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Wirtschaftsgipfel Birmingham

Vereinigtes Königreich: 15-17 Mai 1998

Wirtschaftsgipfel Birmingham Vereinigtes Königreich

Aktionsprogramm der G 8-Aussenminister zu Wäldern

London, 9. Mai 1998

I. Einleitung

1. In Anbetracht des anhaltenden Drucks auf die Wälder der Erde und des positiven Beitrags, den eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zur nachhaltigen Entwicklung leisten kann, bekräftigten die G 8-Mitglieder in Denver ihre Verpflichtung zur Umsetzung der im Bericht des Zwischenstaatlichen Waldpanels enthaltenen Aktionsvorschläge und vereinbarten die Unterstützung eines praxisbezogenen Aktionsprogramms. Im folgenden wird dieses Programm näher ausgeführt. Es spiegelt eine politische Verpflichtung wider und zielt darauf ab, das breite Spektrum der derzeit von der Völkergemeinschaft und verschiedenen regionalen und internationalen Prozessen ergriffenen Maßnahmen zu ergänzen und einige Aktivitäten zu verstärken, die die G 8-Mitglieder als besonders wichtig erkannt haben. Im Mittelpunkt des Programms stehen Maßnahmen in den einzelnen G 8-Mitgliedstaaten und in den Bereichen, in denen sie einen einzigartigen Beitrag durch ihre bilateralen Hilfsprogramme und ihre Unterstützung der zwischenstaatlichen Prozesse leisten können. Die G 8-Mitglieder beabsichtigen, dieses Aktionsprogramm einzeln und/oder gemeinsam weiterzuverfolgen, zu überprüfen und gegebenenfalls über die erzielten Fortschritte an G 8-Gipfel zu berichten.

II. Beobachtung und Bewertung

2. Die G 8-Mitglieder beteiligen sich an internationalen Prozessen, in denen Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung auf nationaler Ebene erarbeitet worden sind. Diese Kriterien und Indikatoren stellen Instrumente zur Beobachtung und Bewertung nationaler Entwicklungen des Waldzustands und der Waldbewirtschaftung über Grundeigentumsgrenzen hinweg dar. Sie bieten somit einen gemeinsamen Rahmen für die Beschreibung, Beobachtung und Bewertung der im Laufe der Zeit erzielten Fortschritte zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Verbindung zwischen den Kriterien und Indikatoren auf nationaler Ebene und dem laufenden Weltwalderhebungsprogramm der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen spielt auch eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von übereinstimmenden, verläßlichen und miteinander vereinbarer Walddaten auf globaler Ebene.

3. Die G 8-Mitglieder werden:

- den Zustand ihrer eigenen Wälder anhand von vereinbarten nationalen Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung beobachten und bewerten und die Ergebnisse interessierten Parteien zur Verfügung stellen. Dies schließt auch Bereiche ein, in denen zusätzliche Informationen erforderlich sind;

- auf der Grundlage nationaler Walderhebungen Informationen und Daten für die Weltwalderhebung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, insbesondere der Walderhebung 2000, zur Verfügung stellen;

- mit den Partnerländern zusammenarbeiten, um nationale Kapazitäten in den folgenden Bereichen zu schaffen:

- Beteiligung an regionalen Kriterien- und Indikatorenprozessen

- Ausarbeitung und Anwendung vereinbarter Kriterien und Indikatoren zur Beobachtung und Bewertung des Zustandes ihrer eigenen Wälder

- Einrichtung nationaler Waldinventur- und Beobachtungssysteme, die diese Kriterien und Indikatoren berücksichtigen

- eine bessere wissenschaftliche Untermauerung der wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung;

- den Zugang interessierter Gruppen und Organisationen zu Fernerkundungsdaten und Technologien zur Verarbeitung geographischer Informationen verbessern. Hierzu gehören die geographischen Informationssysteme (GIS) und die globalen Positionierungssysteme (GPS);

- Informationen und Erfahrungen mit Partnerländern über die Beobachtung von und Reaktionen auf große Katastrophen, die Waldökosysteme schädigen, wie z.B. Waldbrände, austauschen.

