken im Zusammenhang mit HLIs sowie von relevanten Informationen durch diese Institute. Wir sehen den Arbeiten des Forums für Finanzstabilität zu diesem Thema mit Interesse entgegen.

    8. Die laufenden Anstrengungen der IOSCO zur Prüfung, inwieweit es ratsam und machbar ist, die HLIs Transparenz- und Offenlegungsverpflichtungen zu unterwerfen.

    9. Abschluß der Arbeiten des CGFS zur Meldung von Daten über die Gesamtpositionen und -transaktionen auf den Devisenmärkten.

    10. Maßnahmen, um die Offshore-Zentren zur Einhaltung international vereinbarter Standards und Kodizes im Bereich Transparenz und Aufsicht zu veranlassen. Wir sehen den Arbeiten des Forums für Finanzmarktstabilität zu diesem Thema mit Interesse entgegen.

    11. Die jüngst von der OECD verabschiedeten Kerngrundsätze für die Unternehmensführung und die laufenden Arbeiten der Weltbank zusammen mit der OECD und anderen internationalen Institutionen zur Förderung einer möglichst umfassenden Annahme und Umsetzung in den Schwellen- und Industrieländern.

    12. Zusammenstellung der verschiedenen finanz- und wirtschaftspolitischen Standards und bewährter Praktiken in einem gemeinsamen Nachschlagewerk, einer Art Handbuch für internationale Finanz- und Wirtschaftsstandards, mittels dessen die Länder ihre Absicht zur Umsetzung der verschiedenen Standards und bewährter Praktiken zum Ausdruck bringen könnten.

C. Stärkung der Finanzaufsicht in den Industrieländern

  1. Die letzten beiden Jahre haben uns vor Augen geführt, daß Anleger und Kreditgeber bei ihrem Streben nach höheren Renditen oftmals dazu neigen, die Risiken zu unterschätzen. Zu Zeiten der Markteuphorie lassen sich die Marktteilnehmer zu Kredit- und Investitionsentscheidungen hinreißen, die sie unter anderen Umständen nicht getroffen hätten. Im nachhinein ist das Scheitern seitens der Kreditgeber und Aufsichtsbehörden in den wichtigen (Industrie)ländern auf unzureichendes Risikomanagement, Informationsdefizite bzw. Vernachlässigung vorhandener Informationen und auf Kapitalstandards mit unbeabsichtigten Anreizen zur Kreditvergabe an riskante Kreditnehmer zurückzuführen. Diese übermäßige Risikobereitschaft kann in Kombination mit einem hohen Maß an Kreditfinanzierung die Negativauswirkungen eines Ereignisses oder einer Abfolge von Ereignissen vergrößern.

  2. Maßnahmen, die die Kreditgeber und Anleger zu mehr Disziplin anregen (d.h. Analyse und Abwägung von Risiken bei Kreditvergabe- bzw. Investitionsentscheidungen), sollten darauf ausgerichtet sein, eine übermäßige Kreditfinanzierung zu verhindern und eine sorgfältigere Abschätzung der mit der Kreditvergabe an Schwellenländern verbundenen Risiken zu fördern. Neben den oben dargestellten Maßnahmen zur Transparenz haben wir drei Schlüsselbereiche identifiziert, in denen für die Industrieländer Handlungsbedarf besteht:

    1. Verbesserung der Risikobewertung und des Risikomanagements. Durch Maßnahmen, die die Kreditgeber und Anleger in den Industrieländern zu mehr Disziplin anregen, kann die Neigung der Anleger, die Risiken in guten Zeiten zu unterschätzen bzw. in schlechten Zeiten zu überschätzen, gemildert werden. Dies kann in Form einer verstärkten aufsichtsrechtlichen Überwachung der Risikomanagementpraktiken der Unternehmen sowie strengerer Kapitaladäquanzvorschriften erfolgen.

    2. b. Bewertung der Auswirkungen von HLIs für die Aufsichts- und Regulierungsbehörden. Kreditfinanzierung kann zwar eine positive Rolle spielen, es können jedoch Probleme auftreten, wenn eine übermäßige Kreditfinanzierung mit einer übermäßigen Risikokonzentration gekoppelt ist. Des weiteren bestehen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Tätigkeit von HLIs auf die Marktdynamik im allgemeinen und anfällige Volkswirtschaften im besonderen.

    3. Förderung der Einhaltung internationaler Standards durch Offshore-Finanzzentren. Für die Teilnehmer am Finanzmarkt müssen gleiche Spielregeln gelten. Während wir unsere eigenen Regulierungsstandards ausbauen, ist es daher wichtig, daß auch die Offshore-Zentren ihre Aufsichtssysteme und Standards verstärken.
  3. Es wurde bereits ein beachtliches Maß an Arbeit geleistet. So hat der Baseler Ausschuß im Januar 1999 Leitlinien für solide Bankpraktiken im Zusammenhang mit HLIs, einschließlich Kreditanalyseverfahren, und die Entwicklung genauerer Bewertungsmaßstäbe für Kreditrisiken erlassen. Die soliden Praktiken beinhalten u.a. auch die Aufstellung angemessener Gesamtkreditgrenzen für HLIs und die Überwachung von Kreditrisiken im Zusammenhang mit HLIs.

