University of Toronto G8 Informationszentrum

Hilfe | Suche | Suche nach Jahr | Suche nach Land | Stichwortsuche | G8 Zentrum

Dokumente Inhalt (Englisch) Französich

Wirtschaftsgipfel Birmingham

Vereinigtes Königreich: 15-17 Mai 1998

Wirtschaftsgipfel Birmingham Vereinigtes Königreich

Treffen der G 7-Finanzminister am 8. Mai 1998 in London Schlussfolgerungen

1. Die Finanzminister der G 7 und der Vertreter der Europäischen Kommission trafen am 8. Mai im Rahmen der Vorbereitungen für den Gipfel von Birmingham am 15. bis 17. Mai zusammen. Wir haben Schlußfolgerungen zu dem nachstehend dargestellten Themenkreis erarbeitet. Wir werden auch den Staats- und Regierungschefs der G 7 über unsere Erörterungen berichten. Michel Camdessus, der Geschäftsführende Direktor des IWF, und Jim Wolfensohn, der Präsident der Weltbank, nahmen an unseren Gesprächen über die aus der Asienkrise zu ziehenden Lehren und die Maßnahmen zur Stärkung des internationalen Finanzsystems teil.

Weltwirtschaft

2. Wir haben die jüngsten Entwicklungen der Weltwirtschaft erörtert. Wir haben die historischen Entscheidungen begrüßt, die in Europa zur Wirtschafts- und Währungsunion getroffen wurden. Wir erwarten eine erfolgreiche WWU, die zur Stabilität des internationalen Währungssystems beiträgt. Wir haben die beträchtlichen Maßnahmen diskutiert und begrüßt, die von der japanischen Regierung im April angekündigt wurden, um ein von der Binnennachfrage getragenes Wachstum zu erreichen. Die japanische Regierung erklärte ihre Absicht, diese Maßnahmen schnell umzusetzen und betonte die Bedeutung einer weiteren Stärkung des Finanzsystems. Wir stellten außerdem fest, daß die Entwicklung der US-Wirtschaft aufmerksam beobachtet werden muß, um auf einem dauerhaft tragfähigen Kurs zu bleiben.

Stärkung des globalen Finanzsystems

3. Die Globalisierung bringt klare Vorteile für die Menschen auf der ganzen Welt, aber auch bestimmte Risiken. Frühere Gipfeltreffen haben sich auf Wege verständigt, diese Risiken zu reduzieren und das globale Finanzsystem zu stärken. Der fortschreitende Prozeß der Globalisierung und die jüngsten Ereignisse in Asien haben jedoch eine Reihe von Schwachstellen und Anfälligkeiten in den nationalen und internationalen Finanzsystemen wie auch bei den Kreditvergabepraktiken der privaten Anleger aufgedeckt. Wir müssen handeln, um das globale Finanzsystem weiter zu stärken, sowohl um das Risiko künftiger Krisen zu mindern als auch um Verfahren zur Eindämmung und Bekämpfung künftiger Krisen zu verbessern.

4. Wir haben Vorschläge entwickelt, bei denen sich jetzt ein Konsens zu Modifikationen der Struktur des internationalen Finanzsystems abzeichnet. Die erörterten Fragen enthalten wichtige Aspekte, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Gespräche in unseren Ländern, mit den Schwellenländern und mit dem Privatsektor werden im Laufe der nächsten Monate fortgesetzt. Zur Zeit haben wir nach erneuter Betonung der Bedeutung einer soliden Wirtschaftspolitik Handlungsbedarf in fünf Schlüsselbereichen festgestellt:

- Verbesserung der Transparenz und der Verbreitung von Wirtschaftsdaten;

- Unterstützung einzelner Länder bei der Vorbereitung auf die Integration in die Weltwirtschaft und freie globale Kapitalströme;

- Stärkung der nationalen Finanzsysteme;

- Sicherstellung, daß der private Sektor Verantwortung für seine Kreditvergabeentscheidungen übernimmt;

- weitere Stärkung der Rolle der internationalen Finanzinstitutionen und Zusammenarbeit zwischen diesen Institutionen und mit den internationalen Aufsichtsbehörden. Wir prüfen verschiedene Wege, und bitten die relevanten Institutionen um Vorschläge, wie eine bessere Kooperation erreicht werden kann, einschließlich der Optionen für institutionelle Reformen.

