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Wirtschaftsgipfel Birmingham

Vereinigtes Königreich: 15-17 Mai 1998

Wirtschaftsgipfel Birmingham Vereinigtes Königreich

Bericht Der G 7-Finanzminister an den Wirtschaftsgipfel Birmingham
Finanzielle Stabilität - Beaufsichtigung weltweittätiger Finanzinstitutionen

London, 8. Mai 1998

1. Die schnelle Globalisierung der Finanzmärkte ist eine Schlüsselfrage für die G 7. Die meisten größeren international tätigen Finanzunternehmen haben ihren Sitz in unseren Ländern und tätigen viele ihrer Geschäfte an unseren Finanzplätzen.

2. Aber die Märkte haben sich mit einer solchen Geschwindigkeit entwickelt und so weit ausgedehnt, daß das zunehmende Mißverhältnis zwischen der Art und Weise, wie diese Unternehmen ihre Geschäfte tätigen und wie sie beaufsichtigt werden, zu einer erheblichen neuen Herausforderung geworden ist. Alte Schranken brechen zusammen. Die Unternehmen gehen in neue Produkte und neue Märkte und viele werden immer internationaler mit komplizierten Organisationen, die nach Produktlinien verwaltet werden, und diversifizierten Operationen, die um die ganze Welt gehen. Im Gegensatz dazu haben die Aufsichtsbehörden traditionell einzelne rechtlich abgegrenzte Firmen zugelassen und reguliert. Für die großen internationalen Unternehmensgruppen stellt dies keine umfassende Antwort mehr dar. Ein größeres Maß an Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden ist ebenfalls erforderlich.

3. Aus diesem Grund haben wir im Juni 1997 einen Bericht über Maßnahmen zur Förderung der globalen finanziellen Stabilität einschließlich der verbesserten Koordinierung zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden herausgegeben. Wir haben auch unterstützt, daß zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden die notwendigen Änderungen der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen werden bei gleichzeitiger Wahrung der Vertraulichkeit dieses Austauschs.

4. In ihrer Erklärung von Denver haben die Staats- und Regierungschefs der G 7 unsere Vorschläge ausdrücklich unterstützt. Seither haben die weiteren Auswirkungen der Finanzkrise in Asien - die auf diesem Gipfel ausführlich erörtert wurden - bestätigt, daß die Verbesserung der Fähigkeit der Aufsichtsbehörden, Risiken einzuschätzen, und der Unternehmen, Risiken einzudämmen, wichtige Faktoren sind.

5. Die Gremien der Aufsichtsbehörden - der Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht, die IOSCO (die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden) und die IAIS (der internationale Verband der Versicherungsaufsichtsbehörden) erkennen ebenfalls die Notwendigkeit verstärkter Zusammenarbeit an und haben unabhängig voneinander und gemeinsam - in einem Gemeinsamen Forum (Joint Forum) - untersucht, wie praktische Fortschritte erzielt werden können. Alle vier Organisationen haben gute Fortschritte bei der Identifizierung der grundlegenden Prinzipien geleistet, die der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zugrunde liegen sollten, und ihre letzten Veröffentlichungen sind diesem Bericht beigefügt. Ihre Erörterungen haben unsere eigene Arbeit und unsere Schlußfolgerungen ergänzt und beeinflußt.

6. Seit Denver hat sich die Arbeit der G 7 auf eine Reihe von Maßnahmen konzentriert, die darauf abzielen, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu fördern. In diesem Bericht wird betont, wie wichtig es ist, die Koordinierung zwischen den Aufsichtsbehörden von international tätigen Unternehmensgruppen weiter zu verbessern und auch rechtliche und andere Hemmnisse für den Austausch von Information zwischen den Aufsichtsbehörden abzubauen - jedoch werden daneben auch noch weitere Fragen angesprochen, die erörtert worden sind, wie:

- Verbesserung des Risikomanagements, der Transparenz und der Publizität;
- die internationalen Aspekte des "Jahr 2000"-Problems;
- Prüfungen vor Ort;
- Nettingregelungen; und
- Förderung der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.

Beaufsichtigung international tätiger Finanzkonzerne

7. In Denver haben die G 7 die Pläne des Gemeinsamen Forums begrüßt, einen Rahmen von Grundsätzen für die Beaufsichtigung international tätiger Finanzkonzerne zu schaffen, der folgendes umfaßt:

- Koordinierung und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden;
- Kapitaladäquanz;
- Zuverlässigkeitsprüfung (fit and proper criteria); und
- Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden.

