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Wirtschaftsgipfes Denver

Vereinigte Staaten: 20-22 Juni 1997

Wirtschaftsgipfes Denver Vereinigte Staaten

Fortschrittsbericht der Aussenminister

Denver, 21. Juni 1997

1. Wir bekennen uns zu einer Strategie der globalen Integration, die auf die Förderung weltweiten Friedens und Wohlstands abzielt. Zu diesem Zweck haben wir uns, weiterhin aufbauend auf den von uns bereits gefaßten Beschlüssen, darauf verständigt, unsere gemeinsamen Anstrengungen auf eine breitere Grundlage zu stellen. Seit unserem letzten Treffen in Lyon haben wir unsere Zusammenarbeit auf den Gebieten Nichtverbreitung, Antipersonenminen, transnationales Verbrechen, Terrorismusbekämpfung und Reform der Vereinten Nationen verstärkt. Dieser Fortschrittsbericht beleuchtet unsere Erfolge in diesen Bereichen sowie unsere Beschlüsse für weiteres gemeinsames Handeln. Wir werden diese Fragen während des kommenden Jahres weiter erörtern und uns in Birmingham erneut mit ihnen befassen. Im Einklang mit unserem nachdrücklichen Engagement für die Förderung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit haben wir ein breites Spektrum politischer Situationen besprochen und damit die Beratungen der Staats- und Regierungschefs der Acht begleitet und ergänzt.

Nichtverbreitung

Unerlaubter Handel mit Kernmaterial

2. Wir würdigen die Bemühungen der Expertengruppe Nichtverbreitung um die Erfüllung des ihr in Moskau und Lyon erteilten Mandats, das „Programm zur Verhinderung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kernmaterial„ das auf dem Gipfeltreffen über nukleare Sicherheit und Sicherung im April 1996 in Moskau vereinbart wurde, umzusetzen.

3. Wir regen eine Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen unseren Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendiensten und Zolldienststellen bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kernmaterial an, und zwar auf der Grundlage bereits bestehender Übereinkünfte, Verträge und Vereinbarungen, wo immer dies möglich ist, wie es in dem von Rußland vorgeschlagenen und von der Expertengruppe Nichtverbreitung auf ihrer Tagung am 12. und 13. Mai 1997 gebilligten „Rahmen für eine Erweiterung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs„, der beratenden Charakter hat, vorgesehen ist.

4. Wir begrüßen die von unseren Nichtverbreitungsexperten erzielte Übereinkunft, konkrete Aufgaben und einen Kommunikationskanal für das in dem Programm geforderte „Kontaktstellen„-System sowie entsprechende Richtlinien und das provisorische Format für den Informationsaustausch über erhebliche Fälle von unerlaubtem Handel mit Kernmaterial festzulegen.

5. Zur Erweiterung des Umfangs und Steigerung der Wirksamkeit unserer Bemühungen um die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kernmaterial regen wir unverändert eine breitere Beteiligung an dem Programm an. Zu diesem Zweck haben wir die Vereinigten Staaten als gegenwärtigen Vorsitz der Acht gebeten, die bereits von Frankreich eingeleiteten Kontakte mit potentiellen künftigen Teilnehmern fortzusetzen. Um die allgemeine Kontrolle über das Programm auch nach der Ausweitung der Beteiligung zu behalten, kamen wir überein, daß der Vorsitz regelmäßige Treffen der neuen Teilnehmer unter der Ägide der Acht zu organisieren versuchen sollte, um Programmaktivitäten zu erörtern und einen Meinungsaustausch über den unerlaubten Handel mit Kernmaterial zu führen. Wir begrüßen die Absicht der Vereinigten Staaten, das erste Treffen dieser Art im November 1997 in Wien auszurichten.

6. Wir begrüßen die Fortschritte internationaler Bemühungen um den Aufbau forensischer Kapazitäten im Nuklearbereich unter der Ägide der IAEO sowie durch die Tagungen der Internationalen Technischen Arbeitsgruppe (ITWG).

