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Wirtschaftsgipfes Denver

Vereinigte Staaten: 20-22 Juni 1997

Wirtschaftsgipfes Denver Vereinigte Staaten

Kommuniqué der Acht

Denver, 22. Juni 1997

Einleitung

1. Wir, die Teilnehmer am Denver-Gipfeltreffen der Acht, haben als große demokratische Industriestaaten die Schritte erörtert, die sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene notwendig sind, um die Kräfte der Integration mit dem Ziel zu gestalten, auf dem Weg ins 21. Jahrhundert Wohlstand und Frieden für unsere Bürger und die gesamte Welt zu gewährleisten. Wir haben vereinbart, mit allen Partnern, die dies wollen, bei der Stärkung einer globalen Partnerschaft für Frieden, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung eng zusammenzuarbeiten. Dies schließt die Stärkung von Demokratie und Menschenrechten und Unterstützung bei der Verhütung und Lösung von Konflikten ein.

2. In Fortführung der wichtigen Schritte, die wir unternommen haben, ist das Denver-Gipfeltreffen der Acht durch eine neue und intensivere Beteiligung Rußlands an unseren Anstrengungen gekennzeichnet. Rußland hat entschiedene Maßnahmen ergriffen, um eine historische Umwandlung in einen demokratischen Staat mit einer Marktwirtschaft zu vollenden. Wir sind entschlossen, den Trend fortzusetzen, Rußland stärker an der Arbeit unserer Experten zwischen den Gipfeltreffen zu beteiligen, und bekräftigen unser gemeinsames Bekenntnis zur Förderung einer umfassenderen Einbeziehung Rußlands in den Gipfelprozeß. Die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Eingliederung der russischen Volkswirtschaft in das Weltwirtschaftssystem stellt eine unserer wichtigsten Prioritäten dar. Wir begrüßen die Einigung, die Rußland und der Vorsitzende des Pariser Clubs über die Grundlage für Rußlands Beteiligung erzielt haben, und sehen einer endgültigen Vereinbarung zwischen dem Pariser Club und Rußland in naher Zukunft entgegen. Wir unterstützen das Ziel eines baldigen russischen Beitritts zur WTO auf der Grundlage der für neue Mitglieder allgemein geltenden Bedingungen. Wir erwarten auch weitere Fortschritte in Rußland in bezug auf den Beitritt zur OECD unter Nutzung des Potentials des vor kurzem von Rußland und der OECD eingesetzten Verbindungsausschusses.

Wirtschaftliche und soziale Fragen

3. Der Prozeß der Globalisierung ist ein zentraler Faktor, der der Zunahme des Wohlstands in der Welt in den letzten fünfzig Jahren zugrunde liegt. Er schreitet nunmehr rasch und umfassend fort. Die Globalisierung umfaßt den grenzüberschreitenden Austausch von Ideen und Informationen, Gütern und Dienstleistungen, Technologien und Kapital. Eine größere Offenheit und stärkere Integration der Weltwirtschaft schaffen Chancen für wachsenden Wohlstand, in deren Zuge sich die Länder auf die Wirtschaftstätigkeiten spezialisieren, die sie am besten ausführen können. Dadurch werden zugleich intensiverer Wettbewerb und größere Effizienz sowie die rasche Verbreitung technologischer Innovationen gefördert. An der Schwelle zum 21. Jahrhundert ist es unsere Aufgabe, diese Chancen optimal zu nutzen.

4. Gleichzeitig kann uns die Globalisierung vor neue Herausforderungen stellen. Die zunehmende Offenheit und Interdependenz unserer Volkswirtschaften, die von intensiven Handelsbeziehungen und immer größeren Kapitalströmen des Privatsektors gekennzeichnet sind, bedeutet, daß Probleme in einem Land leicht auf alle anderen übergreifen können. Wir müssen zusammenarbeiten, um Wachstum und Wohlstand weltweit zu fördern. Wir müssen auch gewährleisten, daß nicht nur alle Gesellschaftsschichten, sondern auch alle Staaten dieser Erde die Chance haben, an dem Wohlstand teilzuhaben, den globale Integration und technologische Innovationen möglich machen. Insbesondere kommt es darauf an, daß junge Menschen den Weg zu einem erfolgreichen Leben sehen und angemessen darauf vorbereitet werden, diesen Weg einzuschlagen.

5. Rascher technologischer Wandel und demographische Verschiebungen haben ebenfalls wichtige Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Wir müssen die Wachstumschancen nutzen, um gegen Arbeitslosigkeit und wirtschaftliche Unsicherheit vorzugehen. Gesunde Wirtschaftspolitiken und die für ein einwandfreies Funktionieren der Märkte erforderlichen Strukturreformen sind von ausschlaggebender Bedeutung, wenn wir den vielen nationalen und internationalen Herausforderungen, denen wir uns alle gegenübersehen, gerecht werden wollen. Maßnahmen, die das Angebot an qualitativ hochwertiger Bildung und Ausbildung erweitern und die Reaktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte auf gesamtwirtschaftliche Bedingungen verbessern, werden unseren Bürgern dabei helfen, sich auf alle Arten von strukturellen Veränderungen einstellen zu können. Wir sehen der hochrangigen Konferenz über Beschäftigung, die in diesem Herbst in Japan stattfinden wird, mit der Erwartung entgegen, daß sie zu der Diskussion über Antworten auf strukturelle Veränderungen beiträgt. Wir begrüßen ebenfalls den Vorschlag des Vereinigten Königreichs, Anfang nächsten Jahres eine Konferenz der für Finanzen und für soziale Fragen zuständigen Minister einzuberufen, die sich mit Fragen des Wachstums, der Beschäftigungschancen und der Integration beschäftigen wird. Sie dient der Vorbereitung der Diskussion dieser zentralen Themen auf unserem Treffen im nächsten Jahr.

Chancen und Probleme alternder Bevölkerungen

6. Gestiegene Lebenserwartung und ein besserer Gesundheitszustand unserer älteren Menschen sind zwei wichtige Errungenschaften dieses Jahrhunderts. Im nächsten Jahrhundert werden uns diese Erfolge vor Chancen und Herausforderungen stellen, da längere Lebenserwartungen und niedrigere Geburtenraten wesentlich dazu beitragen, daß der Anteil älterer Menschen in unseren Ländern beträchtlich steigt. Premierminister Hashimotos „Initiative für eine fürsorgliche Welt„ bietet uns die Gelegenheit, uns schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen dieser Entwicklungen zu befassen.

7. Wir haben über den Gedanken des „aktiven Alterns„ gesprochen -den Wunsch und die Fähigkeit vieler älterer Menschen, die Erwerbstätigkeit oder andere produktive Tä-tigkeiten für die Gesellschaft bis ins höhere Alter fortzusetzen. Wir waren uns darin einig, daß die hergebrachten Kli-schees, denen zufolge ältere Menschen von der Hilfe anderer abhängig sind, aufgegeben werden sollten. Wir haben neue Erkenntnisse geprüft, wonach die Behinderungsquote unter älteren Menschen in einigen Ländern zurückgegangen ist, während wir zugleich die großen Unterschiede im Gesundheitszustand älterer Menschen anerkennen. Wir haben darüber gesprochen, wie unsere Staaten ein aktives Altern unserer älteren Mitbürger unter gebührender Berücksichtigung ihrer individuellen Präferenzen und Gegebenheiten fördern können; dies beinhaltet auch den Abbau von Hemmnissen für die Erwerbsbeteiligung und in einigen Ländern die Beseitigung von Hindernissen, die einer flexiblen Teilzeitbeschäftigung entgegenstehen. Darüber hinaus haben wir auch den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand, das Prinzip lebenslangen Lernens und Möglichkeiten zur Förderung freiwilliger Tätigkeiten und der Familienfürsorge erörtert.

8. Wir haben die unterschiedlichen Auswirkungen geprüft, die das Altern der Bevölkerung auf die gesetzlichen Renten-, Gesundheits- und Pflegesysteme im nächsten Jahrhundert haben wird. Strategien für ein aktives Altern können ein nützlicher Weg sein, um strukturelle Reformen im Gesundheits- und Sozialwesen voranzubringen. Einige unserer Länder haben große Probleme, die gesetzlichen Rentensysteme tragfähig zu erhalten, und würden von baldigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts profitieren. Zur Bewältigung dieses Problems wurden verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen, darunter die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen und die Steigerung der nationalen Ersparnisraten. Investitionen in menschliches Kapital, einschließlich einer Maximierung der Angebote für lebenslanges Lernen, wurden als Möglichkeiten erwähnt, reifere Menschen in die Lage zu versetzen, auch weiterhin einer Tätigkeit nachzugehen. Einige Länder werden von den Erfordernissen der Finanzierung des Gesundheitssystems für ältere Menschen stärker betroffen sein. Wir kamen zu dem Schluß, daß ein effizienter und wirksamer Umgang mit diesem Problem uns dabei helfen sollte, den Bedürfnissen einer alternden Bevölkerung gerecht zu werden, ohne die jüngeren Generationen über Gebühr zu belasten.