  4. Die Aufsicht komplexer, international tätiger Finanzorganisationen erfordert besondere Voraussetzungen. Das Joint Forum on Financial Conglomerates hat hier bei der Aufstellung von Grundsätzen, Regulierungsmethoden und anderen Leitlinien zur Erfüllung der wichtigsten Regulierungsaufgaben im Zusammenhang mit international tätigen Finanzkonglomeraten wertvolle Arbeit geleistet. Im Februar 1999 haben seine Dachorganisationen - Baseler Ausschuß, IOSCO und IAIS - eine Reihe von Dokumenten verabschiedet und veröffentlicht, die sich u.a. mit Vorgehensweisen in folgenden Bereichen beschäftigen:

    1. Wir begrüßen die jüngste Einigung des Baseler Ausschusses über die vorgeschlagenen Änderungen des Baseler Abkommens zur stärkeren Berücksichtigung des Risikoaspekts, insbesondere des Kreditrisikos bei Krediten an Schwellenländer und bei der kurzfristigen Kreditvergabe, im Einklang mit internationalen Standards wie dem SDDS und den Baseler Kerngrundsätzen (Core Principles). Wir begrüßen die Absicht des Baseler Ausschusses, unter Berücksichtigung der sich wandelnden Marktpraxis weitreichendere Änderungen am bestehenden System der risikobezogenen Kapitalregeln ins Auge zu fassen.

    2. Wir ermutigen die privaten Institute, ihre eigenen Risikomanagementpraktiken zu verstärken. In diesem Zusammenhang stellen wir fest, daß die Counterparty Risk Management Policy Group bald einen Bericht über bessere Risikomanagementpraktiken herausgeben wird. Wir ersuchen die nationalen Behörden nach Vorlage dieses Berichts zu prüfen, ob die darin enthaltenen Empfehlungen zu befürworten sind.

    3. Die nationalen Behörden sollten sicherstellen, daß die Bankinstitute in ihren Ländern angemessene Risikomanagementpraktiken umsetzen, die mit den Empfehlungen aus den Dokumenten des Baseler Ausschusses zu HLIs vom Januar 1999 im Einklang tehen.

    4. Wir begrüßen die Bestrebungen der IOSCO zur Stärkung der Risikomanagementpraktiken von Wertpapierfirmen im Zusammenhang mit HLIs und ihre Prüfung weiterer Maßnahmen zur Begrenzung des Ausfallrisikos im Umgang mit HLIs.

  5. Die HLIs betreffend sehen wir den Arbeiten des neuen Forums für Finanzstabilität zu einer Reihe von Themen, wie z.B. systemrelevanten Fragen im Zusammenhang mit der Marktdynamik im allgemeinen und anfälligen Volkswirtschaften im besonderen, mit Interesse entgegen. Diese Überlegungen sollten breit angelegt sein und das gesamte Spektrum möglicher Maßnahmen umfassen, einschließlich der Vor- und Nachteile einer indirekten oder direkten Aufsichtspraxis sowie einer Transparenzerhöhung durch bessere Melde- und Offenlegungspraktiken.

  6. Einige Offshore-Zentren haben bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Aufsicht in ihrem Land ergriffen. Dies gilt allerdings noch nicht für alle Länder. Mit Blick auf die Zukunft hoffen wir auf folgende Schritte:

    1. Länder mit engen Beziehungen zu Offshore-Zentren sollten auf diese Gebiete Druck ausüben, damit diese die internationalen Standards einhalten.

    2. Wie bereits erwähnt, sollte der Baseler Ausschuß Risikogewichtungen mit der Einhaltung internationaler Standards verknüpfen.

    3. Die von der IOSCO und vom Baseler Ausschuß getragenen Arbeitsgruppen sollten die Mitgliedschaft in ihren Gremien von Fortschritten bei der Umsetzung internationaler Standards abhängig machen.

    4. Die Financial Action Task Force sollte konkrete Schritte unternehmen, um dafür zu sorgen, daß sich die Offshore-Zentren sowie unterregulierte und nicht an der Zusammenarbeit teilnehmende Gebiete den 40 Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche anschließen, um die internationale Finanzgemeinschaft vor den negativen Auswirkungen einer Nichteinhaltung zu schützen.

    5. Insgesamt sehen wir den Arbeiten des Forums für Finanzstabilität zu den Offshore-Zentren mit Interesse entgegen.

  7. Bei der Erstellung dieses Berichts haben wir die Berichte der G7-Finanzexpertengruppe "Aufsicht und Regulierung im Finanzsektor" und der G7-Arbeitsgruppe "Finanzkriminalität" berücksichtigt.

D. Stärkung der makroökonomischen Politik und der Finanzsysteme in den Schwellenländern

  1. Die jüngsten Finanzkrisen haben gezeigt, daß die wirtschaftlichen Fundamentaldaten und Finanzsysteme in den Schwellenländern gestärkt werden müssen. Dies ist nicht nur für die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in diesen Ländern unerläßlich, sondern auch als Beitrag zur Schaffung eines der internationalen Wirtschafts- und Finanzstabilität förderlichen Umfelds notwendig. Internationale Kapitalströme von großem Umfang haben zwar einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Schwellenländer geleistet, doch haben sie auch die Art der Risiken für diese Länder verändert: Eine schwache makroökonomische Politik und Finanzinfrastruktur wird durch die Anleger härter und abrupter bestraft. In jüngster Zeit hat sich zu einer Reihe von Fragen ein breiter internationaler Konsens herausgebildet:

    1. Die Länder müssen eine solide makroökonomische Politik verfolgen, wozu auch tragfähige Wechselkurssysteme und eine umsichtige Finanzpolitik gehören. Sie sollten sich beim Schuldenmanagement an solide Grundsätze halten. Des weiteren ist der Stärkung des Finanzsektors und der Aufsichtssysteme in den Schwellenländer hohe Priorität einzuräumen.

    2. Einige Schwellenländer haben versucht durch Anbindung an die Währung bzw. einen Korb aus Währungen von Ländern, oftmals in derselben Region, zu denen sie die engsten Handels- und Finanzbeziehungen haben, Wechselkursstabilität zu erlangen. Länder, die einen festen Wechselkurs wählen, müssen bereit sein, gegebenenfalls andere wirtschaftspolitische Ziele dem Ziel des festen Wechselkurses unterzuordnen. Die jüngste Erfahrung lehrt: Entscheiden sich Länder für feste Wechselkurse, können Mechanismen zur Institutionalisierung dieser Politik für ein glaubwürdiges Festhalten an einem festen Wechselkurs hilfreich sein.