Umgang mit Plutonium

7. Wir begrüßen die Schlußfolgerungen der Expertengruppe, die im Anschluß an das Moskauer Gipfeltreffen über nukleare Sicherheit und Sicherung im April 1996 einberufen wurde, um Optionen zu prüfen und Möglichkeiten zur internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und wirksamen Handhabung von nicht mehr für Verteidigungszwecke benötigtem spaltbaren Material aufzuzeigen. Unsere Experten kamen zu dem Schluß, daß die zeitlich und technisch vielversprechendste Option im Verbrauch des Plutoniums als Mischoxid-Brennstoff (MOX) in Kernreaktoren besteht; eine Zusatzoption sähe die Immobilisierung von Plutonium in Form von Glas oder Keramik, vermischt mit hochradioaktivem Abfall, vor. Die Experten kamen ferner zu dem Schluß, daß eine Zwischenlagerung erforderlich sein wird, unabhängig von den längerfristigen Entsorgungsoptionen, die gewählt werden. Diese Schlußfolgerungen wurden auch von der Expertengruppe Nichtverbreitung auf ihrem Treffen im November letzten Jahres in Paris mitgetragen.

8. Ein solcher Ansatz bei der Handhabung von überschüssigem Waffenplutonium würde den Nichtverbreitungszielen der Weltgemeinschaft dienen und einen wichtigen praktischen Beitrag zur Reduzierung von Kernwaffen leisten. Dem Nichtverbreitungsziel sollte bei der Planung und Umsetzung von Kooperationsprogrammen Vorrang eingeräumt werden. Dabei sind auch technische, wirtschaftliche, finanzielle, umweltpolitische und andere einschlägige Faktoren gebührend zu berücksichtigen.

9. Die internationale Zusammenarbeit wird die Bemühungen um den Umgang mit überschüssigem Waffenplutonium beschleunigen. Wir begrüßen daher die von Frankreich, Deutschland und Rußland angekündigten und weiteren Staaten offenstehenden Pläne, in Rußland eine Versuchsanlage zur Erzeugung von MOX-Brennstoff zu bauen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Absicht Kanadas und Rußlands, in Zusammenarbeit mit Frankreich und Deutschland zu prüfen, ob die Herstellung von CANDU-MOX-Brennstoff praktikabel ist. Die Vereinigten Staaten und Rußland planen ferner, auf dem Gebiet der Umwandlung von Waffenkomponenten in Materialien, die zur Entsorgung geeignet sind, unter Berücksichtigung anderer internationaler Bemühungen zusammenzuarbeiten. Die Beteiligung an diesen und anderen einschlägigen Initiativen wird gegenwärtig von einigen weiteren Gipfelstaaten geprüft.

10. Wir betonen erneut, wie wichtig es ist, bei der Handhabung von nicht mehr für Verteidigungszwecke benötigtem Plutonium Transparenz zu gewährleisten. Die Umsetzung aller Optionen sollte angemessene internationale Verifikationsmaßnahmen, sobald dies praktikabel ist, sowie strenge Materialschutz-, Kontroll- und Rechenschaftsstandards mit dem Ziel umfassen, Vertrauen dahin gehend zu schaffen, daß überschüssiges Waffenplutonium nicht wieder für Kernsprengkörper verwendet oder für illegale Zwecke abgezweigt wird. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Fortschritte, von denen im Zusammenhang mit der Arbeit an der Formulierung von „Leitlinien für die Handhabung von Plutonium„ aus Wien berichtet wird. Wir begrüßen ferner die Fortschritte, von denen die Vereinigten Staaten und Rußland im Zusammenhang mit ihren gemeinsam mit der IAEO unternommenen Anstrengungen zur Vereinbarung von Maßnahmen berichten, nach denen waffenfähiges spaltbares Material, das nicht mehr für Verteidigungszwecke benötigt wird, der Verifikation durch die IAEO unterworfen werden soll.