9. Wir waren uns darin einig, daß es wichtig ist, voneinander zu lernen, wie unsere Politiken und Programme ein aktives Altern fördern und die Strukturreformen zur Erhaltung und Stärkung unserer Renten-, Gesundheits- und Pflegesysteme voranbringen können. Unsere Regierungen werden innerhalb der OECD und mit anderen internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um ein aktives Altern durch Informationsaustausch und Forschung über die Grenzen hinweg zu fördern. Wir setzen uns für Zusammenarbeit in der biomedizinischen Forschung und Verhaltensforschung ein, um die aktive Lebenserwartung zu verbessern und Behinderungen entgegenzuwirken. Wir haben unsere Experten angewiesen, Wissenslücken zu ermitteln und die Möglichkeit der Bereitstellung vergleichbarer Daten in unseren Staaten zu sondieren, um unsere Fähigkeit zu verbessern, die Herausforderungen des Alterns unserer Bevölkerungen bis ins 21. Jahrhundert hinein bewältigen zu können.

Kleine und mittlere Unternehmen

10. Die Beiträge kleiner und mittlerer Unternehmen zu Beschäftigung und wirtschaftlicher Dynamik in unseren Gesellschaften werden allgemein anerkannt. Die Förderung eines wirtschaftlichen Umfelds, das dem Wachstum dynamischer junger Unternehmen dient, ist ein Schlüssel zur Schaffung von Arbeitsplätzen. In unseren Beratungen sprachen wir über die Hindernisse für ein solches Wachstum, darunter die mangelnde Verfügbarkeit von Fremd- oder Eigenkapital in kritischen Wachstumsphasen einer Firma, unnötige Regulierung, Schwierigkeiten bei der Übernahme vorhandener innovativer Technologien und die Probleme kleiner Unternehmen, Zugang zu globalen Märkten zu erhalten. Wir betonen, daß diese Hindernisse beseitigt werden müssen. Wir befaßten uns auch mit einigen beispielhaften Methoden in unseren Ländern zur Förderung des Wachstums kleiner und mittlerer Unternehmen sowie mit beruflicher Bildung und Ausbildung in diesen Unternehmen und prüften, wie wir von diesen Erfolgen profitieren können. Die besten Praktiken in unseren Ländern könnten auch nützliche Beispiele für Entwicklungs- und Transformationsländer sein, da die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen die Schaffung von Arbeitsplätzen und sozialeStabilität begünstigt, zu einer Verbreitung unternehmerischer Fähigkeiten beiträgt und der Förderung und Diversifizierung der Exporte dient. Wir werden unsere Arbeit in diesen Bereichen fortsetzen.

Globale Fragen

11. Obwohl die globale Integration und rasche Fortschritte im Kommunikations- und Verkehrswesen das wirtschaftliche Wachstum angeregt haben, stellen uns eben diese Entwicklungen vor vielschichtige Probleme, die sich einseitigen Lösungen entziehen. In den letzten Jahren haben unsere Gipfeltreffen unseren gemeinsamen Bemühungen um eine Bewältigung dieser Probleme verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet.

Umwelt

12. Dies ist ein entscheidendes Jahr für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und für den Umweltschutz. Wir sind entschlossen, uns mit den ökologischen Herausforderungen, auch in Verantwortung für künftige Generationen, auseinanderzusetzen und das Bewußtsein der Öffentlichkeit, insbesondere unserer jungen Menschen, dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern.

Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen

13. Wir haben erörtert, welche Fortschritte seit der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio im Jahr 1992 bei der Definition und Förderung der nachhaltigen Entwicklung erzielt worden sind, und wir verpflichten uns, in für die Weiterentwicklung dieser Agenda entscheidenden Bereichen Maßnahmen zu ergreifen. Nachhaltige Entwicklung erfordert die vollständige Integration der Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, sollte sich auf eine demokratische Regierungsform und die Achtung der Menschenrechte gründen und die Ausrottung der Armut zu einem ihrer höchsten Ziele machen. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir den entscheidenden Beitrag der gesellschaftlichen Gruppen. Wir fordern die Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, in der nächsten Woche die Verpflichtungen von Rio zu bekräftigen und ihnen eine neue Dynamik zu verleihen, Bilanz der Umsetzung seit Rio zu ziehen, und vor allem eine zu bewältigende Liste von Prioritäten aufzustellen, die bei der künftigen Arbeit im Bereich nachhaltiger Entwicklung anzugehen sind.

Klimaänderungen

14. Überwältigende wissenschaftliche Erkenntnisse stellen eine Verbindung zwischen der Entstehung von Treibhausgasen in der Atmosphäre und Änderungen im globalen Klimasystem her. Sollten sich die jetzigen Entwicklungen bis ins nächste Jahrhundert hinein fortsetzen, sind unannehmbare Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die globale Umwelt wahrscheinlich. Eine Umkehr dieser Entwicklungen wird eine dauerhafte weltweite Anstrengung über mehrere Jahrzehnte hinweg unter Beteiligung aller unserer Bürger und Änderungen in unseren Konsum- und Produktionsgewohnheiten erfordern.

15. Wir sind entschlossen, bei der Verstärkung internationaler Bemühungen zur Bewältigung der Klimaänderungen die Führung zu übernehmen und zu zeigen, daß es uns ernst damit ist. Unser langfristiges Ziel muß die Stabilisierung der Konzentrationen von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem annehmbaren Niveau sein. Dies wird effiziente und kostengünstige Politiken und Maßnahmen erfordern, die für eine bedeutende Reduzierung der Emissionen ausreichen.

16. Internationale Zusammenarbeit wird von wesentlicher Bedeutung sein. Auf der Dritten Konferenz der Vertragsstaaten des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen in Kyoto müssen wir eine weitgehende Vereinbarung zustande bringen, die dem Berliner Mandat gerecht wird und quantifizierte und rechtlich verbindliche Emissionsbegrenzungsziele enthält. Wir beabsichtigen, uns zu sinnvollen, realistischen und gerechten Zielen zu verpflichten, die bis zum Jahr 2010 zu Reduzierungen der Treibhausgasemissionen führen. Die Vereinbarung muß Transparenz und Verantwortlichkeit gewährleisten und den Teilnehmern hinsichtlich der Art und Weise, wie sie ihre Ziele erfüllen, Flexibilität einräumen.

17. Maßnahmen der entwickelten Länder allein werden nicht ausreichen, um dieses Ziel zu verwirklichen. Auch die Entwicklungsländer müssen spürbare Schritte in der Erkenntnis unternehmen, daß ihre Pflichten mit dem Wachstum ihrer Volkswirtschaften zunehmen werden. Wir sind übereingekommen, hierzu mit ihnen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten, indem wir die Entwicklung und Verbreitung von Technologien fördern und die Erziehung und den Aufbau von Kapazitäten im Umweltbereich unterstützen.

18. Wir betonen, wie wichtig es ist, einen geeigneten Mechanismus zur Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung der Verpflichtungen durch die Vertragsparteien einzurichten. Wir kommen ferner überein, zusammenzuarbeiten, um die internationalen Bemühungen um einen weiteren Ausbau globaler Systeme zur Überwachung der Klimaänderungen und anderer ökologischer Entwicklungen zu verstärken.

Wälder

19. In vielen Teilen der Welt werden Wälder weiterhin in alarmierendem Ausmaß zerstört und geschädigt. Um diesen Trend umzukehren, rufen wir alle Länder auf, eine langfristige politische Verpflichtung zur Verwirklichung nachhaltiger forstwirtschaftlicher Verfahren weltweit einzugehen und sich uns bei der unverzüglichen Umsetzung der vom Zwischenstaatlichen Gremium für Wälder der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung unterbreiteten Vorschläge anzuschließen. Wir haben in Denver die Unterstützung eines praktischen Aktionsprogramms diskutiert und vereinbart, das die Umsetzung nationaler Programme und den Aufbau von Kapazitäten für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, den Aufbau von Netzen von Schutzgebieten, die Beurteilung des Zustands der Wälder in jedem Land unter Anwendung vereinbarter Kriterien und Indikatoren, die Förderung privatwirtschaftlicher Waldbewirtschaftung und die Beendigung illegalen Abholzens beinhaltet. Wir ersuchen unsere Experten, Anfang nächsten Jahres zusammenzukommen, um die Fortschritte bei der Umsetzung dieses Aktionsprogramms zu bewerten, und erbitten einen Bericht auf unserer nächsten Tagung.

20. Auf der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen werden wir unter aktiver Einbeziehung von Umweltgruppen auf die Herbeiführung eines Konsenses über eine internationale Übereinkunft mit angemessen hohen internationalen Standards zur Erreichung dieser Ziele hinarbeiten. Wir begrüßen die Fortschritte, die bei der Umsetzung des in Houston auf den Weg gebrachten brasilianischen Pilotprogramms erzielt wurden, und betrachten es als Beispiel praktischer internationaler Zusammenarbeit.