    3. Eine übermäßige, kurzfristige Kreditaufnahme, insbesondere in Fremdwährung, ist mit besonderen Risiken und Gefahren verbunden. Dort, wo Probleme auftraten, wurden oftmals folgenträchtige und unkluge Entscheidungen zugunsten kurzfristiger Kapitalströme getroffen. Die Länder sollten eine übermäßige Anhäufung kurzfristiger Schulden vermeiden, eine angemessene Struktur der Verbindlichkeiten unterhalten und eine Neigung zur kurzfristigen Kreditaufnahme verhindern.

    4. Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs sollte umsichtig und schrittweise erfolgen und von einem soliden und gut regulierten Finanzsektor und einer konsistenten makroökonomischen Politik begleitet werden.

    5. Der Einsatz von Kontrollen der Kapitalzuflüsse kann für eine Übergangszeit, während derer die Länder das institutionelle Umfeld und den Regulierungsrahmen ihres inländischen Finanzsystems ausbauen, gerechtfertigt sein. Dort, wo der Finanzsektor und das Aufsichtssystem schwach sind, können Schutzmaßnahmen zur Begrenzung von Risiken aus Fremdwährungsengagements für das Bankensystem angemessen sein. Einige Länder haben weitreichendere Kontrollen der Kapitalzuflüsse als Instrument eingesetzt, um sich vor dem Druck der Märkte abzuschotten. Solche Schritte können Kosten verursachen und sollten in keinem Fall Reformen ersetzen. Zu diesen Überlegungen kommt hinzu, daß Kontrollen der Kapitalabflüsse sogar noch größere langfristige Kosten mit sich bringen können. Sie haben sich als wenig wirksames Instrument erwiesen und sollten kein Ersatz für Reformen sein, selbst wenn sie unter bestimmten Ausnahmebedingungen erforderlich sein können.

  2. Wir sind uns darüber einig, daß die Schwellenländer selbst Verantwortung bei der Stärkung ihrer Wirtschaft und ihrer Finanzsysteme übernehmen müssen. Darüber hinaus stellen wir folgendes fest:

    1. Es ist unser Ziel, den Schwellenländern bei der Anpassung ihrer Politik und Organisationen an die für eine volle Teilhabe an der Weltwirtschaft erforderlichen Bedingungen zu helfen.

    2. Die IFIs und andere internationale Institutionen sollten ihre Zusammenarbeit verbessern, indem sie den Schwellenländern nützliche Orientierungshilfe und Unterstützung geben.

  3. Viele Staaten werden technische Hilfe benötigen, wenn Standards bewährter Praktiken unverzüglich umgesetzt und eine wirksame Aufsicht sichergestellt werden sollen. Da sowohl in den nationalen Behörden als auch in den internationalen Organisationen nur eine beschränkte Zahl von Experten zur Verfügung steht, fordern wir das Forum für Finanzmarktstabilität auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung der technischen Hilfe, einschließlich der Möglichkeit der Schaffung eines Clearing-Mechanismus zu diesem Zweck auf internationaler Ebene, zu prüfen, damit die technische Hilfe koordiniert erfolgt und alle verfügbaren Ressourcen optimal genutzt werden.

    Wechselkurssysteme in Schwellenländern

  4. u den angemessenen Wechselkurssystemen in Schwellenländern sind weitere Arbeiten erforderlich. Die Wahl eines Wechselkurssystems ist für die Schwellenländer von wesentlicher Bedeutung, um eine dauerhafte wirtschaftliche Entwicklung zu erreichen, und hat außerdem wichtige Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, vor allem im Zusammenhang mit der Bereitstellung umfangreicher öffentlicher Mittel. In diesem Zusammenhang

    1. kommen wir überein, daß das geeignete Wechselkurssystem für unterschiedliche Volkswirtschaften unterschiedlich sein kann, in Abhängigkeit von den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten, wie z.B. dem Integrationsgrad mit seinen Handelspartnern. Da sich die wirtschaftlichen Umstände im Laufe der Zeit verändern, dürfte das am besten geeignete (Wechselkurs)system für ein gegebenes Land ebenfalls Änderungen unterliegen. In jedem Fall ist die Stabilität davon abhängig, daß ein Wechselkurssystem durch eine schlüssige makroökonomische Politik und durch robuste Finanzsysteme unterstützt wird;

    2. kommen wir überein, daß die internationale Gemeinschaft einem Land, das zur Stützung eines bestimmten Wechselkursniveaus massiv interveniert, keine erheblichen öffentlichen Mittel zur Verfügung stellen sollte, es sei denn, dieser Wechselkurs wird als dauerhaft tragfähig angesehen und bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt, wie z.B. eine starke und glaubwürdige Verpflichtung der Wechselkurspolitik, einschließlich unterstützender (institutioneller) Vorkehrungen, und eine konsistente nationale (Wirtschafts)politik.

    3. ermutigen wir den IWF, seine Arbeiten in diesem Bereich fortzusetzen und sich im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit verstärkt mit der Frage der Tragfähigkeit eines bestimmten Wechselkurses zu befassen. Der IWF sollte Länder dazu ermutigen, ihre Politiken anzupassen, indem er sie berät und, wo angebracht, unterstützt, um die Entwicklung nicht tragfähiger Positionen vermeiden zu helfen.