5. Wir haben unsere Vorschläge in einem separaten Bericht an unsere Staats- und Regierungschefs übermittelt, in dem dargestellt wird, wie die Arbeiten zu den verschiedenen Themen fortgesetzt werden und in dem eine Reihe von Themen vorgeschlagen werden, die weiterer Prüfung bedürfen.

Finanzielle Stabilität: Überwachung der weltweit tätigen Finanzinstitutionen

6. Seit den Gipfeltreffen von Lyon und Denver wurde daran gearbeitet, das internationale Finanzsystem zu stärken. Die jüngsten Ereignisse in Asien haben zusammen mit der raschen Konsolidierung und Globalisierung des Finanzsektors erneut die Notwendigkeit gezeigt, die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden der international tätigen Finanzinstitute vordringlich zu verbessern. Wir begrüßen die Arbeit, die die internationalen Aufsichtsgremien auf diesem Gebiete geleistet haben und fordern sie dringend auf, die Konzepte, die sie entwickelt haben, schnell umzusetzen. Heute haben wir in einem separaten Bericht wichtige Schlußfolgerungen verabschiedet. Wir empfehlen die zehn Hauptgrundsätze des Informationsaustauschs, die wir weltweit als Standards unterstützen möchten, die alle Länder anstreben sollten. Die G 7 erwartet auch einen weiteren Beitrag des privaten Sektors bei der Entwicklung internationaler Standards zur Verbesserung der Beaufsichtigung der globalen Finanzkonzerne bei gleichzeitiger Verminderung der Belastung der Aufsichtsbehörden. Zum Thema "Jahr 2000" fordern wir den Baseler Ausschuß, die International Organisation of Securities Commissions (IOSCO; Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden), die International Association of Insurance Supervisors (IAIS; Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher) und das Committee on Payment and Settlement Systems (CPSS; Ausschuß für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme) und ihren neu gebildeten Jahr-2000-Rat (Year 2000 Council) auf, die Arbeiten zu überwachen, die die Firmen im Finanzbereich bereits eingeleitet haben und fordern sie auf, alles in ihrer Möglichkeit stehende zu tun, um die Einhaltung der Vorschriften zu fördern.

Finanzdelikte

7. Die Bekämpfung von Finanzdelikten ist eine der größeren Herausforderungen unserer Zeit. Wir betonen, daß bei fortschreitender Globalisierung der Finanzdienstleistungen und der Delikte dieser Herausforderung nur begegnet werden kann, wenn alle größeren Finanzplätze zusammenarbeiten. Die effektive Zusammenarbeit zwischen Finanzaufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden auf internationaler Ebene ist dabei ein wesentliches Element. Der Gipfel von Denver hat eine G 7-Expertengruppe eingesetzt, die Überlegungen anstellen soll, wie diese Zusammenarbeit in unseren Ländern verbessert werden kann. Wir haben jetzt folgendes vereinbart:

- unsere Rechtsvorschriften und Verfahren betreffend den Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden anhand einer gemeinsamen Liste von Schlüsselelementen der effektiven Zusammenarbeit zu überprüfen;

- bis zum Oktober festzustellen, welche Änderungen unter Wahrung unserer grundlegenden nationalen und internationalen Rechtsprinzipien wünschenswert sind, um unsere Systeme zu verbessern und solche Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen;

- eine Reihe praktischer Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit in die Wege zu leiten;

- G 7-Leitlinien über Verfahren und Kontaktstellen für den Informationsaustausch (G 7 Reference Guide to Procedures und Contact Points on Information Exchange) an Finanzaufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden in unseren Ländern zu verteilen und mit diesen Leitlinien alle Länder zu erfassen, in denen sich die größeren Finanzplätze befinden.

8. Wir haben die G 7-Expertengruppe angewiesen, über die Fortschritte in all diesen Bereichen zu berichten und ggf. weitere Empfehlungen in Vorbereitung auf den Gipfel von Köln zu unterbreiten.