Süßwasser

21. Viele Menschen in der Welt haben keinen Zugang zu sauberem Wasser. Zunehmende menschliche, industrielle und landwirtschaftliche Abfälle können die Wasserqualität verringern und sich nachteilig auf die Ökosysteme und die Sicherheit und Gesundheit der Menschen, insbesondere von Kindern, auswirken. Die Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen sollte die Kommission für nachhaltige Entwicklung darin bestärken, einen praktischen Aktionsplan auszuarbeiten, der Fragen im Zusammenhang mit Süßwasser behandelt, darunter die Förderung einer effizienten Wassernutzung, die Verbesserung der Wasserqualität und -hygiene, technologische Entwicklung und Schaffung von Kapazitäten, Aufklärung der Öffentlichkeit und institutionelle Verbesserungen. Zur Erreichung dieser Ziele haben wir ferner vereinbart, die bilaterale und regionale Zusammenarbeit in Süßwasserangelegenheiten zu fördern und unsere Bemühungen in diesem Bereich besser abzustimmen.

Meere

22. Wir müssen unsere Anstrengungen zum Schutz der Weltmeere verstärken. Wir werden auf wirksame und integrierte Bemühungen zur Bewältigung von Schlüsselfragen hinarbeiten, darunter nachhaltige Fischereitätigkeit, Schiffahrt, Meeresverschmutzung aufgrund von Tätigkeiten an Land und vor der Küste sowie Verhinderung von Ölverschmutzungen und Katastrophenhilfe. In diesem Zusammenhang werden wir auch die Zusammenarbeit bei der Überwachung der Ökologie im Nordpazifik sowie bei der Vorhersage von Erdbeben und Tsunamis in dieser Region verbessern.

Wüstenbildung

23. Wir begrüßen das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung und rufen die Vertragsparteien nachdrücklich auf, konkrete Schritte zur Umsetzung des Übereinkommens auf der Ersten Konferenz der Vertragsparteien im Herbst dieses Jahres in Rom auszuarbeiten.

Umweltstandards für Exportkreditagenturen

24. Finanzströme des privaten Sektors aus Industriestaaten haben einen bedeutenden Einfluß auf die nachhaltige Entwicklung weltweit. Die Regierungen sollten helfen, nachhaltige Verfahren zu fördern, indem sie bei der Gewährung von finanzieller Unterstützung für Investitionen im Bereich Infrastruktur und Ausrüstung Umweltfaktoren berücksichtigen. Wir messen der diesbezüglichen Arbeit innerhalb der OECD Bedeutung bei und werden die Fortschritte auf unserem Treffen im nächsten Jahr überprüfen.

Umweltbelastungen und die Gesundheit von Kindern

25. Der Schutz der Gesundheit unserer Kinder ist ein gemeinsamer Grundwert. Kinder überall in der Welt sehen ihre Gesundheit durch eine ganze Reihe von Umweltgefahren erheblich bedroht, und wir sind uns bewußt, daß Kinder durch Umweltgefahren besonders verwundbar sind. Unsere Regierungen werden Kinder ausdrücklich in die Analyse von Umweltgefahren und die Formulierung von Umweltstandards einbeziehen und gemeinsam darauf hinarbeiten, den Informationsaustausch zu verstärken und mikrobiologisch sicheres Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Sie werden dafür sorgen, daß Kinder Blei, in die Umwelt gelangendem Tabakrauch und anderen Luftschadstoffen in weniger hohem Maße ausgesetzt sind.

Institutionen

26. Starke internationale Institutionen sind für die Koordinierung der globalen Bemühungen um den Schutz der Umwelt und die Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung von wesentlicher Bedeutung.

27. Die Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen sollte die Rolle der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung als strategisches Forum zur Integration der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung bestätigen. Die Kommission sollte Aktionspläne mit konkreten Zielen und Zeitabläufen für ihre Arbeit in den vier vereinbarten Schwerpunktbereichen entwickeln: Süßwasser, Meere, Landressourcen einschließlich Wälder und nachhaltige Energienutzung.

28. Um der Dringlichkeit der globalen Umweltprobleme Rechnung zu tragen, unterstützen wir das an neuen Schwerpunkten ausgerichtete Mandat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der führenden globalen Umweltbehörde, wie es vom UNEP-Verwaltungsrat in Nairobi in diesem Jahr bestätigt wurde. UNEP sollte die kohärente Umsetzung des Umweltschutzes innerhalb des VN-Systems fördern und als maßgeblicher Anwalt für die globale Umwelt dienen. Der neu geschaffene hochrangige Ausschuß von Umweltministern und -experten sollte die internationale Umweltagenda erörtern und die für die Gewährleistung der Effektivität des UNEP notwendigen Reformen spezifizieren und voranbringen, wobei der Schwerpunkt vor allem auf eine größere Verantwortlichkeit im Bereich der Politik, Programme und Finanzen zu legen ist. Wir hoffen, daß ein neubelebtes UNEP in der Lage sein wird, die für seine Aufgaben benötigten Ressourcen zu mobilisieren.

29. Weitere Bemühungen um die Sicherung der langfristigen Kohärenz und Effizienz der VN-Arbeit im Umweltbereich sind notwendig. Wir ermutigen den Generalsekretär, die Behandlung von Umweltangelegenheiten im VN-System zu überprüfen und nach möglichen Mitteln und Strukturen zu suchen, um die Abstimmung zwischen den betreffenden Institutionen und ihre Leistungsfähigkeit weiter zu verbessern. 30. Wir bekräftigen die Bedeutung der Globalen Umweltfazilität als des führenden multilateralen Finanzierungsmechanismus für die globale Umwelt. Wir werden darauf hinarbeiten, ihre Finanzen zu verstärken und ihre Effizienz zu erhöhen. In diesem Sinne wird jeder von uns seinen Teil zu einer erfolgreichen Wiederauffüllung der Fazilität beitragen.

Ansteckende Krankheiten

31. Ansteckende Krankheiten wie medikamentenresistente Tuberkulose, Malaria und HIV/AIDS sind für ein Drittel aller Todesfälle in der Welt verantwortlich. Sie stellen erhebliche Gefahren für die Gesundheit, die Sicherheit und die finanziellen Ressourcen der Weltgemeinschaft dar. In vielen Teilen der Welt haben ansteckende Krankheiten und durch sie verursachte Todesfälle in den letzten zehn Jahren aus einer Reihe von Gründen drastisch zugenommen; dazu zählen auch das Auftauchen von resistenten Mikroorganismen und die größere Mobilität von Menschen und Produkten.

32. Im kommenden Jahr werden unsere Regierungen eine effektivere Abstimmung internationaler Reaktionen auf das Ausbrechen dieser Krankheiten fördern, die Entwicklung eines weltweiten Überwachungsnetzes fördern, das auf bestehenden nationalen und regionalen Überwachungssystemen aufbaut, und dazu beitragen, Kapazitäten im öffentlichen Gesundheitswesen zu schaffen, um ansteckende Krankheiten weltweit zu verhüten, aufzuspüren und zu bekämpfen, einschließlich der Prüfung von Möglichkeiten zur Nutzung regionaler Bestände an wesentlichen Impfstoffen, Therapeutika, Diagnostika und anderen Materialien. Entscheidend für diese Arbeit wird die Stärkung und Verknüpfung der Aktivitäten in und zwischen unseren Ländern, mit Entwicklungsländern und in anderen Foren, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation, sein. Wir unterstützen die Anstrengungen der WHO und die vor kurzem von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedeten Resolutionen zur Qualität biologischer und pharmazeutischer Produkte.

33. Die Verhinderung der Übertragung von HIV-Infektionen und des Ausbruchs von AIDS-Erkrankungen ist ein dringendes Gebot im Bereich der Gesundheit der Weltbevölkerung. Während andere präventive Maßnahmen und Behandlungsmethoden weiterverfolgt werden müssen, bietet langfristig die Entwicklung eines sicheren, zugänglichen und wirksamen Impfstoffs gegen AIDS die beste Chance, die von dieser Krankheit ausgehende Bedrohung zu begrenzen und schließlich zu beseitigen. Wir werden darauf hinarbeiten, die zur verstärkten Forschung an einem AIDS-Impfstoff notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und gemeinsam die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit verbessern. Der Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und Regierungen in den Industrie- und Entwicklungsländern und internationalen Stellen kommt entscheidende Bedeutung zu. Wir rufen andere Staaten auf, sich uns bei diesem Bestreben anzuschließen.

34. Das Gemeinsame HIV/AIDS-Programm der Vereinten Nationen (UNAIDS) muß dazu beitragen, Ausmaß und Qualität der Reaktion auf HIV/AIDS zu verbessern. Als Gruppe und mit anderen werden wir darauf hinwirken, daß es mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird, um sein Mandat erfüllen zu können.