    Finanzsysteme

  5. Weitere Schritte zur Stärkung der Finanzsysteme in den Schwellenländern sind erforderlich:

    1. Wir verpflichten uns, gemeinsam mit den IFIs und den zuständigen internationalen Regulierungsgremien, unsere Zusammenarbeit zur Förderung einer verbesserten Finanzmarktaufsicht in den Schwellenländern auszubauen.

    2. IWF und Weltbank sollten ihre Empfehlungen an Schwellenländer miteinander abstimmen, insbesondere im Bereich der Reform des Finanzsektors. Als Teil der Überprüfung der Wirtschaftspolitik sollten sie ihre Überwachung einer Vielzahl von Bereichen, die mittlerweile als wesentlich für die Finanzstabilität angesehen werden, verbessern. Die Länder sollten als Teil der mit IWF und Weltbank vereinbarten Bedingungen bei der Vergabe von Darlehen oder Krediten durch die IFIs ermutigt werden, ihre Bemühungen um zügigen Fortschritt bei der umfassenden Umsetzung bestehender internationaler Kodizes unter Beweis zu stellen.

    3. Wir begrüßen die Schaffung des Financial Sector Liaison Committee (FSLC) im September 1998 und des IMF-World Bank Financial Sector Assessment Programme (FSAP) zur Förderung einer effektiveren Zusammenarbeit zwischen Fonds und Weltbank in diesem Bereich. Diese Bemühungen sind jedoch durch eine wirksame Abstimmung der Arbeiten und Tätigkeiten der beiden Institutionen im Finanzsektor und durch Zugriff auf die Erfahrungen der nationalen und internationalen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden breiter anzulegen und zu beschleunigen. Wir fordern den Fonds und die Weltbank auf, bis zur Herbsttagung im September einen gemeinsamen Fortschrittsbericht zu erstellen und Vorschläge zur Erreichung dieser Ziele vorzulegen. Diese Vorschläge sollten auf eine wirksamere Organisation und den wirksameren Einsatz von Ressourcen zur Verbesserung der Krisenreaktion, die Entwicklung und Umsetzung von Finanzsektorprogrammen und die technische Hilfe für Mitgliedsländer zielen.

    4. Wir begrüßen die von den asiatischen und lateinamerikanischen Schwellenländern in verschiedenen Foren eingegangenen Verpflichtungen zur Einleitung der notwendigen Schritte für die Umsetzung der Baseler Kerngrundsätze (Core Principles) für eine wirksame Bankenaufsicht. Wir fordern die Regierungen anderer Länder auf, alles zu unternehmen, damit bis 2001 Planungen zur Umsetzung der Kerngrundsätze (Core Principles) vorliegen. Die Grundsätze der IOSCO und der IAIS sollten ebenfalls von allen Ländern zügig umgesetzt werden.

    5. Die Regierungen sollten ihre Bürgschaften für Verbindlichkeiten des Privatsektors einschränken, damit Gläubiger nicht in der Erwartung, vor negativen Entwicklungen geschützt zu sein, Mittel an private Kreditnehmer vergeben. Die gewährten Bürgschaften sollten klar und transparent sein: Nichtbanken, die außerhalb des Regulierungsrahmens liegen, sollten weder explizit noch implizit durch für den Bankensektor vorgesehene Staatsgarantien abgedeckt sein.

    Kapitalströme

  6. Wir ermutigen den IWF, seine Arbeiten zum angemessenen Tempo und der richtigen Gestaltung der Kapitalverkehrsliberalisierung fortzusetzen und Fragen im Zusammenhang mit der Rolle des Fonds bei der Förderung einer geordneten Liberalisierung weiter zu untersuchen. In diesem Zusammenhang ist ein besonderes Augenmerk auf die Beseitigung der Bevorzugung kurzfristiger Kapitalströme, insbesondere in Fremdwährung, und auf die Förderung eines soliden Schuldenmanagements zu richten. Ferner sollte der IWF seine Analyse der Erfahrungen von Ländern mit Kapitalverkehrskontrollen vertiefen. Hierbei sollten insbesondere die Kosten und Nutzen marktgestützter Aufsichtsmaßnahmen zur Eindämmung übermäßiger Kapitalzuflüsse untersucht werden, wie z.B. die in jüngster Vergangenheit von den chilenischen Behörden angewandten Maßnahmen.

  7. Wir fordern den IWF und andere zuständige Institutionen auf, mit den nationalen Behörden bei der Schaffung eines verbesserten Systems zur Überwachung grenzüberschreitender Kapitalströme zusammenzuarbeiten:

    1. Wir bekräftigen die Bedeutung zeitnaher und umfassender Daten über Kapitalströme und ermutigen den IWF und nationale Behörden, mit Unterstützung der zuständigen Institutionen, wie z.B. der BIZ, detaillierte Daten zu den Kapitalzu- und -abflüssen aufgeschlüsselt nach Fälligkeit, Währung, Art und Kreditnehmer bereitzustellen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Übereinkunft zur Verbesserung der Daten über kurzfristige Verbindlichkeiten des öffentlichen Sektors im Rahmen des Ausbaus des SDDS.

    2. Wir regen die Nutzung von Überwachungssystemen der Schuldenentwicklung an, die in kurzen Abständen eine Überprüfung der Tragfähigkeit der Schuldenstruktur, insbesondere der kurzfristigen Fremdwährungsengagements, ermöglichen, und ermutigen den IWF, seine Arbeiten mit den Mitgliedsländern in diesem Bereich zu vertiefen.