11. Um die Dynamik aufrechtzuerhalten und fortzusetzen, die von diesen im Anschluß an das Moskauer Gipfeltreffen entwickelten Initiativen ausgeht, sollte die Expertengruppe Nichtverbreitung Gespräche über mögliche Verfahren zur Koordinierung und Umsetzung der Bemühungen um die Handhabung von Plutonium beginnen. Die Expertengruppe Nichtverbreitung sollte den Staats- und Regierungschefs bis zum nächsten Gipfeltreffen in Birmingham einen Bericht vorlegen.

Antipersonenminen

12. Unsere Regierungen haben eine Reihe von Schritten zur Unterstützung des in Lyon formulierten Zieles unternommen, „nichts unversucht zu lassen, um ein weltweites Verbot der Verbreitung und des unterschiedslosen Einsatzes von Antipersonenminen, dieser Geißel der Menschheit, zu erreichen„.

13. Wir haben während des vergangenen Jahres aktiv daran gearbeitet, Verhandlungen über einen Vertrag über das Verbot von Antipersonenminen zu fördern. Während der 51. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen haben Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich gemeinsam eine Resolution eingebracht, in der die Staaten dringend aufgefordert wurden, eine Übereinkunft über das Verbot von Antipersonenminen anzustreben. Diese Resolution wurde mit der überwältigenden Mehrheit von 156 : 0Stimmen angenommen.

14. Wir anerkennen die wichtigen und einander ergänzenden Bemühungen um die Herbeiführung eines wirksamen, rechtlich verbindlichen internationalen Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen auf der Abrüstungskonferenz in Genf sowie in förmlichen Verhandlungen, die im September im Rahmen des Ottawa-Prozesses stattfinden werden, der das Ziel formuliert hat, ein solches Verbot bis Ende des Jahres zu erreichen.

15. Deutschland hat vor kurzem eine Konferenz ausgerichtet, auf der mögliche Verfahren der Verifikation der Einhaltung eines solchen Vertrags geprüft wurden. Unsere Regierungen werden sich auch weiterhin an Bemühungen beteiligen, die darauf abzielen, ein wirksames Verbot von Antipersonenminen zu erreichen, um diesem dringenden Problem zu begegnen.

16. Im Einklang mit den letztjährigen Beschlüssen von Lyon setzen sich unsere Regierungen für den Beitritt aller Staaten zu dem Übereinkommen über konventionelle Waffen und zu dem Protokoll von 1996 über Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen ein, das die Beschränkungen des Einsatzes und der Weitergabe von Antipersonenminen verschärft. Unsere Regierungen werden sich weiterhin darum bemühen, die Ratifikation des geänderten Protokolls durch alle Staaten, die ihr Ratifikationsverfahren noch nicht abgeschlossen haben, sicherzustellen.

17. Unsere Regierungen haben gemeinsam mit Mitgliedern der Europäischen Union jeweils einzeln verschiedene Verbote, Moratorien und andere Beschränkungen für Antipersonenminen in Kraft gesetzt. Einige von ihnen haben Verbote der Herstellung und des Einsatzes erlassen, und viele haben damit begonnen, ihre Bestände an Landminen erheblich abzubauen. Wir werden uns bemühen sicherzustellen, daß unsere verschiedenen Verbote über den Export von Antipersonenminen von Dauer sind.