Nukleare Sicherheit

35. Wir bekräftigen die auf dem Moskauer Gipfeltreffen über nukleare Sicherheit und Sicherung im Jahr 1996 eingegangenen Verpflichtungen, der Sicherheit bei der Nutzung der Kernenergie absoluten Vorrang einzuräumen. Wir stellen fest, daß in den mittel- und osteuropäischen Staaten sowie in den Neuen Unabhängigen Staaten noch weitere substantielle Fortschritte erforderlich sind, insbesondere durch die Stärkung der Aufsichtsbehörden, die Erhöhung der Reaktorsicherheit und die Verbesserung der Sicherheitskultur. Weitere gemeinsame Anstrengungen mit diesem Ziel halten wir für ein wichtiges und vorrangiges Anliegen. In diesem Zusammenhang messen wir der vollen Umsetzung der Vereinbarungen im Rahmen des Nuklearen Sicherheitsfonds größte Bedeutung bei.

36. Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, daß das Übereinkommen über nukleare Sicherheit in Kraft getreten ist und Vorbereitungen für die erste Überprüfungskonferenz, die im April 1999 stattfinden soll, im Gange sind. Wir begrüßen die raschen Fortschritte, die bei der Ausarbeitung des gemeinsamen Übereinkommens über sicheren Umgang mit abgebrannten Brennelementen und der sicheren Behandlung radioaktiver Abfälle erzielt wurden, und ermutigen zu dessen Fertigstellung. Wir begrüßen die bevorstehende Annahme des Änderungsprotokolls zum Wiener Übereinkommen über zivilrechtliche Haftung im Falle eines Nuklearunfalls und eines neuen Übereinkommens über ergänzende Entschädigungsleistungen. Diese Übereinkommen werden die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit erleichtern und für Opfer im Falle eines nuklearen Unfalls höhere Entschädigungen vorsehen.

Globale Energiefragen

37. Wir haben beschlossen, im nächsten Jahr eine Ministerkonferenz über Energiefragen in Moskau einzuberufen, und ersuchen unsere Experten, mit den Vorarbeiten für ein solches Treffen zu beginnen. Die Ergebnisse werden auf dem nächsten Gipfeltreffen erörtert.

Grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität

38. Unsere Bemühungen zur Bekämpfung des transnationalen Verbrechens werden auf absehbare Zeit für die Gruppe Priorität haben. Transnationale kriminelle Gruppen können sich globalen Veränderungen oft rascher und effizienter anpassen als unsere Regierungen. Das internationale Verbrechen bedroht nicht nur unsere Bürger, sondern untergräbt auch junge Demokratien und Transformationsländer.

39. Im vergangenen Jahr verabschiedeten wir die 40 Empfehlungen von Lyon zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität. Wir haben diese Empfehlungen weitgehend umgesetzt, indem wir innerhalb unserer eigenen Grenzen und im Zusammenwirken miteinander Maßnahmen ergriffen haben. Gemeinsam haben wir die Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene sowie mit anderen Staaten und Gruppen verstärkt, um Straftäter durch gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung vor Gericht zu bringen, die Zusammenarbeit unserer Strafverfolgungsbehörden zu fördern, die Dokumentensicherheit zu erhöhen und Strategien zur Bekämpfung der Schleusertätigkeit zu verbessern und den illegalen Handel mit Schußwaffen zu verhindern.

40. Wir müssen unsere Anstrengungen zur Umsetzung der Empfehlungen von Lyon intensivieren. Im kommenden Jahr werden wir uns auf zwei Bereiche von entscheidender Bedeutung konzentrieren: Erstens, grenzüberschreitende Ermittlungen gegen Straftäter im Hochtechnologiebereich wie beispielsweise Personen, die Computer- und Telekommunikationstechnologie manipulieren, sowie deren Strafverfolgung und Bestrafung. Zweitens ein System, das allen Regierungen die technischen und rechtlichen Möglichkeiten an die Hand gibt, um auf Straftaten im Hochtechnologiebereich ungeachtet des Aufenthaltsorts der Täter reagieren zu können.

41. Wir werden auch zusätzliche Verfahren zur Sicherung unserer Grenzen entwickeln. Die Sicherung unserer Grenzen ist von zentraler Bedeutung für alle Bemühungen um die Bekämpfung des transnationalen Verbrechens, des Drogenhandels und des Terrorismus. Zu diesem Zweck werden wir den illegalen Handel mit Schußwaffen bekämpfen, indem wir ein neues internationales Instrument in Erwägung ziehen. Wir werden standardisierte Systeme zur Identifizierung von Schußwaffen und ein strikteres internationales Regime für die Genehmigung der Ein- und Ausfuhr von Schußwaffen anstreben. Wir werden unsere Arbeit zur Erhöhung der Dokumentensicherheit fortsetzen und Strategien zur Bekämpfung der Schleusertätigkeit verbessern, indem wir das Problem in den Ursprungs-, Transit- und Zielländern angehen. Unsere Regierungen werden auch weiterhin Anstrengungen zur Stärkung der völkerrechtlichen Regelungen für die Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe unternehmen, um zu gewährleisten, daß Straftäter

nirgendwo in der Welt einen sicheren Zufluchtsort finden. Illegale Drogen

42. Wir sind entschlossen, unsere Bemühungen um die Bekämpfung der Herstellung, des Handels und der Verwendung illegaler Drogen zu intensivieren, die eine weltweite Bedrohung der Sicherheit unserer Bürger und des Wohlergehens unserer Gesellschaften und Institutionen darstellen. Wir bekräftigen die gemeinsame Verantwortung aller betroffenen Staaten und erkennen an, daß eine erfolgreiche Strategie zur Bekämpfung illegaler Drogen wirksame Maßnahmen erfordert, um das Angebot und die Nachfrage bei solchen Drogen zu verringern. Wir betonen, wie wichtig eine Senkung der Nachfrage ist. Neben der strengen Durchsetzung von Drogengesetzen sind Programme, die auf Behandlung und Rehabilitation, Aufklärung und Vorbeugung abzielen, bei unserem Kampf gegen Drogen von großer Bedeutung. 43. Wir haben unsere zuständigen Regierungsstellen gebeten, auf ihren bestehenden Strukturen der Zusammenarbeit aufzubauen, um dieser gemeinsamen Bedrohung zu begegnen. Insbesondere werden wir Mechanismen untersuchen, die zur Entwicklung gesunder, drogenfreier Volkswirtschaften in allen Staaten beitragen, weitere Bemühungen um den Austausch einschlägiger Informationen über Geldwäsche, chemische Vorläuferstoffe, neue synthetische Drogen, Handelsstrukturen und -methoden sowie anderer Daten unternehmen und zusammenarbeiten, um die Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung unerlaubter Suchtstoffe zu stärken. Unsere Regierungen werden bei der Ausarbeitung der Tagesordnung der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen über Drogen im Juni 1998 zusammenarbeiten.

Terrorismus

44. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, den Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen ungeachtet der Motive zu bekämpfen. Wir lehnen es ab, terroristischen Forderungen nachzugeben, und sind entschlossen zu verhindern, daß Geiselnehmer irgendwelche Vorteile aus ihren Handlungen ziehen. Wir begrüßen den wachsenden Konsens, zur Bekämpfung des Terrorismus wirksame und legitime Mittel zu ergreifen.

45. Im vergangenen Jahr verabschiedeten unsere Minister fünfundzwanzig Empfehlungen zur Bekämpfung des Terrorismus. Wir haben weltweit ein positives Echo erhalten, insbesondere in der VN-Generalversammlung. Gemeinsam haben wir bei vielen dieser Empfehlungen substantielle Fortschritte erzielt, zum Beispiel bei dem Entwurf und den Verhandlungen über ein VN-Übereinkommen über terroristische Bombenattentate, bei der Förderung verbesserter internationaler Standards für die Sicherheit auf Flughäfen, für das Aufspüren von Sprengstoffen und für die Identifizierung von Fahrzeugen, bei der Förderung strikterer Gesetze und Exportkontrollen für die Herstellung, den Handel und den Transport von Sprengstoffen, bei der Aufstellung eines Verzeichnisses von Zentren mit besonderer Fachkompetenz bei der Terrorismusbekämpfung sowie bei dem an alle Staaten gerichteten Vorschlag, die Verwendung von Verschlüsselungstechnologie zu fördern, die in Übereinstimmung mit den OECD-Leitlinien einen rechtmäßigen staatlichen Zugriff zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung ermöglichen könnte.

46. Wir haben unsere Minister gebeten, die diplomatischen Bemühungen zu intensivieren, um sicherzustellen, daß bis zum Jahr2000 alle Staaten den internationalen Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung beitreten, die in der VN- Resolution von 1996 über Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im einzelnen aufgeführt sind. Wir haben unsere Experten angewiesen, zusätzliche Schritte zu unternehmen: die Fähigkeiten von Experten für Verhandlungen bei Geiselnahme und von Antiterroreinheiten zu verstärken, Informationen über Technologien zum Aufspüren und zur Verhinderung des Einsatzes von Massenvernichtungsmaterialien bei terroristischen Gewalttaten auszutauschen, Mittel zur Abwehr terroristischer Anschläge auf elektronische Anlagen und Computerinfrastruktur zu entwickeln, die Sicherheit auf See zu verbessern, Informationen über Sicherheitsverfahren für besondere internationale Veranstaltungen auszutauschen sowie Zusammenarbeit und Abstimmung zu verstärken.