    3. Wir sehen den Arbeiten des Forums für Finanzmarktstabilität zum kurzfristigen Kapitalverkehr entgegen.

    Schuldenmanagement

  8. Wir werden zusammen mit den Schwellenländern und den IFIs an der Verbreitung bewährter Praktiken im Bereich des Schuldenmanagements arbeiten; diese beinhalten:

    1. verstärkten Einsatz langfristiger Kreditinstrumente, soweit möglich, in Landeswährung, um ein Schuldenprofil aufrechtzuerhalten, das einen hinlänglichen Schutz vor kurzfristigen Störungen auf den Märkten bietet; Vermeidung der Umwandlung langfristiger Verbindlichkeiten in kurzfristige Verbindlichkeiten;

    2. Beseitigung einer Bevorzugung der kurzfristigen privaten Kreditaufnahme;

    3. Förderung der Schaffung eines tieferen inländischen Rentenmarktes zur Erleichterung der langfristigen Kreditaufnahme in Landeswährung;

    4. Ermutigung der stark von Rohstoffeinnahmen abhängigen Regierungen, sich gegen Schwankungen der Rohstoffpreise abzusichern, und Förderung von Regelungen für eine verbesserte vertragliche Risikoteilung zwischen Gläubigern und Schuldnern;

    5. Förderung eines Schuldenmanagements, das die Gefahr von Liquiditätsrisiken, wozu u.a. das Prolongationsrisiko gehört, und nicht die kurzfristigen Kreditkosten minimiert. Klauseln in staatlichen Schuldverträgen, die im Krisenfall zu einer erhöhten Belastung der Zahlungsbilanz beitragen können, sind zu vermeiden;

    6. Förderung der Verwendung von Vertragsklauseln in den staatlichen Anleihebedingungen, die eine geordnete Umschuldung erleichtern (wie in Abschnitt E beschrieben).

E. Verbesserte Krisenvermeidung und -bewältigung sowie Einbindung des Privatsektors

  1. Die jüngsten Krisen haben deutlich gemacht, daß die internationale Gemeinschaft ihre Verfahren zur Krisenvermeidung und -bewältigung verbessern und sie an offene Kapitalmärkte anpassen muß. Wir müssen die Erwartungshaltung privater Gläubiger dahingehend prägen, daß sie sich der eigenen Verantwortung für Investitionsentscheidungen bewußt werden, und müssen Wege finden, die Ansteckungsgefahren zu verringern.

    Krisenvermeidung

  2. Die Vermeidung von Finanzkrisen ist vorrangig. Die vorstehend dargestellten Maßnahmen enthalten wichtige Schritte zu einer besseren Krisenvermeidung. Darüber hinaus werden klare neue Grundsätze und neue Instrumente zur Eindämmung der Ansteckungsgefahren und zur umfassenden Berücksichtigung der zentralen Rolle der privaten Investoren in den integrierten Finanzmärkten von heute benötigt.

  3. Die neue IWF-Kreditlinie für den Krisenfall (CCL) wird einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Stabilität des internationalen Finanzsystems leisten. Diese Fazilität soll Länder mit einer vernünftigen Schuldenstruktur und mit soliden makroökonomischen und strukturpolitischen Politiken, die außerdem private Gläubiger in angemessener Weise in Konsultationen einbinden, vor Ansteckungsgefahren schützen. Mit dieser Fazilität soll sich der IWF vermehrt auf die Krisenvermeidung konzentrieren und den Ländern weitere Anreize zur frühzeitigen Einleitung von Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr einer Finanzkrise geboten werden. Die CCL stellt ein weiteres Instrument dar, Länder zur Umsetzung der Standards zu ermutigen.

  4. Die Länder sollten vorab Schritte zur Verbesserung des Rahmens für eine marktorientierte, kooperative und geordnete Bewältigung von auftretenden Schwierigkeiten bei der Bedienung ihrer Schulden einleiten. Wir haben folgende Maßnahmen vereinbart:

    1. Eine angemessene Kommunikation zwischen Schuldnern und Gläubigern ist sowohl für die Vermeidung als auch für die Bewältigung von Krisen bedeutsam. Wir ermutigen die Schwellenländer zur Entwicklung von Mechanismen für einen systematischeren Dialog mit ihren Hauptgläubigern. Ferner unterstützen wir verstärkte Kontakte zwischen den internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere dem IWF, und dem Privatsektor.

    2. Wir befürworten die Verwendung marktgestützter Instrumente zur Vermeidung von Krisen und zur leichteren Anpassung an Schocks, u.a. die Verwendung innovativer Finanzinstrumente, einschließlich der Bereitstellung vorsorglicher marktgestützter Kreditlinien des Privatsektors an Schwellenländer und Prolongationsoptionen bei Kreditaufnahmen. Dies würde den Schwellenländern im Falle von Instabilität den Zugang zu den internationalen Märkten erleichtern; zusammen mit einem soliden Schuldenmanagement könnten so Liquiditätskrisen leichter vermieden werden, und die Länder würden Zeit gewinnen, um einschneidende makroökonomische oder strukturelle Anpassungsschritte vorzunehmen.

  5. Es besteht zwischen uns Übereinstimmung, wie wichtig vermehrte Bemühungen sind, die verstärkte Nutzung von "collective action clauses" in Anleiheverträgen zusammen mit anderen Klauseln zur verbesserten Abstimmung unter den Gläubigern und zur Vermeidung störender rechtlicher Auseinandersetzungen voranzutreiben. Wir empfehlen

    1. die Verwendung solcher Klauseln im Rahmen international vereinbarter bewährter Praktiken für das Schuldenmanagement und als Kriterium für den Zugang zur Kreditlinie für den Krisenfall des IWF;

    2. verstärktes Augenmerk auf die Verwendung solcher Klauseln im Rahmen der internationalen Überwachung und ggf. bei der Festlegung von Auflagen für IWF-Kredite;

    3. die Prüfung der Einbeziehung dieser Klauseln in öffentliche Anleiheverträge, die durch multilaterale Entwicklungsbanken gefördert werden;

    4. die weitere Prüfung einer möglichen Einbeziehung solcher Klauseln in unsere eigenen Schuldtitel sowie die Förderung der Verwendung solcher Klauseln in Schuldtiteln, die von anderen hoheitlichen Kreditnehmern auf unseren Märkten begeben werden.