III. Nationale Waldprogramme

4. Wie in Ziffer 1 (a) der von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung verabschiedeten Waldgrundsatzerklärung1) ausgeführt, haben Länder das souveräne Recht über ihre eigenen Ressourcen und sind für die Verwirklichung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung verantwortlich. Nationale Waldprogramme und andere Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung werden einen Beitrag zu nationalen Strategien für eine nachhaltige Entwicklung leisten. Die Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen hat alle Länder aufgerufen, diese bis zum Jahr 2002 auszuarbeiten. Sie umfassen ein breites Spektrum von Ansätzen zur Verwirklichung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die die jeweilige länderspezifische Situation widerspiegeln. Hierzu zählen die Eigentumsverhältnisse sowie die Tatsache, daß die Zuständigkeit für die Waldbewirtschaftung in vielen Ländern auf Bundes-/nationaler, Landes-/Provinz- und lokaler Ebene sowie bei der einheimischen Bevölkerung liegt. In diesen Programmen werden die umweltbezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Werte der Waldressourcen bewertet, nationale Prioritäten gesetzt und die besonderen Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder in partizipatorischer und transparenter Weise aufgezeigt.

5. Die G 8-Mitglieder werden:

- ihre Erfahrungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer nationalen Programme zur Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung austauschen und die Partnerländer ermutigen, eigene nationale Waldprogramme zu erstellen;

- die technische und finanzielle Hilfe auf diejenigen Partnerländer konzentrieren, die der nachhaltigen Waldbewirtschaftung bei der Planung ihrer staatlichen Entwicklungshilfe (ODA) den Vorrang einräumen;

- die Partnerländer bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer nationalen Waldprogramme unterstützen, d.h. auch bei neuen Ansätzen, Initiativen und Partnerschaften zur Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung;

- darauf hinarbeiten, weltweit ein besseres Verständnis und eine größere Anerkennung der Rolle der Wälder in den borealen und gemäßigten Zonen als wichtige Kohlenstoffsenken, Speicher biologischer Vielfalt und Quelle sonstiger Güter und Dienstleistungen zur Unterstützung nationaler Waldprogramme sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung dieser Wälder zu erreichen;

- internationale Initiativen aufzeigen und fördern, die zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung beitragen, wie die Pionierarbeit der Internationalen Tropenholzorganisation für die Tropenwälder zur Erreichung des "Zieles 2000";

- weiterhin ihre Hilfe für die Partnerländer vor Ort im Rahmen der jeweiligen nationalen Waldprogramme zur Unterstützung der Aktionsvorschläge des Internationalen Waldforums koordinieren. Sie werden internationale Institutionen auffordern, insbesondere die internationalen Finanzorganisationen, ebenso zu verfahren.

IV. Schutzgebiete

6. In den Wäldern befinden sich 70 Prozent der terrestrischen Artenvielfalt dieser Erde; damit zählen sie zu den artenreichsten und vielfältigsten Ökosystemen in der Welt. Sie bieten ebenfalls eine Vielfalt von Umweltleistungen und andere Werte. Es gibt jedoch Wälder mit einer bedeutenden Artenvielfalt und ökologischen Werten, die in ihrer Existenz gefährdet oder von Schäden bedroht sind. Diese bedürfen einer besonderen Beachtung durch die Einrichtung von Schutzwaldgebieten zur Erhaltung dieser Werte. Angesichts der Tatsache, daß Schutz ein wichtiges Element einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung ist, können geographische Netzwerke von Schutzgebieten repräsentativer Waldökosysteme auf nationaler, länderübergreifender und globaler Ebene zum Schutz und zur Beachtung dieser Wälder beitragen. In diesem Zusammenhang ist ein besseres Verständnis der Klassifizierungssysteme für die Bewirtschaftung der Schutzgebiete erforderlich.

7. Die G 8-Mitglieder werden:

- in nationalen, regionalen und internationalen Foren, wie z.B. dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem Internationalen Waldforum, darauf hinarbeiten, einen breiten Konsens zu erzielen über die Schutzgebietskategorien, ihre Bewirtschaftung und die biologische Vielfalt sowie die sonstigen ökologischen Werte und Vorteile, die sie den wichtigsten Beteiligten erbringen. Dabei werden sie sich auf die "Kategorien für die Bewirtschaftung von Schutzgebieten" des Internationalen Naturschutzbundes (IUCN) sowie auf das einschlägige Klassifizierungssystem der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation und sonstige Klassifizierungssysteme stützen.

- auf dieser Grundlage ihre bestehenden Schutzwaldgebiete analysieren und kategorisieren und ihre wichtigsten Waldarten aufzeigen, die in den verschiedenen Schutzkategorien ungenügend berücksichtigt sind;

- auch auf dieser Grundlage in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Organisationen auf eine globale Bewertung der Wirksamkeit der Schutzwaldgebiete bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt der Wälder und der ökologischen Werte hinarbeiten;

- mit den Partnerländern bei der Erhaltung und gegebenenfalls Einrichtung von Schutzwaldgebieten und damit verbundener Netzwerke zusammenarbeiten. Hierzu gehören Parks in Grenzgebieten und sonstige grenzüberschreitende und internationale Initiativen, die auf den Schutz der bedeutenden biologischen Vielfalt der Wälder und sonstiger ökologischer Werte ausgerichtet sind. Dies kann z.B. durch innovative Finanzierungsmechanismen geschehen, wie z.B. die "Gemeinsame Umsetzung", Schuldenerlaß für Umweltschutz und Partnerschaften im öffentlichen und privaten Bereich.