Klonen von Menschen

47. Wir sind uns einig, daß es geeigneter innerstaatlicher Maßnahmen undeiner engen internationalen Zusammenarbeit bedarf, um die Technik der Übertragung von somatischen Zellkernen zur Herstellung eines Kindes zu verbieten.

Raumstation

48. Wir hoffen auf die Unterzeichnung des Übereinkommens über Zusammenarbeit bei der zivilen internationalen Raumstation. Dies ist ein ausgezeichnetes Beispiel für die internationale Zusammenarbeit bei der Durchführung großer und vielversprechender Projekte im Bereich der Erforschung und friedlichen Nutzung des Weltraums.

Reform der Vereinten Nationen

49. Wir bekräftigen die entscheidende Rolle, die die Vereinten Nationen bei der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie der Förderung globaler Partnerschaft und nachhaltiger Entwicklung spielen. Wir unterstützen eine gründliche Reform mit dem Ziel der Stärkung der VN. Wir begrüßen die Fortschritte im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, die seit unseren Treffen in Halifax und Lyon erzielt wurden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die jüngsten Reformvorschläge von Generalsekretär Kofi Annan und setzen uns für ihre rasche Verwirklichung ein; wir sehen auch den ausführlicheren Vorschlägen des Generalsekretärs im nächsten Monat entgegen. Wir sind nach wie vor entschlossen, mit allen VN-Mitgliedern zur Verwirklichung dieser Reformen zusammenzuarbeiten.

50. Damit die Vereinten Nationen die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewältigen können, sollte die Finanzreform mit notwendigen Reformmaßnahmen in anderen Bereichen einhergehen. Das VN-System muß durch die volle und rechtzeitige Begleichung von Zahlungsverpflichtungen und die Erstellung eines logischeren und gerechteren Beitragsschlüssels auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden. Alle Budgets im VN-System sollten überprüft werden, wobei der Schwerpunkt auf prioritären Aufgaben und einer maximalen operativen Effizienz liegen sollte. Wir hoffen auf konkrete Vorschläge des Generalsekretärs zur Reinvestition von Ersparnissen aus einer verbesserten Kosteneffizienz in Entwicklungsprogramme mit hoher Priorität. Solide Überprüfungsmechanismen und eine vernünftige Personalpolitik sind für den Erfolg von ausschlaggebender Bedeutung.

51. Die drängenden Herausforderungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung erfordern es, daß die VN die Politiken und Aktivitäten ihrer verschiedenen Gremien einschließlich der Sonderorganisationen wirksamer koordinieren. Zu diesem Zweck sollte der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC), unterstützt vom Untergeneralsekretär für wirtschaftliche und soziale Fragen, seine Rolle im Bereich der Politikformulierung und Koordinierung stärken, insbesondere durch die Verschlankung der ihm nachgeordneten Gremien und durch die Verbesserung seiner Arbeitsbeziehungen zu den internationalen Finanzinstitutionen und zur WTO. Wir begrüßen die jüngsten Reformen bei der Leitung der Fonds und Programme sowie in den verschiedenen VN-Gremien, insbesondere bei UNCTAD und in den Regionalkommissionen; diese Bemühungen sollten fortgesetzt und ausgeweitet werden.

52. Wir rufen zu einer gründlichen und möglichst baldigen Überprüfung der Fonds und Programme der Vereinten Nationen sowie zu einer systemweiten Überprüfung der Rollen und Mandate der Sonderorganisationen und -kommissionen auf. Wir begrüßen die Empfehlungen des Generalsekretärs für eine verstärkte Integration auf Länderebene und für bessere Koordinierungsverfahren in den Zentralen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den VN, Ergebnisevaluierungen der Koordinierung ihrer Entwicklungsaktivitäten in einer Reihe von repräsentativen Ländern durchzuführen. Wir erwarten, daß die am wenigsten entwickelten Länder die Hauptnutznießer der verbesserten Effizienz der Entwicklungsarbeit der VN sein werden.

53. Wir bekräftigen, daß die Vereinten Nationen ihre Fähigkeit, rasch und wirksam zu handeln, um Bedrohungen für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit begegnen zu können, weiter verbessern müssen. Wir werden nach wie vor dabei helfen, die Kapazitäten der Vereinten Nationen bei der Verhütung und Lösung von Konflikten auszubauen. Wir unterstützen die vor kurzem von den VN unternommenen Schritte zur Stärkung ihrer Fähigkeit zu raschen Reaktionen, angefangen von der Frühwarnphase bis zur Phase der schnellen Verfügbarkeit neuer vereinbarter friedenserhaltender Operationen, und fordern mit Nachdruck weitere Verbesserungen in diesen Bereichen.

Afrika: Partnerschaft für Entwicklung

54. In Lyon riefen wir eine Neue Globale Partnerschaft für Entwicklung ins Leben. Wir stellten fest, daß die Entwicklungsländer eine grundlegende Verantwortung für ihre eigene Entwicklung tragen und daß die entwickelten Staaten diese Anstrengungen unterstützen müssen. Besondere Aufmerksamkeit widmeten wir den Problemen der Länder Subsahara-Afrikas, von denen viele sich weiterhin ungewöhnlich ernsten Herausforderungen gegenübersehen. In diesem Jahr zielen wir darauf ab, die Grundsätze dieser Partnerschaft in neue konkrete Maßnahmen umzusetzen, um die Bemühungen afrikanischer Staaten um eine uneingeschränkte Teilhabe am Wachstum des globalen Wohlstands und um die gleichmäßige Verteilung der Nutzeffekte in ihren Gesellschaften zu fördern. Unser Ziel ist es nicht nur, die schrittweise Integration der afrikanischen Staaten in die Weltwirtschaft zu erleichtern, sondern auch die Integration armer Bevölkerungsgruppen in das wirtschaftliche, soziale und politische Leben ihrer Länder zu fördern.

55. Wir fühlen uns durch positive Entwicklungen, einschließlich der Durchführung demokratischer und wirtschaftlicher Reformen in vielen Staaten Subsahara-Afrikas, ermutigt. Seit 1990 haben mehr als 20 afrikanische Staaten freie und faire Wahlen abgehalten. Die demokratische Regierungsführung sowie der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit schaffen, in Afrika ebenso wie anderswo, die Grundlage für Menschenrechte einschließlich der Rechte von Frauen und für nachhaltige Entwicklung. Wir sprechen denjenigen afrikanischen Staaten unsere Anerkennung aus, die ein Beispiel gegeben haben, indem sie demokratische Reformen unternommen, die rechtsstaatliche Praxis und die Rechtsprechung verbessert, unproduktive Ausgaben (einschließlich exzessiver Rüstungsausgaben) vermieden und öffentliche Institutionen sowie die Zivilgesellschaft gestärkt haben. Wir werden afrikanische Bemühungen um die Förderung von Demokratie und veranwortungsbewußtem staatlichem Handeln, die Stärkung der Integrität öffentlicher Institutionen, die Verbesserung der Transparenz bei staatlichen Ausgaben, insbesondere bei der Beschaffung, sowie um die Entwicklung nationaler Vorschriften gegen Bestechung unterstützen.

56. Eine Vermehrung des Wohlstands hängt letztlich von der Schaffung eines günstigen Klimas für inländische Kapitalbildung, von durch den Privatsektor getragenem Wachstum und erfolgreicher Integration in die globalen Märkte ab. Wir fühlen uns durch die Tatsache ermutigt, daß eine wachsende Zahl von Staaten Subsahara-Afrikas Fortschritte in Richtung auf finanzielle Tragfähigkeit durch fiskalische und finanzpolitische Maßnahmen erzielt und wachstums- und marktorientierte Wirtschaftspolitiken eingeführt haben, darunter Maßnahmen zur Handelsliberalisierung und Verbesserung des Investitionsklimas. Diese Initiativen haben seit 1994 zu einer erfreulichen Beschleunigung des Wachstums geführt. Wir erwarten, daß die internationalen Finanzinstitutionen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Reformen in Subsahara-Afrika spielen werden. Ihre Unterstützung sollte zur Förderung produktiver ausländischer Direktinvestitionen und zur inländischen Kapitalbildung beitragen. Wir sehen dem Bericht, den die IFI auf den Tagungen der Weltbank und des IWF in Hongkong über ihre Bemühungen abgeben werden, erwartungsvoll entgegen.