  6. Wir befürworten ferner Bestrebungen zur Schaffung solider und effizienter Konkursverfahren und eines verläßlichen Rechtsrahmens. Wir unterstützen die Arbeit der internationalen Finanzinstitutionen, Länder bei der Verbesserung der Transparenz, Vorhersehbarkeit und Ausgewogenheit ihrer Insolvenzregelungen und der Beziehungen zwischen Schuldnern und Gläubigern zu unterstützen.

    Rahmen für die Einbindung des Privatsektors in die Krisenbewältigung

  7. Wir sind der Auffassung, daß die internationale Finanzgemeinschaft neben den beschriebenen Maßnahmen zur Krisenvermeidung auch vorab eine breite Palette von Grundsätzen und Instrumenten zur Einbindung des Privatsektors in die Krisenbewältigung ausarbeiten sollte. Der nachstehende Rahmen sollte helfen, eine geordnete Krisenlösung zu fördern und daher zum wechselseitigen Nutzen für Schuldner und Gläubiger beim Finden kooperativer Lösungen sein. Er sollte auch helfen, Kooperationslösungen zwischen Kreditnehmerländern und dem privaten Sektor zu fördern und Erwartungen in der Weise zu beeinflussen, so daß das Risiko reduziert wird, daß Investoren glauben vor einem gegenteiligen Ergebnis (adverse outcome) geschützt zu sein. Die Entwicklung eines solchen Rahmens, der die Schuldner/Gläubiger-Kooperation erleichtert, sollte sowohl das Auftreten und die Intensität von Krisen als auch den für die Wiedergewinnung des Marktzugangs durch die Schuldnerländer benötigten Zeitraum minimieren.

    Grundsätze

  8. Wir kommen überein, daß der Rahmen folgende Grundsätze enthalten sollte:

    1. Das Vorgehen zur Bewältigung einer Krise darf die Verpflichtung der Länder zur vollständigen und rechtzeitigen Bedienung ihrer Schulden nicht unterminieren. Dies hätte ansonsten negative Auswirkungen auf die für das Wachstum unerläßlichen privaten Investitionen und Kapitalströme und würde das Ansteckungsrisiko erhöhen.

    2. Marktdisziplin kann nur greifen, wenn die Gläubiger die Folgen der von ihnen eingegangenen Risiken selbst tragen. Private Kreditvergabeentscheidungen müssen auf einer Einschätzung der potentiellen Risiken und Renditen einer Anlage beruhen und nicht auf der Erwartung, daß die öffentliche Hand Gläubiger vor nachteiligen Entwicklungen schützen wird.

    3. Im Krisenfall kann eine Verringerung der Nettoschuldenzahlungen an den Privatsektor potentiell dazu beitragen, den unmittelbaren Finanzbedarf eines Landes zu befriedigen und den Bedarf an von der öffentlichen Hand bereitzustellenden Mitteln zu verringern. Sie kann ferner dazu beitragen, daß bei Kredit- und Investitionsentscheidungen ein angemessener Anreiz zur Vorsicht beibehalten wird. Diese potentiellen Vorteile sind gegen die Auswirkungen abzuwägen, die solche Maßnahmen auf die Fähigkeit des betroffenen Landes haben können, neue private Kapitalzuflüsse zu mobilisieren, sowie gegen die potentiellen Auswirkungen auf andere Länder und das System insgesamt durch Ansteckungseffekte.

    4. Keine Gruppe privater Gläubiger sollte per se gegenüber anderen vergleichbaren Gläubigern privilegiert sein. Forderungen von Anleiheinhabern sollten nicht als gegenüber Bankforderungen vorrangig gelten, wenn beide Forderungskategorien ins Gewicht fallen.

    5. Ziel des Krisenmanagements sollte - soweit möglich Ö sein, eine kooperative Lösung zwischen dem Schuldnerland und seinen Gläubigern zu erreichen, die auf einen bereits vorher etablierten Dialog aufbaut.

    Erwägungen

  9. Die vorstehend dargelegten Grundsätze und die im folgenden vorgeschlagenen Instrumente sollten zur Schaffung eines breiten Rahmens für Entscheidungen über angemessene Reaktionen in einem gegebenen Fall beitragen. Die ggf. erforderliche angemessene Rolle privater Gläubiger und die Schritte, die private Gläubiger zur Übernahme dieser Rolle zu bewegen, werden von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängen. Es hat Vorteile, die Grundüberlegungen, von denen wir uns in unserem Handeln und konkreten Vorgehen leiten lassen werden, vorab darzulegen. Die von uns vorgeschlagenen Grundsätze und Instrumente sollten den Anlegern eine gewisse Planungssicherheit geben, ohne die für die wirksame Bewältigung einer konkreten Finanzkrise notwendige Flexibilität preiszugeben.

  10. Es sind verschiedene Umstände denkbar, unter denen einige Länder bei der Außenfinanzierung unter Druck geraten können. Es gibt Umstände, unter denen unseres Erachtens marktgestützte, freiwillige Lösungsansätze zur Bewältigung der Finanzierungsschwierigkeiten eines Landes vorzuziehen sein dürften. In gewissen Fällen können umfassendere Ansätze sinnvoll sein, um den Schuldendienst in Zukunft auf Dauer tragfähiger zu gestalten. In der Praxis wird das Spektrum von Fällen zwischen diesen beiden Extremen liegen. Wo ein Land innerhalb dieses Spektrums anzusiedeln ist, wird den am unter den jeweiligen Umständen am besten geeigneten (Wirtschafts)politikansatz helfen zu bestimmen. Dabei sind die Zahlungsfähigkeit des Landes sowie sein Marktzugang zu berücksichtigen.