8. Zur Koordinierung und Zusammenarbeit unter den Aufsichtsbehörden hat das Gemeinsame Forum seit Denver eine Reihe von Grundsätzen über die Notwendigkeit eines Koordinators, dessen Benennung und dessen Rolle entwickelt. Die G 7 unterstützt jetzt diesen Vorschlag, der folgendes erläutert:

- daß es Aufgabe der Aufsichtsbehörden der einzelnen Unternehmensgruppen ist zu entscheiden, ob ein Koordinator benannt werden soll, zu entscheiden, wer diese Rolle übernehmen soll, und einvernehmlich festzulegen, welche Rolle und welche Zuständigkeiten dem Koordinator in Krisensituationen und zu anderen Zeiten zukommen;

- daß dies auf eine Weise zu geschehen hat, die (i) alle Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt, die Beaufsichtigung der beaufsichtigten Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe zu verbessern und (ii) daß dadurch weder ihr Zuständigkeitsbereich noch ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingeschränkt wird;

- daß die Ernennung eines Koordinators nicht zu der Auffassung führen sollte, daß sich die Verantwortung der einzelnen Aufsichtsbehörden innerhalb einer Unternehmensgruppe verlagert hat oder daß ein Sicherheitsnetz auf nicht beaufsichtigte Einheiten innerhalb der Gruppe erweitert wurde;

- daß Verfahren für den Informationsaustausch in Krisen- und zu anderen Zeiten zwischen dem Koordinator und den anderen Aufsichtsbehörden, die ein Interesse an der Unternehmensgruppe haben, wenn möglich im Vorfeld geklärt werden sollten und gewährleisten müßten, daß die notwendige Information zur Verfügung steht, wenn ein Ersuchen gestellt wird.

9. Nichts davon beeinträchtigt die rechtlichen Befugnisse und Zuständigkeiten der einzelnen Aufsichtsbehörden, sondern dürfte zu größerer Effizienz beitragen.

10. Die G 7 unterstützt diese Initiative zur Verbesserung der Qualität der Beaufsichtigung international tätiger Finanzkonzerne in vollem Umfang.

11. Wir fordern die Aufsichtsbehörden dringend auf, die erforderlichen Entscheidungen zur Durchführung dieser Vorschläge schnell zu treffen, da eine Reihe von nationalen Aufsichtsbehörden jetzt dabei ist, für ihre größeren Unternehmensgruppen Koordinatoren einzusetzen.

12. Die Untersuchungen des Gemeinsamen Forums über den Informationsaustausch haben eine Reihe von Schlüsselfragen aufgeworfen, unter anderem:

- die Einschränkungen der Aufsichtsbehörden bei dem Recht, vertrauliche Informationen sektorübergreifend und international auszutauschen;

- die rechtlichen Einschränkungen, die die Weitergabe von Informationen an einzelne Aufsichtsbehörden bzw. für spezielle Zwecke behindern;

- die Notwendigkeit, die Vertraulichkeit weitergegebener Informationen zu wahren; und

- die Notwendigkeit, förmliche Vereinbarungen zu schließen, bevor Informationen weitergegeben werden können.

Zehn Hauptgrundsätze zum Informationsaustausch

13. Eine Expertengruppe der Finanzministerien der G 7 hat sich mit diesen Fragen befaßt - zusammen mit anderen Aspekten der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden - und hat eine Umfrage über die derzeitigen Praktiken in den G 7-Staaten durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Arbeiten haben wir uns auf zehn Hauptgrundsätze für den Abbau von Hemmnissen beim Informationsaustausch geeinigt. Sie sind in Anlage A beigefügt.

14. Wir haben uns ebenfalls verpflichtet, die Änderung unserer eigenen Verfahren und Rechtsvorschriften voranzubringen, um sie besser an diese Hauptgrundsätze anzupassen:

- Japan arbeitet eine Erklärung aus, in der die Umstände erläutert werden, unter denen ihre Aufsichtsbehörden Informationen weitergeben können;

- zur breiteren Verteilung von Informationen werden die Vereinigten Staaten auf Bundesebene einen Gesetzesvorschlag zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen Banken- und Wertpapieraufsichtsbehörden einbringen;

- zu den förmlichen Vereinbarungen bestätigen alle G 7-Staaten, daß diese bei keiner ihrer Aufsichtsbehörden Vorbedingung für die Weitergabe von Informationen sind;