57. Der Zugang zu unseren Märkten ist ein Schlüsselinstrument für die Förderung wirtschaftlichen Wachstums in Subsahara-Afrika. Jedes unserer Länder wird auch weiterhin durch verschiedene Mittel den Zugang afrikanischer Exporte zu unseren Märkten verbessern. Wir unterstützen die weitere Integration der am wenigsten entwickelten Länder in das Welthandelssystem. In diesem Zusammenhang werden afrikanische Staaten wesentliche Nutznießer von Bemühungen sein, im Rahmen der WTO einen Aktionsplan auszuarbeiten, der den Aufbau von Kapazitäten fördern und unter anderem verläßliche und günstige Marktzugangsbedingungen für die am wenigsten entwickelten Länder schaffen soll. Wir bekennen uns zur wirksamen Umsetzung dieses Plans und beabsichtigen, aktiv an der hochrangigen Tagung des Internationalen Handelszentrums von WTO/UNCTAD im Laufe dieses Jahres teilzunehmen. Die Handelsliberalisierung in Afrika wird darüber hinaus eine effizientere Nutzung von Ressourcen fördern. Wir begrüßen auch afrikanische Initiativen zur regionalen Handelsliberalisierung und wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

58. Wir werden Wege zur Verbesserung der Chancen für diejenigen Staaten Subsahara-Afrikas prüfen, die sie am dringendsten benötigen und wirksame Reformschritte unternehmen. Wir werden unsere eigenen bilateralen Hilfs- und Handelsförderungsprogramme überprüfen, um zu gewährleisten, daß sie ein Klima fördern, das wirtschaftlichem Wachstum und Privatinvestitionen förderlich ist, und zwar auch durch eine Verstärkung der Kapazitäten.

59. Substantielle Finanzströme im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit werden auch weiterhin eine wesentliche Rolle dabei spielen, die Staaten Subsahara-Afrikas in die Lage zu versetzen, ihre Ziele in bezug auf eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Wir bekennen uns zu einem ergebnisorientierten Ansatz in der Entwicklungspolitik, insbesondere mit dem Ziel der Bekämpfung extremer Armut. Entwicklungshilfe allein kann jedoch unangemessene Politiken nicht überwinden. Wir werden mit den afrikanischen Staaten zusammenarbeiten, um eine angemessene und gezielte Unterstützung für diejenigen Länder sicherzustellen, die ihrer am meisten bedürfen und die erforderlichen breit angelegten Reformen durchführen. Diese Hilfe wird unter anderem Unterstützung in den Bereichen demokratische Regierungsführung, Achtung der Menschenrechte, vernünftige öffentliche Verwaltung, effiziente Rechts- und Justizsysteme, Infrastrukturentwicklung, ländliche Entwicklung, Ernährungssicherheit, Umweltschutz und Entwicklung menschlicher Ressourcen, einschließlich des Gesundheits- und Bildungswesens, umfassen. In diesem Zusammenhang werden wir auf die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Institutionen hinwirken, um die Bemühungen um den Aufbau von Kapazitäten zu erleichtern und zu koordinieren.

60. Um unseren Bemühungen größtmögliche Wirkung zu verleihen, werden wir den Dialog mit afrikanischen Partnern vertiefen, auf größere Eigenverantwortlichkeit der Menschen vor Ort für ihre Entwicklung hinarbeiten und die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure fördern. Wir werden auch die Koordinierung der Geber, einschließlich neu hinzukommender Geber, stärken. Wir begrüßen und unterstützen uneingeschränkt die sich abzeichnende Tendenz zur Zusammenarbeit in und zwischen Regionen zur Förderung der afrikanischen Entwicklung.

61. Die Vereinten Nationen spielen eine wesentliche Rolle für die Entwicklung in Afrika, und die afrikanischen Staaten werden die wesentlichen Nutznießer der Reform der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsaktivitäten der VN sein. Wir ermutigen die Entwicklungsfonds und -programme sowie die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf Afrika zu legen und ihre Bemühungen umfassend zu integrieren und zu koordinieren, sowohl in den Zentralen als auch auf Länderebene. Wir fühlen uns durch die Bemühungen der Wirtschaftskommission für Afrika um die Intensivierung und Fokussierung ihrer Aktivitäten ermutigt. Die Entscheidung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen, einen Teil seiner Ressourcen aufgrund der Programmqualität zu vergeben, ist ein nützlicher Ansatz zur Gewährleistung der Effizienz. Wir drängen darauf, daß dieser Grundsatz in größerem Umfang auf die Arbeit der Vereinten Nationen angewandt wird.

62. Eine Reihe von afrikanischen Staaten unternimmt gegenwärtig eindrucksvolle Anstrengungen, die Revolution in der Informationstechnologie für Demokratie und nachhaltige Entwicklung nutzbar zu machen. Wir begrüßen die Initiative Informationsgesellschaft in Afrika. Wir unterstützen ihre Bemühungen um die Schaffung von Informationsnetzen, die afrikanische Länder untereinander und mit dem Rest der Welt verbinden sollen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Konferenz Globales Wissen „I97 von Toronto.

63. Wir begrüßen die afrikanischen Initiativen zur Entwicklung wirksamer lokaler Kapazitäten für Konfliktverhütung, Friedenserhaltung sowie Aussöhnungs- und Wiederaufbaumaßnahmen nach Konflikten. Wir werden afrikanische Initiativen zur Friedensschaffung auf regionaler, subregionaler und nationaler Ebene, insbesondere durch die Organisation für Afrikanische Einheit (OAE), unterstützen, indem wir die vor kurzem verabschiedeten OECD-Leitlinien zu Konflikten, Frieden und Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigen, und wir werden zur Begründung aktiver Partnerschaften mit den Vereinten Nationen und anderen Gebern beitragen. Wir ermutigen den Generalsekretär der Vereinten Nationen, im Rahmen seiner Reformbemühungen Wege zur weiteren Unterstützung der afrikanischen Initiativen durch die Völkergemeinschaft aufzuzeigen. Wir rufen ferner zu einer stärkeren Nutzung des bestehenden VN-Treuhandfonds für afrikanische Friedenserhaltungs- und Konfliktverhütungsmaßnahmen sowie anderer einschlägiger VN-Fonds auf; ferner rufen wir auf zu umfassenderen und substantiellen Geberzusagen an die OAE sowie an subregionale Institutionen, die über spezialisierte Mechanismen zur Konfliktschlichtung verfügen, und an den Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen und der Organisation für Afrikanische Einheit für das Gebiet der Großen Seen Afrikas.

64. Wir bringen unsere Unterstützung für langfristige Bemühungen um die Förderung des Aufbaus schnell verfügbarer afrikanischer Friedenserhaltungskapazitäten zum Ausdruck. Wir begrüßen eine engere Koordinierung unter den afrikanischen Ländern, die Truppen stellen, regionalen und subregionalen Organisationen, Gebern und den VN bei der Erarbeitung von Ausbildungsmaßnahmen, gemeinsamen Manövern, einer gemeinsamen Doktrin der Friedenserhaltung sowie anderen Bemühungen zur Gewährleistung von Interoperabilität. Wir begrüßen ferner die in letzter Zeit erzielten Fortschritte in Richtung auf die Schaffung einer Unterstützungsgruppe für afrikanische friedenserhaltende Maßnahmen bei den VN und bitten interessierte Länder dringend, aktiv Mechanismen zur Koordinierung praktischer Aktivitäten zu prüfen.

65. Wir äußern unsere tiefe Besorgnis über die jüngsten Angriffe auf Flüchtlinge und auf Mitarbeiter von Flüchtlings- und humanitären Organisationen. Wir betonen, daß die Gaststaaten solche Angriffe verhindern und die Täter strafrechtlich verfolgen müssen.

66. Wir haben unsere Experten ersucht, uns vor dem Gipfeltreffen im nächsten Jahr über die Bemühungen zu unterrichten, die sie gemeinsam unternommen haben, um alle Aspekte dieser Partnerschaft umzusetzen.

Politische Fragen

67. Gemeinsam verfolgen wir eine Strategie der globalen Integration, um eine sicherere und stabilere Weltgemeinschaft zu schaffen. Wir haben unsere politische Zusammenarbeit bereits dazu genutzt, die Gemeinschaft offener Märkte und offener Gesellschaften zu erweitern und zu vertiefen, und im nächsten Jahr werden wir gemeinsam auf diesen Bemühungen aufbauen. Unsere Partnerschaft für Entwicklung ist ausdrücklich dazu gedacht, die wirtschaftliche und politische Entwicklung von Völkern zu unterstützen, die Gefahr laufen, im Zuge des Integrationsprozesses an den Rand gedrängt zu werden. Wir werden unsere Energien darauf konzentrieren, die Einhaltung der Normen und Grundsätze internationaler Zusammenarbeit zu stärken, und wir werden gemeinsam wirksame Maßnahmen gegen diejenigen treffen, die diese Ziele gefährden. Wir anerkennen unser gemeinsames Interesse und unsere gemeinsame Verantwortung hinsichtlich eines Beitrags zur Beendigung von Konflikten, die den Weltfrieden zu stören und unsere vertiefte Zusammenarbeit auszuhöhlen drohen.