9. Wir erkennen ebenfalls an, daß sich Maßnahmen nicht auf die Mitglieder der G 7 beschränken dürfen und betonen, daß alle Länder in den Bereichen Verwaltung und Justiz auf internationaler Ebene effektiv zusammenarbeiten müssen. Insbesondere sind wir besorgt über die Anzahl von Ländern und Hoheitsgebieten einschließlich einiger Offshore-Finanzplätze, die weiterhin übermäßige Geheimhaltungsvorschriften für Banken haben und zulassen, daß Scheinfirmen für illegale Zwecke verwendet werden. Wir erkennen an, daß die Financial Action Task Force (FATF; Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen") hier bereits wichtige Arbeit geleistet hat und begrüßen die Bemühungen der FATF zur Unterstützung der Offshore-Gruppe der Bankenaufsichtsbehörden in ihrem gegenseitigen Auswertungsprozeß. Wir fordern die FATF daher auf, die derzeitige Lage zu überprüfen und den Ministern auf dem Gipfeltreffen von Köln Empfehlungen darüber zu unterbreiten, was getan werden kann, um diesem Mißbrauch zu begegnen.

Financial Action Task Force

10. Wir begrüßten die Beiträge, die die FATF seit ihrer Gründung im Jahre 1989 zur Entwicklung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche geleistet hat. Ihre 40 Empfehlungen sind weiterhin der grundlegende Standard für effektive Gegenmaßnahmen. Obwohl erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung der Geldwäsche erzielt worden sind, stimmen wir mit der FATF überein, daß noch viel zu tun ist. Wir begrüßen daher die Entscheidung der FATF, ihr Mandat für weitere fünf Jahre zu verlängern und die neue von ihr beschlossene Strategie.

11. Wir teilen die Auffassung, daß die wichtigste Aufgabe während dieses Zeitraums darin liegen sollte, ein weltweites Geldwäschebekämpfungsnetzwerk zu entwickeln, das sich über alle Kontinente und Regionen der Welt erstreckt. Wir unterstützen die Absicht der FATF, eine beschränkte Anzahl weiterer Länder als Mitglieder aufzunehmen, die die vereinbarten Kriterien erfüllen und die weitere Entwicklungen von regionalen Geldwäschebekämpfungsgremien zu fördern. Wir fordern andere internationale Organisationen auf, bei dieser Aufgabe eng mit der FATF zusammenzuarbeiten. Wir halten es auch für wichtig, daß die FATF weiterhin Trends und Methoden der Geldwäsche überwacht und sicherstellt, daß ihre Empfehlungen mit neuen Entwicklungen Schritt halten.

12. Wir rufen die FATF auf, ihre neue Strategie so schnell wie möglich umzusetzen und fordern alle Länder dringend auf, sich dem Kampf gegen die Geldwäsche anzuschließen.

Steuerwettbewerb

13. Wir begrüßen das OECD-Abkommen über Maßnahmen zur Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs. Damit ist eine stabile Grundlage für koordinierte internationale Maßnahmen zur Eindämmung von schädlichem Steuerwettbewerb über Steuervergünstigungen und Steueroasen geschaffen. Wir nehmen die ergänzende Weiterentwicklung des EU-Verhaltenskodex zur Kenntnis.

14. Wir unterstützen mit Nachdruck die Empfehlungen der OECD und begrüßen die Gründung des OECD-Forums über schädliche Steuerpraktiken. Wir werden im Rahmen des Forums tätig werden, um die effektive Umsetzung der Empfehlungen sicherzustellen und werden den vorgeschlagenen Dialog mit Nicht-OECD-Mitgliedern zur weltweiten Umsetzung der vereinbarten Grundsätze und Empfehlungen aktiv unterstützen.

15. Wir fordern die OECD dringend auf, ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Entwicklung eines umfassenden Programms zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Information für Steuerverwaltungen zu lenken in der Absicht, die internationale Steuerhinterziehung und -vermeidung über Steueroasen und steuerliche Präferenzsysteme einschränken. Dazu würde auch gehören, daß die Vorschläge zur Verbesserung des Austauschs von Information auf dem Gebiete des Steuerwesens zwischen den OECD-Ländern weiter entwickelt werden, um die Probleme zu lösen, die durch den eingeschränkten Zugang zu Bankeninformation entstehen, und daß die Weitergabe von Information aus Steueroasen durch das Aushandeln effektiver Vereinbarungen über den Informationsaustausch erleichtert wird.