  11. Darüber hinaus hängt die Praktikabilität bestimmter Lösungsansätze von der Art der ausstehenden Schuldinstrumente ab. Diese beeinflussen, auf welche Forderungen man sich bei der Lösung der Finanzierungsprobleme eines Landes konzentrieren muß, wie groß mögliche Probleme hinsichtlich der Gleichbehandlung der verschiedenen Gläubigerkategorien sind und welche Chancen es für eine freiwillige statt einer erzwungenen Lösung gibt. Das Spektrum der relevanten Verbindlichkeiten kann sehr breit sein. So können es überwiegend private oder öffentliche, auf Landes- oder Fremdwährung lautende, kurzfristige oder langfristige Verbindlichkeiten sein, es kann sich um Tilgungs- oder Zinszahlungen, um Offshore- oder Onshore-, besicherte oder unbesicherte Forderungen und um eine kleine oder breit gestreute Gläubigergruppe handeln.

  12. Einem Land müssen Anreize gegeben werden, in einem frühen Stadium der Finanzkrise energische Schritte zu unternehmen, um eine Verschärfung der Krise zu vermeiden.

    Instrumente

  13. Zur wirksamen Bewältigung unterschiedlichster potentieller Fälle benötigt die internationale Gemeinschaft eine breite Palette von Instrumenten zur Förderung einer angemessenen Einbindung des Privatsektors. Folgende Instrumente sollten der internationalen Gemeinschaft zur Verfügung stehen:

    1. Die Bereitstellung öffentlicher Mittel wird an Bemühungen seitens des betroffenen Landes geknüpft, Gespräche mit seinen Gläubigern zur Erläuterung seines wirtschaftspolitischen Programmes zu führen.

    2. Die Bereitstellung öffentlicher Mittel wird an Bemühungen seitens des betroffenen Landes geknüpft, ggf. auf den privaten Märkten freiwillige Unterstützung zu suchen und/oder dort neue Mittel zu mobilisieren.

    3. Die Bereitstellung öffentlicher Mittel wird an Bemühungen seitens des betroffenen Landes geknüpft, konkrete Verpflichtungen privater Gläubiger einzuholen, ihr Engagement unverändert aufrechtzuerhalten.

    4. Die Bereitstellung öffentlicher Mittel wird an Bemühungen seitens des betroffenen Landes geknüpft, ausstehende Verbindlichkeiten umzustrukturieren oder umzuschulden.

    5. Ist eine Umschuldung der öffentlichen Schulden eines Landes im Pariser Club erforderlich, gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Gläubigerkategorien mit Ausnahme der internationalen Finanzinstitutionen. Der Pariser Club sollte den Gleichbehandlungsgrundsatz flexibel handhaben und Faktoren, wie z.B. den relativen Umfang und die relative Bedeutung verschiedener Forderungskategorien, berücksichtigen.

    6. Die Festlegung einer Untergrenze für die Devisenreserven zur Sicherung eines angemessenen Beitrags des Privatsektors zur Krisenbewältigung, z.B. durch Umschuldung, in Ergänzung öffentlicher Mittel.

    7. In Ausnahmefällen kann ein Land möglicherweise das Auflaufen von Zahlungsrückständen nicht vermeiden. Eine Kreditvergabe durch den IWF trotz Zahlungsrückständen kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn das Land die Bewältigung seiner Zahlungsschwierigkeiten in Absprache mit seinen Gläubigern anstrebt.

    8. In Ausnahmefällen können Länder Kapitalverkehrs- oder Devisenkontrollen im Rahmen einer Zahlungseinstellung oder eines international gebilligten Zahlungsmoratoriums (standstill) in Verbindung mit der Unterstützung des IWF für ihre wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Programme verhängen, um Zeit für eine geordnete Umschuldung zu gewinnen.

  14. Wir fordern den IWF auf, die rechtlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der hier niedergelegten konkreten Vorgehensweisen weiter zu untersuchen und festzulegen. Wir erwarten, daß er seine Ergebnisse zur Herbsttagung vorlegt.

  15. Um bessere Orientierungshilfen für die Erwartungsbildung zu geben, kommen wir überein, die im Hinblick auf die hier dargelegten Grundsätze und Instrumente im Einzelfall entwickelten Lösungsansätze klar und zeitnah zu erläutern.

F. Förderung der Sozialpolitik zum Schutz der armen und schwächsten Gesellschaftsgruppen

  1. Die jüngsten weltwirtschaftlichen Ereignisse haben den wichtigen Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen und sozialen Fragen und die wesentliche Bedeutung stabiler Beziehungen zwischen den Regierungen und ihren Bürgern und eines engen sozialen Zusammenhalts für eine erfolgreiche Volkswirtschaft deutlich gemacht. Indem es die Menschen in die Lage versetzt, den Wandel zu bewältigen, schafft ein effizientes Sozialsystem Vertrauen, ermutigt Menschen, Risiken zu übernehmen, die ein unerläßlicher Teil der Wettbewerbssituation auf den modernen Märkten ist. Dadurch werden wiederum die Risiken abgefedert und der Nutzen der Globalisierung breiter gestreut.

  2. Eine wirksame Sozialpolitik kann insbesondere die zu Krisenzeiten erforderliche Anpassung abmildern, die Unterstützung für die notwendigen Reformen stärken und sicherstellen, daß die Anpassungslasten nicht übermäßig auf die ärmsten und schwächsten Gesellschaftsgruppen entfallen.