Demokratie und Menschenrechte

68. In den letzten Jahren hat die Demokratie weltweit beispiellose Fortschritte gemacht. Junge demokratische Staaten können jedoch fragil und kurzlebig sein. Wir haben die Verantwortung und die Chance, demokratische Werte und Grundfreiheiten weiter zu stärken, wo immer sie Fuß gefaßt haben, und ihren Einflußbereich dorthin auszudehnen, wo sie noch nicht existieren.

69. Die Menschenrechte sind unser zentrales Anliegen. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung für die Förderung der Konfliktbeilegung und des Friedens, daß Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts geahndet werden können. Der neue Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte wird eine entscheidende Rolle zu spielen haben. Wir werden auch weiterhin die Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda uneingeschränkt unterstützen und zu gewährleisten suchen, daß die Völkergemeinschaft und die betroffenen Staaten Personen, die für Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts verantwortlich sind, in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zur Verantwortung ziehen.

70. In der Erkenntnis, daß die Stärkung der Demokratie für die Stärkung des Friedens und der Menschenrechte von wesentlicher Bedeutung ist, sowie im Hinblick auf den 50.Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1998 werden wir im kommenden Jahr gemeinsam am Ausbau der wirksamsten demokratiebildenden, friedensschaffenden und Menschenrechtsprogramme unserer Regierungen zusammenwirken. Unsere Anstrengungen werden sich auf die Förderung verantwortungsbewußten staatlichen Handelns und des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit, die Stärkung der Zivilgesellschaft, die Ausweitung der Teilhabe von Frauen am politischen Prozeß sowie die Förderung des Eintretens der Tarifpartner für demokratische Grundsätze, insbesondere in jungen Demokratien und in Gesellschaften im Konflikt, konzentrieren. Der Schutz der am stärksten unterrepräsentierten oder der verwundbarsten Menschen ist von ausschlaggebender Bedeutung, wenn die Teilnahme am demokratischen Prozeß auf eine breitere Grundlage gestellt und innergesellschaftliche Konflikte verhindert werden sollen. Wir werden auf die Annahme und Ratifikation internationaler Übereinkünfte zum Schutz dieser Gruppen hinwirken, insbesondere auf die rasche Annahme einer Übereinkunft der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung unannehmbarer Formen der Kinderarbeit. Wir werden dieses Ziel durch multilaterale und regionale Organisationen, insbesondere aber zusammen mit dem Entwicklungshilfeausschuß der OECD sowie in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen und jungen Demokratien verfolgen. Wir werden auch gemeinsame Anstrengungen zur Förderung der Demokratie dort, wo sie noch nicht etabliert ist, in Erwägung ziehen.

71. Wir haben unsere Minister gebeten, diese Bemühungen weiterzuverfolgen und uns beim nächsten Gipfeltreffen Empfehlungen zur Beratung vorzulegen.

72. Demokratie, wirtschaftliches Wachstum und Entwicklung können ihr volles Potential ohne verantwortungsbewußtes staatliches Handeln, insbesondere ohne die Rechenschaftspflicht der politisch Verantwortlichen und der Angehörigen des Öffentlichen Dienstes, besonders in Fällen von Korruption, nicht entfalten. Wir werden aktiv auf die Ausmerzung der Korruption bei aus Hilfsgeldern finanzierten Beschaffungsmaßnahmen hinwirken. Wir werden unverzüglich Schritte unternehmen, um die Bestechung ausländischer Amtsträger auf wirksame und koordinierte Weise unter Strafe zu stellen und bereits eingegangene Verpflichtungen hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit solcher Bestechungsgelder zu erfüllen. Wir fordern alle anderen Staaten auf, das gleiche zu tun.

Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung

73. Seit dem Moskauer Gipfeltreffen über nukleare Sicherheit und Sicherung haben wir wichtige Schritte zur Umsetzung des vereinbarten „Programms zur Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Kernmaterial„ unternommen. Wir werden die Beteiligung an diesem Programm ausweiten und Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie in Zentralasien und im Kaukasus einbeziehen.

74. Was den sicheren und wirksamen Umgang mit spaltbarem Material, das nicht mehr für Verteidigungszwecke benötigt wird, angeht, werden wir unsere Zusammenarbeit durch konkrete Initiativen, insbesondere das französisch-deutsch-russische Projekt zur Errichtung einer Pilotanlage in Rußland für die Herstellung von Mischoxid-Brennstoff aus Waffenplutonium, das weiteren Staaten offensteht, sowie die damit zusammenhängende amerikanisch-russische Zusammenarbeit bei der Konversion von Waffenplutonium, fortsetzen.

75. Wir haben zusammengearbeitet, um unsere gemeinsamen Nichtverbreitungs-, Rüstungskontroll- und Abrüstungsziele voranzubringen. Der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ist ein historischer Meilenstein, und wir rufen alle Staaten auf, ihn rasch zu unterzeichnen und zu ratifizieren, um sein baldiges Inkrafttreten zu gewährleisten. Wir begrüßen das Inkrafttreten des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen. Wir treten für seine vollständige, wirksame und universale Umsetzung ein und erwarten, daß die Staaten, die dies bislang noch nicht getan haben, das Übereinkommen bald ratifizieren. In der Erkenntnis, daß das Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen wirksamer würde durch Festigung des Vertrauens in seine Einhaltung, bekräftigen wir unsere Entschlossenheit, so bald wie möglich in Verhandlungen einen rechtlich verbindlichen und wirksamen Verifikationsmechanismus auszuarbeiten.

76. Wir erneuern unser unerschütterliches Bekenntnis zur vollständigen Verwirklichung der im Nichtverbreitungsvertrag niedergelegten Ziele. Daher begrüßen wir es, daß die IAEO kürzlich ein Programm zur Stärkung der Wirksamkeit und zur Verbesserung der Effizienz des Systems der Sicherungsmaßnahmen beschlossen hat. Wir fordern alle Staaten dringend auf, mit der IAEO möglichst bald Zusatzprotokolle zu schließen. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für den umgehenden Beginn und baldigen Abschluß von Verhandlungen über ein Übereinkommen über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper.

77. Wir begrüßen die auf dem Gebiet der strategischen Rüstungskontrolle im März in Helsinki erzielten Fortschritte und hoffen auf das baldige Inkrafttreten des START-II-Abkommens und die Aufnahme von START-III-Verhandlungen. Wir unterstreichen erneut die Schlüsselrolle, die dem Vertrag über die konventionellen Streitkräfte in Europa für die Stärkung der europäischen Sicherheit zukommt, und begrüßen den Entschluß, seine Anpassung so rasch wie möglich abzuschließen. Wir begrüßen die vor kurzem zwischen Rußland, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und China erzielte Übereinkunft über die Verringerung von Streitkräften entlang ihrer Grenzen und betrachten dies als einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Region.

78. Wir unterstützen vorbehaltlos die Bemühungen der Sonderkommission der Vereinten Nationen und der IAEO um die Beseitigung der Massenvernichtungswaffen-Kapazitäten in Irak und die Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtungen. Wir bekräftigen, wie wichtig die Umsetzung des zwischen den Vereinigten Staaten und der Demokratischen Volksrepublik Korea vereinbarten Rahmenabkommens sowie die vollständige Einhaltung der von Korea übernommenen Nichtverbreitungsverpflichtungen sind. Wir legen deshalb großen Wert auf die Fortsetzung der Rolle der IAEO bei der Überwachung des Einfrierens des nordkoreanischen Nuklearprogramms, der Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen und der Aufbewahrung aller Informationen in bezug auf die früheren Aktivitäten der Demokratischen Volksrepublik Korea. Wir begrüßen den Abschluß von Verhandlungen über die Beteiligung der EU an der Energieentwicklungsorganisation für die Koreanische Halbinsel (KEDO) und rufen zu weiterer internationaler Unterstützung für KEDO, darunter auch zur Bereitstellung finanzieller Mittel, auf. Wir unterstreichen die Bedeutung der Vier-Parteien-Gespräche und betonen die Notwendigkeit des Nord-Süd-Dialogs. Wir appellieren an Nordkorea, die Entwicklung, Dislozierung und den Export ballistischer Flugkörper einzustellen.

79. Wir begrüßen den sich herausbildenden hochrangigen Dialog zwischen Indien und Pakistan. Wir ermutigen beide Staaten, ihre Aktivitäten mit den internationalen Nichtverbreitungsnormen in Einklang zu bringen. Entsprechend unserer Unterstützung für ein baldiges Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ermuntern wir beide Staaten, diesem Vertrag beizutreten.

80. Wir sind uns dessen bewußt, daß globale Sicherheit und Stabilität durch die Förderung internationaler Verantwortlichkeit beim Transfer von Waffen und sensitiven Technologien gestärkt werden, und bekräftigen daher unsere Unterstützung für die Wassenaar-Vereinbarung. Wir begrüßen die stetigen Erfolge im Rahmen des VN-Waffenregisters auf dem Gebiet der Transparenz im Rüstungssektor. Wir ermutigen die Mitglieder der VN-Gruppe von Regierungssachverständigen für Kleinwaffen, Mittel und Wege zur Verhinderung und Verringerung des exzessiven und destabilisierenden Transfers von Kleinwaffen und leichten Waffen aufzuzeigen, und wir werden weiterhin zusammenarbeiten, um den illegalen Handel mit Schußwaffen einzudämmen.