18. Schließlich haben wir im Einklang mit unserer Verpflichtung von Lyon auch weiterhin die internationalen Bemühungen um die Aufspürung und Entfernung verlegter Landminen unterstützt und den Opfern von Landminen Hilfe gewährt. Wir haben andere Länder dabei unterstützt, ihre eigenen, sich selbst tragenden Minenaufklärungs- und -räumprogramme durchzuführen. Japan, Deutschland und Kanada haben Konferenzen über Minenräumfragen ausgerichtet, auf denen unter anderem der Informationsaustausch über Technologien für das Aufspüren und Räumen von Minen, der Aufbau örtlicher Minenräumkapazitäten und angemessene medizinische Hilfe für Minenopfer erörtert wurden. Die Europäische Union hat in allen diesen Bereichen einen sehr erheblichen Beitrag geleistet. Im kommenden Jahr werden wir unsere Anstrengungen zur Entwicklung der vielversprechendsten Technologien für die Minensuche und -räumung und gegebenenfalls zur Weitergabe dieser Technologien an die Völkergemeinschaft fortsetzen. Wir werden außerdem unsere aktiven Minenräum-Hilfsprogramme fortführen.

Transnationales organisiertes Verbrechen

19. Die hochrangige Expertengruppe hat die Folgemaßnahmen und die Umsetzung der in Lyon vereinbarten 40Empfehlungen zur Bekämpfung des transnationalen organisierten Verbrechens überwacht. Diese Aktivitäten dienten dazu, den Schwerpunkt auf praktische, rechtliche und operative Fragen zu legen, die die Strafverfolgung betreffen, den Aufbau von Strafverfolgungskapazitäten und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten zu fördern und Schritte vorzuschlagen, die alle Staaten auf multidisziplinärer Grundlage unternehmen könnten, um der globalen Herausforderung des transnationalen organisierten Verbrechens zu begegnen.

20. Zur Stärkung ihrer operativen Wirksamkeit werden unsere Strafverfolgungsexperten gemeinsame Projektvorschläge prüfen, die auf die Aufdeckung und Zerschlagung bedeutender transnationaler Verbrecherorganisationen und deren Aktivitäten abzielen.

21. Um Straftäter vor Gericht zu bringen, haben wir praktische Maßnahmen für die Auslieferungs- und Rechtshilfe vereinbart. Unsere Experten arbeiten intensiv an Mechanismen, um bei eigenen Staatsangehörigen entweder die Auslieferung oder die Überstellung zum Zweck eines Gerichtsverfahrens oder die wirkungsvolle innerstaatliche Strafverfolgung sicherzustellen und die rasche und effiziente Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten.

22. Zur wirksameren Bekämpfung des illegalen Handels mit Schußwaffen haben wir vereinbart, eine enge operative Zusammenarbeit zwischen unseren Experten und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden in anderen Staaten zu fördern (einschließlich der Erleichterung der umgehenden Reaktion auf Amtshilfeersuchen zur Aufspürung beziehungsweise Zuordnung von Schußwaffen) und einen direkten Informationsaustausch untereinander zu stärken, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Informationen für Strafverfolgungszwecke.

23. Um dem illegalen Menschenhandel über unsere Grenzen hinweg Einhalt zu gebieten, verpflichteten wir uns sicherzustellen, daß unsere Rechtsnormen und unsere Praxis die einschlägigen kriminellen Organisationen wirksam ins Visier nehmen. Unsere Experten haben zentralisierte Kontaktstellen für einen wirksameren und unmittelbareren Austausch von Informationen über Personen aufgebaut, die Schleusernetze betreiben, sowie über die Organisation dieser Netze, wobei bestehende Vereinbarungen über den Informationsaustausch berücksichtigt wurden.

24. In der Erkenntnis, daß Fälschung und Diebstahl von Reisepapieren oder anderen amtlichen Dokumenten eine zentrale Voraussetzung für viele Formen des transnationalen Verbrechens darstellen, haben wir Maßnahmen zur Bekämpfung der Dokumentenfälschung getroffen.