  3. Maßnahmen in diesem Bereich können gewissen Beschränkungen unterliegen. Im allgemeinen sind die Mittel für Sozialprogramme begrenzt, andere Prioritäten dringlich und die institutionellen Kapazitäten überlastet. Bei einer wirtschaftlichen Abschwächung sehen sich politische Entscheidungsträger vor der besonders schwierigen Wahl zwischen der Beibehaltung der direkten sozialen Fürsorge und der Sicherstellung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens und zur Förderung eines stabilen Wachstums, das die beste Voraussetzung für die Bekämpfung der Armut und die Sicherung der sozialen Fürsorge bietet. Wir sind der Überzeugung, daß alle Länder und die IFIs sehr von einer Zusammenarbeit zur Entwicklung und Förderung von sozialpolitischen Maßnahmen, die am wirksamsten zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen, profitieren könnten.

  4. Jedes Land hat seine eigene Kultur und Tradition und deshalb eigene Systeme und Praktiken zur Bewältigung sozialer Fragen geschaffen. Jedes Land könnte Nutzen aus einem Erfahrungsaustausch über Maßnahmen, die in den verschiedenen Entwicklungsstadien am besten funktionieren, ziehen. Solche Erfahrungen wurden bei einem Seminar im Frühjahr dieses Jahres mit einem Teilnehmerkreis von 33 Volkswirtschaften erörtert. Das Seminar

    1. befaßte sich mit den wichtigsten Bereichen von Sozialausgaben, den Möglichkeiten zur Ausrichtung öffentlicher Ausgaben auf die bedürftigsten Gesellschaftsschichten und den bei der Festlegung der Höhe der Sozialausgaben zu treffenden Abwägungen;

    2. hob die Bedeutung einer Überwachung der sozialen Entwicklungen und der transparenten Durchführung der Sozialpolitik hervor, damit sowohl die Regierungen als auch die Bevölkerung so früh wie möglich den dringlichsten Handlungsbedarf erkennen und auf dieser Grundlage planen können.

  5. Da in die moderne globalisierte Wirtschaft eingebundene Länder vermutlich auch ähnlichen Belastungen ausgesetzt sind, ist es sinnvoll, Grundsätze, Maßnahmen und bewährte Praktiken zu ermitteln und diese über die internationalen Organisationen zu verbreiten. Wir begrüßen die von der Weltbank zusammen mit den Vereinten Nationen ausgearbeiteten Prinzipien bewährter Praktiken für die Sozialpolitik. Auf der letzten Sitzung des Entwicklungsausschusses baten die Minister die Weltbank, bis zur Jahrestagung 1999 einen Bericht über ihre Arbeiten zu Maßnahmen und bewährter Praktiken zum Schutz der ärmsten Gesellschaftsgruppen vorzulegen und die Entwicklungsdynamik aufrechtzuerhalten.

  6. Zur Ermittlung und Verbreitung von Grundsätzen, Maßnahmen und bewährter Praktiken im Bereich der Sozialpolitik sind weitere Arbeiten notwendig. Wir fordern

    1. die VN auf, bei der Ausarbeitung sozialer Grundprinzipien als Teil der Folgearbeiten zur Kopenhagener Erklärung des Weltgipfels für soziale Entwicklung zügig Fortschritte zu erzielen.

    2. b. die Weltbank auf, unter voller Beteiligung des IWF bis zur Jahrestagung 1999 einen Bericht zur Ermittlung von Maßnahmen und bewährter Praktiken zur Unterstützung des wirtschaftlichen Entwicklungsprozesses vorzulegen. In Krisenzeiten können diese zum Schutz der schwächsten Gesellschaftsgruppen bei der Formulierung von Anpassungsprogrammen herangezogen werden.

    3. IWF und Weltbank auf, sich bei ihren Arbeiten zur Transparenz und zu verantwortungsvollem Regierungshandeln ausführlicher damit zu befassen, wie dies mit der Umsetzung von Sozialprogrammen, die zu weniger Verschwendung und mehr Effizienz beitragen sollen, verknüpft werden kann.

    4. Weltbank und IWF auf, die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Überprüfung öffentlicher Ausgaben einzelner Länder, die der Analyse der Zusammensetzung und Effizienz der öffentlichen Ausgaben dienen, zu vertiefen.

    5. den IWF auf, bei der Entwicklung eines makroökonomischen Rahmens während einer Krise in einem Land zu berücksichtigen, inwieweit die Anpassungsprogramme angemessene Sozialausgaben vorsehen.

    6. die Weltbank auf, mit den Ländern, dem Fonds und den regionalen Entwicklungsbanken an der Formulierung und Überwachung der Umsetzung und Weiterführung sozialer Indikatoren zu arbeiten.

    7. IWF und Weltbank auf, diesen Fragen bei der Formulierung von Anpassungs- und sektoralen Programmen größere Aufmerksamkeit zu schenken und ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich auszubauen. Ferner fordern wir alle Länder auf zu prüfen, wie sowohl in Krisensituationen als auch außerhalb eine solide Sozialpolitik besser gefördert werden kann.

  7. Eine wirksame Sozialpolitik trägt zur Schaffung der Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung bei, da dadurch eine breite Streuung der Vorteile der Globalisierung erreicht wird, die Menschen besser für den Wandel gerüstet sind, und die Volkswirtschaften widerstandsfähiger werden.

  8. Eine nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene, die alle Länder an den Vorteilen des Wirtschaftswachstums teilhaben läßt, hängt auch von Maßnahmen zum Abbau einer nicht tragfähigen Schuldenlast für die ärmsten Länder und zur Armutsbekämpfung ab. Sozialpolitische Initiativen müssen deshalb mit Initiativen zum Schuldenerlaß und zur Armutsbekämpfung zusammengeführt werden, wozu wir unseren Staats- und Regierungschefs getrennte Vorschläge vorgelegt haben.


Quelle: Presse- und Informationsamtes Der Bundesregierung

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