- zur Frage der Vertraulichkeit werden die europäischen Mitglieder der G 7 und die Vereinigten Staaten die Anforderungen prüfen, die derzeit dem Informationsaustausch in ihren Rechtsgebieten zugrunde liegen, um Mittel und Wege zu finden, die Durchführung des Informationsaustauschs - unter Wahrung der Informationssicherung - zu erleichtern; und

- Japan hat einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der sicherstellen soll, daß die Informationen ihrer Aufsichtsbehörden auch in strafrechtlichen Fällen verwendet werden können, an denen ausländische Aufsichtsbehörden beteiligt sind, soweit sie den aufsichtsrechtlichen Belangen dienlich sind.

- Kanada wird mit seinen Aufsichtsbehörden auf allen Ebenen prüfen, inwieweit es möglich ist, Bestimmungen zu erlassen, durch die der sektorübergreifende Austausch von Informationen ermöglicht wird, soweit bisher noch nicht durchführbar.

15. Im Laufe der kommenden Monate werden die Regierungen der G 7 Schritte unternehmen, um die Zehn Hauptgrundsätze anderen Staaten und ihren eigenen Aufsichtsbehörden nahezubringen in der Absicht, diese als weltweiten Standard anzunehmen. Die Grundsätze sind auch auf einem anderen Gebiet wichtig, auf dem die G 7 sich um Verbesserungen bemüht hat: die Stärkung der Finanzaufsicht der aufstrebenden Märkte. Sonstiges

16. Der Baseler Bankenausschuß, die IOSCO und die IAIS arbeiten jeweils an Fragen des Risikomanagements und der Rechnungslegung. Der Baseler Ausschuß hat eine Reihe von Grundsätzen zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos herausgegeben und IOSCO hat ein Dokument über Risikomanagement und Kontrollanweisungen für Wertpapierfirmen und deren Aufsichtsbehörden herausgegeben. Im letzten November hat der Baseler Ausschuß gemeinsam mit der IOSCO die Ergebnisse einer Untersuchung über die Offenlegung von Handels- und Derivatgeschäften großer, international tätiger Firmen veröffentlicht, um Banken und Wertpapierfirmen zu ermutigen, den Marktteilnehmern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für die Beurteilung der mit dem Wertpapier- und Derivatehandel verbundenen Risiken benötigen. Die G 7 unterstützt diese Initiativen, die zur Stärkung einer wirksamen Aufsicht über die Märkte beitragen und gleichzeitig die aufsichtsrechtlichen Belastungen international tätiger Firmen verringern dürften.

17. Die G 7 ermutigt den IWF, seine Prüfung von Verbesserungen an seinen Standards zur Weitergabe von Daten (Special Data Dissemination Standards) energisch voranzutreiben; auch dies dürfte die Qualität der den Marktteilnehmern zur Verfügung stehenden Informationen erhöhen.

18. Der Baseler Ausschuß, die IOSCO und die IAIS haben auf die erheblichen Risiken für den Finanzsektor im Zusammenhang mit dem Thema "Jahr 2000" hingewiesen und am 8. April - zusammen mit dem Ausschuß für Zahlungs- und Abrechnungssysteme - eine gemeinsame Erklärung herausgegeben. Sie verfolgen die in ihren jeweiligen Branchen eingeleiteten Schritte zur Bewältigung dieses Problems aufmerksam und arbeiten mit anderen internationalen Behörden an einer verbesserten Koordinierung. Wir fordern die nationalen Aufsichtsbehörden auf, die Branche zu ermutigen, umfassende Programme zur Bewertung und Erprobung im Hinblick auf das Thema "Jahr 2000" durchzuführen, und erwarten von den internationalen Vereinigungen der Aufsichtsbehörden und anderen internationalen Gremien die Koordinierung ihrer Bemühungen.

19. Die Finanzministerien der G 7 befaßten sich mit der Frage der Prüfungen vor Ort von Zweigstellen und Tochtergesellschaften ihrer Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen in einem anderen Land durch die Aufsichtsbehörde des Heimatlandes. Wir kamen überein, daß es den Aufsichtsbehörden der G 7-Länder erlaubt sein sollte, solche Prüfungen für Aufsichtszwecke in einem anderen G 7-Land durchzuführen, vorausgesetzt, sie teilen dies der örtlichen Aufsichtsbehörde vorab mit, geben ihr die Möglichkeit zur Beteiligung und berichten anschließend über das Ergebnis der Prüfung.