16. Weiterhin rufen wir zu internationalen Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazität von Geldwäschebekämpfungssystemen auf, damit Steuerdelikten effektiver begegnet werden kann. Maßnahmen auf diesem Gebiet würden sowohl die Geldwäschebekämpfungssysteme stärken als auch einen wichtigen Bestandteil eines kohärenten Programms zur Erhöhung der Effektivität von Vereinbarungen über den Austausch von Information auf dem Gebiete der Steuern darstellen. Die Maßnahmen könnten sich auf die Förderung der folgenden Ziele stützen:

a) Effektive Geldwäschebekämpfungssysteme müssen sicherstellen, daß die Verpflichtung zur Meldung von Transaktionen, die im Zusammenhang mit dem Verdacht auf strafrechtliche Vergehen stehen, weiterhin Geltung haben, selbst wenn solche Transaktionen vermutlich Vergehen gegen die Steuergesetze umfassen.

b) Die mit der Geldwäsche befaßten Behörden sollten in größtmöglichem Umfang ermächtigt werden, zur Unterstützung von Ermittlungen bei Steuerdelikten Informationen an ihre Steuerverwaltungen weiterzugeben, und sie sollten solche Informationen an ihre Amtskollegen in anderen Ländern in einer Form weitergeben, daß ihre Verwendung durch die Steuerverwaltungen in anderen Ländern möglich ist. Diese Auskünfte sollten so verwendet werden, daß sie die Effektivität der Geldwäschebekämpfungssysteme nicht untergraben. 17. Wir beabsichtigen, die Entwicklung und Durchführung dieser Ziele mit unseren OECD-Partnern und den anderen einschlägigen Gremien einschließlich der FATF weiter zu verfolgen.

18. Wir in der G 7 verpflichten uns, den Weg zu weisen, indem wir in all unseren Hoheits- und Rechtsgebieten, für die wir international Verantwortung oder auf die wir Einfluß haben, die vorgenannten Ziele weiter zu fördern. Wir werden die weiteren Arbeiten auf dem Gebiet des schädlichen Steuerwettbewerbs, die die OECD durchzuführen beabsichtigt und die damit verbundenen Arbeiten auf dem Gebiet von Steuerdelikten weiterhin mit Interesse verfolgen.

Zollverfahren

19. In Lyon haben wir Bemühungen zur Standardisierung und Vereinfachung von Zollverfahren eingeleitet. Wir begrüßen die weiteren Arbeiten, die seit dem Gipfel von Denver geleistet worden sind und die zu einem harmonisierten und vereinfachten Datensatz für Einfuhr- und Ausfuhrverfahren geführt haben und fordern unsere Experten dringend auf, diese Daten auf das mit der Verantwortung des Zolls zu vereinbarende Mindestmaß zu reduzieren. Wir fordern unsere Experten auf, ihre Arbeiten einschließlich der Entwicklung eines standardisierten elektronischen Meldeverfahrens abzuschließen und die damit verbundenen Anforderungen von Einfuhr- und Ausfuhrdaten anderer Ministerien und Behörden darin einzubeziehen. Unsere Länder werden ihre Erfahrungen austauschen und alle möglichen Schritte unternehmen, um Zoll-Prototypen oder andere Verfahren zu entwickeln, die möglichst bis zum Gipfel im Jahre 2000 einen vereinbarten G 7-Datensatz verwenden.

20. Wir begrüßen die deutlichen Fortschritte der Weltzollorganisation auf dem Gebiet des "Action/Defis Programme" zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden (enforcement agencies) und den Verbänden der internationalen Beförderungsunternehmer. Wir unterstützen den weiteren Fortgang dieser Arbeiten.

Alterung der Bevölkerung

21. Wir begrüßen die Berichte der G 10 und der OECD über die makroökonomischen und finanziellen Auswirkungen alternder Bevölkerungen. Wir fordern die OECD auf, weitere Arbeiten durchzuführen, um die mit der Alterung verbundenen Probleme der einzelnen Länder zu erforschen. Wir bitten die OECD, bis zum Gipfel im Jahre 2000 einen Bericht vorzulegen.


Quelle: Birmingham G8 Gipfeltreffen

G8 Centre
Anfang
Dieses Auskunftsystem ist von der Bibliothek und von der G8 forschungsgruppe an der Torontoer Universität zusammengestellt.
Kommentar bitte an g8@utoronto.ca
Neubearbeitet den .

Inhalt copyright ©, 1999. University of Toronto. Alle rechte vorbehalten.