Exportkontrollregime

81. Wir betonen unsere Unterstützung für die Absprachen, die die internationalen Exportkontrollregime bilden. Der Zangger-Ausschuß und die Gruppe der Nuklearlieferländer, das Trägertechnologie-Regime und - für dessen Mitglieder - das Exportkontrollregime der Australischen Gruppe tragen alle entscheidend zur globalen Anwendung und Durchsetzung internationaler Exportkontrollnormen bei.

Antipersonenminen

82. Wir haben uns im letzten Jahr verpflichtet, nichts unversucht zu lassen, um ein weltweites Verbot von Antipersonenminen zu erreichen. Wir nehmen daher die nützlichen und einander ergänzenden Anstrengungen in einer Reihe von Foren zur Kenntnis, darunter der Abrüstungskonferenz, sowie durch förmliche Verhandlungen, die im September im Wege des Ottawa-Prozesses in Oslo stattfinden werden, der das Ziel formuliert hat, ein solches Verbot noch vor Jahresende zu erreichen. Wir begrüßen die von einigen Staaten, darunter auch den Mitgliedern der EU, einseitig erklärten Beschränkungen für Antipersonenminen. Wir bekräftigen die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit überwältigender Mehrheit angenommene Resolution, die den Abschluß eines wirksamen, rechtlich bindenden internationalen Übereinkommens über das Verbot von Antipersonenminen zum frühestmöglichen Zeitpunkt fordert. Alle Staaten sollten dem gestärkten Protokoll über Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen beitreten. Wir ermutigen die Völkergemeinschaft, technische Lösungen für die Minenaufspürung und -räumung zu erarbeiten und ihre Unterstützung für das humanitäre Minenräumen sowie für die Hilfe für Minenopfer zu verstärken.

Politische Lagen

Hongkong

83. Wir wissen um die historische Bedeutung der unmittelbar bevorstehenden Wiedererlangung der Souveränität Chinas über Hongkong. In Anbetracht unserer dauerhaften Interessen in diesem strategischen Finanz- und Wirtschaftszentrum legen wir Gewicht auf die begrüßenswerten, in der Gemeinsamen Britisch-Chinesischen Erklärung von 1984 und im Grundgesetz für die Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China von 1990 enthaltenen Zusagen Chinas. Dazu gehören die dauerhafte Gewährleistung der Stabilität und Prosperität sowie die Erhaltung der Lebensweise, des hohen Grades an Autonomie -einschließlich eines unabhängigen monetären und wirtschaftlichen Systems-, der Grundfreiheiten und des rechtsstaatlichen Charakters Hongkongs. Diese werden die tragenden Säulen für Hongkongs künftigen wirtschaftlichen Erfolg bilden. Wir hoffen auf möglichst baldige demokratische Wahlen in Hongkong zu einer neuen gesetzgebenden Versammlung. Wir nehmen die in der Gemeinsamen Erklärung und im Grundgesetz gegebenen Zusicherungen Chinas ernst, daß der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Hongkong auch weiterhin gelten werden.

Naher Osten

84. Der Friedensprozeß befindet sich in einer Krise, und wir sind entschlossen, ihm neue Impulse zu verleihen. Wesentlich ist dabei, Israelis und Palästinensern das Gefühl der Sicherheit und des Vertrauens wiederzugeben. Wir werden alles in unseren Kräften Stehende tun, um der Umsetzung der Vereinbarungen von Oslo neue Impulse zu verleihen und die Grundsätze von Madrid aufrechtzuerhalten, darunter den Grundsatz Land gegen Frieden. Alle Probleme müssen friedlich durch ernsthafte und glaubwürdige Verhandlungen angegangen werden. Beide Seiten müssen sich aller Schritte enthalten, die den Friedensprozeß durch die Präjudizierung der Verhandlungen über den endgültigen Status behindern könnten. Wir sind fest davon überzeugt, daß es wichtig ist, mit Israel, Syrien und Libanon mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, die direkten Verhandlungen wiederaufzunehmen, um eine umfassende Lösung der Probleme in der Region zu erreichen. Wir begrüßen die bedeutende Rolle, die die Überwachungsgruppe bei der Stärkung der Vereinbarung vom 26.April 1996 sowie bei der Verringerung der Gefahren für die Zivilbevölkerung in Südlibanon und in Israel gespielt hat. Wir betonen die Bedeutung der Aktivitäten innerhalb des multilateralen Rahmens des Friedensprozesses.

85. Wirtschaftliches Wachstum und Prosperität sind von zentraler Bedeutung für den Frieden. Wir fordern die regionalen Parteien dringend auf, untereinander im wirtschaftlichen Bereich zusammenzuarbeiten und die Integration in die Weltwirtschaft anzustreben. Wir begrüßen alle Bemühungen um die Förderung des Aufbaus tragfähiger und nachhaltiger Volkswirtschaften in der Region, einschließlich der Unterstützung der Palästinenser, und fordern die Geber dringend auf, gegebene Zusagen zu erfüllen.

86. Wir haben mit Interesse die Ergebnisse der jüngsten Wahlen in Iran zur Kenntnis genommen und fordern die Regierung Irans erneut auf, in regionalen und internationalen Angelegenheiten eine konstruktive Rolle zu spielen. In diesem Zusammenhang nehmen wir zwar die Rolle, die Iran in Verbindung mit den Vereinten Nationen und anderen Regionalparteien bei den Gesprächen mit den Tadschiken gespielt hat, zur Kenntnis, fordern die iranische Regierung jedoch auf, von der materiellen und politischen Unterstützung für extremistische Gruppen abzusehen, die den Nahost-Friedensprozeß torpedieren und die Region destabilisieren wollen. Wir fordern die iranische Regierung ferner auf, die Menschenrechte aller iranischen Bürger zu achten und den Einsatz terroristischer Mittel, auch gegen im Ausland lebende Iraner, zurückzuweisen und in diesem Zusammenhang die Drohungen gegen das Leben von Salman Rushdie und derjenigen, die mit seiner Arbeit zu tun haben, nicht länger zu unterstützen. Wir rufen alle Staaten auf, eine Zusammenarbeit mit Iran zu vermeiden, die zu Bemühungen um den Erwerb der Fähigkeit zur Herstellung von Kernwaffen oder zur Stärkung der Fähigkeit zur Herstellung chemischer, biologischer oder trägertechnologischer Waffen unter Verletzung internationaler Übereinkünfte oder Vereinbarungen beitragen könnte.

87. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, die vollständige Erfüllung aller Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in bezug auf Irak und Libyen zu erreichen. Nur die vollständige Erfüllung dieser Resolutionen könnte zur Aufhebung der Sanktionen führen. Wir stellen mit Befriedigung fest, daß die Verteilung von Nahrungsmitteln und Medikamenten gemäß der Resolution 986 des Sicherheitsrats dem irakischen Volk eine gewisse humanitäre Erleichterung verschafft.

Zypern

88. Der Zypern-Streit harrt schon viel zu lange einer Lösung. Wir unterstützen uneingeschränkt die guten Dienste, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen auf Zypern leistet, um die beiden Volksgruppen zu Verhandlungen über eine umfassende Lösung im Einklang mit einschlägigen VN-Resolutionen und hochrangigen Absprachen zu veranlassen. Wir unterstützen mit Nachdruck die vor kurzem an die Führer der beiden Volksgruppen ergangene Einladung des Generalsekretärs und fordern sie auf, in ehrliche und konstruktive Verhandlungen einzutreten. Wir rufen die Regierungen der Türkei und Griechenlands auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um zu einer Lösung des Zypern-Problems beizutragen, und auf die Beilegung ihrer bilateralen Streitigkeiten in bezug auf die Ägäis durch baldige Treffen von „Weisen„ hinzuarbeiten.

Albanien

89. In Kenntnis der Lage in Albanien und ihrer Auswirkungen auf die regionale Stabilität äußern wir unsere Wertschätzung für die im Koordinierungsrahmen der OSZE unter der starken Führung von Franz Vranitzky agierenden Organisationen und Institutionen, insbesondere die EU, die WEU, das Amt des UNHCR und das Rote Kreuz, die mit der Regierung der nationalen Versöhnung zur Wiederherstellung der Normalität im Lande zusammenarbeiten. Wir begrüßen auch die Entsendung der Multinationalen Schutztruppe unter italienischer Führung und der Autorität des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Wir betonen, daß die albanischen Parteien zusammenarbeiten müssen, um zu gewährleisten, daß die Wahlen die Demokratie stärken, und daß sie anschließend auf die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinarbeiten, wirtschaftliche Reformen verfolgen und ein solides Finanzsystem schaffen müssen.

Nächstes Gipfeltreffen

90. Wir haben die Einladung des Premierministers des Vereinigten Königreichs angenommen, vom 15. bis 17. Mai nächsten Jahres in Birmingham zusammenzutreffen.


Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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