20. Die Finanzministerien der G 7 nahmen ferner eine Überprüfung der Netting-Bestimmungen in jedem G 7-Land vor, die in einigen Ländern zur Einführung neuer Verfahren geführt hat, auch wenn weiterhin noch Probleme zu bewältigen sind.

21. Im Laufe des letzten Jahres hat auch die Privatwirtschaft wertvolle Beiträge zur Förderung finanzieller Stabilität geleistet. Die Gruppe der 30 schlug vor, daß Aufsichtsbehörden eine einheitliche Vorgehensweise hinsichtlich der Häufigkeit und des Inhalts ihrer Berichte vereinbaren sollten, um so die Gesamtqualität der Berichterstattung zu verbessern, die Belastung der global tätigen Firmen zu verringern und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden zu stärken. Das International Institute of Finance schlug vor, ein risikofokussiertes Rahmenwerk für die Aufsicht über international tätige Firmen zu schaffen, in dem global durch verbesserte Berichtspflichten und eine erweiterte Offenlegung vergleichbare Informationen über gemeinsame Risiken gesammelt werden. Die G 7 begrüßt die Rolle der Privatwirtschaft bei der Entwicklung globaler Standards und erwarten die Fortsetzung des Gedankenaustausches.

Schlußfolgerungen

22. Seit sich die G 7 mit der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden erstmals befaßt hat, ist in diesem Bereich viel geschehen. Der Baseler Ausschuß, die IOSCO und die IAIS haben jeder für sich und gemeinsam (im Rahmen des Gemeinsamen Forums) nützliche Techniken und Vorkehrungen entwickelt, die dazu beitragen werden, daß die Aufsichtsbehörden den Herausforderungen eines zunehmend global orientierten Vorgehens der ihrer Aufsicht unterstellten Unternehmensgruppen und Firmen auf den Finanzmärkten gerecht werden. Die einzelnen Regierungen der G 7 haben durch die Überprüfung und, soweit erforderlich, die Verpflichtung zur Anpassung überholter Gesetze und Verwaltungsvorschriften auf das sich wandelnde Umfeld reagiert.

23. Aber es bleibt noch viel zu tun. Die Aufsichtsbehörden haben erhebliche Fortschritte bei der Ausarbeitung von Konzepten für eine verbesserte internationale Zusammenarbeit gemacht; wir erwarten von den Aufsichtsbehörden baldige Entscheidungen zur Umsetzung der nützlichen, vom Gemeinsamen Forum entwickelten Ansätze. Viele Arbeiten laufen bereits, wir erwarten jedoch in den nächsten Monaten Veränderungen in der Aufsichtspraxis, die den Wandel der Einstellung und der Verfahren widerspiegeln, der sich in den letzten Jahren in den international tätigen Unternehmensgruppen vollzogen hat. Wir werden außerdem das Gemeinsame Forum und seine Dachorganisationen um Prüfung bitten, wie die von uns erarbeiteten Zehn Hauptgrundsätze umgesetzt werden können, und erwarten, daß sie daran mitwirken, diese Grundsätze in der ganzen Welt zu erläutern und zu verbreiten.

24. Als Regierungen sehen wir uns zwei Aufgabenstellungen gegenüber. Zum einen müssen wir die zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse für den Informationsaustausch erforderlichen Änderungen der Gesetze und Vorschriften zügig durchführen. Zum zweiten müssen wir bei unseren Partnern und Freunden in aller Welt dafür werben, daß die von uns vereinbarten Grundsätze zügig zu einem weltweiten Standard werden.

25. Wir erwarten bis zum Gipfeltreffen 1999 erhebliche Fortschritte in all diesen Bereichen. Bis dahin werden wir mit den Aufsichtsbehörden in jedem einzelnen G 7-Land die Zehn Hauptgrundsätze überprüfen, um sicherzustellen, daß die bestehenden Gesetze und Praktiken möglichst weitgehend mit den darin niedergelegten Ansätzen übereinstimmen. Wir werden die Grundsätze kontinuierlich überprüfen, damit sie in einem sich schnell wandelnden Umfeld auch weiterhin angemessen sind. Wenn wir in Köln das nächste Mal zusammenkommen, werden wir eine Bestandsaufnahme der weiteren Fortschritte vornehmen, die bis dahin sicherlich erzielt worden sind.


Quelle: Birmingham G8 Gipfeltreffen

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