V. Privater Sektor

8. Eine erfolgreiche nachhaltige Waldbewirtschaftung setzt eine Reihe von Partnerschaften voraus. Sie ist nicht möglich ohne eine konstruktive Beteiligung und den Einsatz des privaten Sektors, wozu Waldbesitzer, Holzwirtschaft, Zivilgesellschaft, Nichtregierungs- und Basisorganisationen sowie die eingeborene Bevölkerung gehören. In einigen Ländern spielt der private Sektor bei der Bewirtschaftung der Wälder eine zunehmend wichtige Rolle. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, daß der private Sektor einen größeren Beitrag zur Sicherung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung leistet. Es liegt in der Verantwortung jeder Regierung, alle Beteiligten im privaten Sektor zur Mitarbeit an der Verwirklichung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu gewinnen und verantwortungsvolle Initiativen des privaten Sektors zu fördern.

9. Die G 8-Mitglieder werden:

- den privaten Sektor, insbesondere mit der Forstwirtschaft verbundene Industrien, dabei unterstützen, freiwillige Verhaltenskodizes zu entwickeln und anzuwenden, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sowohl national als auch international fördern;

- weitere Möglichkeiten zur Förderung privater Investitionen und Partnerschaften im Bereich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Ermittlung innovativer Finanzierungsmechanismen prüfen, um Kapital aus dem privaten Sektor anzuziehen;

- private, freiwillige marktgestützte Mechanismen fördern, die zu besseren Bewirtschaftungsmethoden im Forstsektor führen;

- ihre Erfahrungen mit Partnerländern darüber austauschen, wie der private Sektor bei der Effizienzsteigerung und Abfallverminderung bei der Verarbeitung und Wiederverwertung von Forsterzeugnissen unterstützt werden kann;

- Partnerländer bei der Schaffung eines institutionellen und wirtschaftlichen Regelwerks unterstützen, das verantwortungsvolle Investitionen und Gebräuche des privaten Sektors im In- und Ausland fördert.

VI. Illegaler Holzeinschlag

10. Der illegale Holzeinschlag beraubt nationale und subnationale Regierungen, Waldbesitzer und ortsansässige Gemeinschaften erheblicher Einkünfte und Vorteile, schädigt die Waldökosysteme, verzerrt die Holzmärkte und Walderhebungen und behindert eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Der internationale Handel mit illegal geerntetem Holz, einschließlich Transferpreise, falscher Fakturierung sowie anderer illegaler Methoden, verschärft das Problem des illegalen Holzeinschlags. Die Ausarbeitung praxisbezogener und wirksamer Gegenmaßnahmen setzt eine bessere Information über das Ausmaß des Problems voraus.

11. Die G 8-Mitglieder werden:

- den Austausch von Informationen und Bewertungen über die Art und das Ausmaß des internationalen Handels mit illegal geerntetem Holz als Grundlage für die Ausarbeitung praxisbezogener und wirksamer Gegenmaßnahmen fördern;

- Maßnahmen zur Verbesserung von Wirtschaftsinformationen und Markttransparenz im internationalen Holzhandel aufzeigen und unterstützen, so z.B. durch das Internationale Waldforum und die Internationale Tropenholzorganisation;

- die Wirksamkeit ihrer nationalen Maßnahmen zur Kontrolle des illegalen Holzeinschlags und des internationalen Handels mit illegal geerntetem Holz aufzeigen und bewerten sowie Bereiche feststellen, in denen Verbesserungen erforderlich sind;

- Maßnahmen zur Erfüllung ihrer im Rahmen internationaler Vereinbarungen eingegangenen Verpflichtungen treffen, die auf den Kampf gegen Bestechung und Korruption im internationalen Geschäftsverkehr im Bereich des Holzhandels abzielen;

- mit interessierten Partnerländern und durch internationale Organisationen, einschließlich der Internationalen Tropenholzorganisation, zusammenarbeiten, um ihre eigenen Kapazitäten zur Bewertung der Art und des Umfangs des illegalen Holzeinschlags und des Handels mit illegal geerntetem Holz sowie ihre Kapazitäten zur Entwicklung und Umsetzung von Gegenmaßnahmen auszubauen.


Quelle: Birmingham G8 Gipfeltreffen

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