25. Die rasche Entwicklung der Computer- und Telekommunikationstechnologie bringt neue Herausforderungen mit sich: Globale Netze erfordern neue rechtliche und technische Mechanismen, die in internationalem Rahmen eine rechtzeitige und wirksame Reaktion der Strafverfolgungsbehörden auf Computerdelikte erlauben. Vor diesem Hintergrund werden wir gemeinsam auf die Stärkung der Fähigkeiten hinarbeiten, Straftäter aufzuspüren, zu identifizieren und zu verfolgen, beim Sammeln von Beweismaterial miteinander kooperieren und einander unterstützen und die Ausbildung von Strafverfolgungspersonal zur Bekämpfung von Straftaten im Hochtechnologie- und Computerbereich weiterentwickeln.

Bekämpfung des Terrorismus

26. Terroristische Bombenanschläge in Frankreich, Rußland, dem Vereinigten Königreich, dem Nahen Osten und Südasien, die Geiselnahme in der Residenz des japanischen Botschafters in Lima und andere verabscheuungswürdige terroristische Anschläge gegen Unschuldige während des letzten Jahres haben gezeigt, daß der Terrorismus unverändert eine Bedrohung der Zivilgesellschaft darstellt. Die vermehrten Geiselnahmen durch Terroristen zum Zweck politischer Erpressung oder der Erzwingung von Lösegeldzahlungen gaben zusätzlichen Anlaß zur Sorge. Durch substantielle Fortschritte bei der Umsetzung der 25 Empfehlungen, die auf der Ministerkonferenz über Terrorismus in Paris 1996 abgegeben wurden, haben unsere Regierungen wichtige Schritte zur Bekämpfung des Terrorismus unternommen, zum Beispiel:

-Zur Stärkung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung und Ausrottung des Terrorismus haben die Vereinten Nationen auf Initiative unserer Regierungen mit Verhandlungen über den Entwurf eines Übereinkommens über die Verhinderung terroristischer Bombenangriffe begonnen. Um diese Zusammenarbeit auf eine breitere Grundlage zu stellen, haben wir alle Staaten aufgerufen, bis zum Jahr 2000 den in der VN-Resolution von 1996 über Maßnahmen zur Beseitigung des internationalen Terrorismus genannten internationalen Terrorismus-Übereinkünften beizutreten, und wir werden die diplomatischen Anstrengungen im Hinblick auf den Beitritt aller Staaten zu diesen Übereinkünften und deren Einhaltung verstärken.

-Zur Verbesserung unserer Fähigkeit, terroristische Angriffe auf Bodentransportmittel aufzuklären, haben unsere Experten eine Reihe von Konsultationsrunden zu technischen und sicherheitsbezogenen Fragen abgehalten. Um den Staaten bei der Untersuchung terroristischer Verbrechen, an denen Kraftfahrzeuge beteiligt sind, zu helfen, haben wir auf internationalen Konferenzen mit Nachdruck ein gestärktes internationales Regime der Fahrzeugidentifizierungsnummern gefordert.

-Zur Verbesserung der Sicherheit von Flugpassagieren haben wir im Rahmen des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) mit anderen zusammen

auf die Annahme höherer Sicherheitsstandards hingearbeitet, darunter auch Normen für die Aufspürung von Sprengstoff und dessen Zubehör; die ICAO-Mitglieder haben ihre Absicht signalisiert, sich um eine förmliche Zustimmung des Rates zu bereits abgesprochenen Sicherheitsstandards auf Flughäfen und zu einer konsequenteren und einheitlicheren Umsetzung dieser Standards zu bemühen.

-Um Terroristen daran zu hindern, die im Völkerrecht verankerten legitimen Rechte auf Asyl zu mißbrauchen, haben wir eine Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen initiiert, die diesem Zweck dient.

-Um unter anderem der Nutzung starker, hochsicherer kryptographischer Verfahren durch Terroristen entgegenzuwirken, haben wir die Beschleunigung der Konsultationen und der Verabschiedung der OECD-Leitlinien für die Kryptographiepolitik befürwortet und allen Staaten vorgeschlagen, nationale Kryptopolitiken, darunter auch für die Schlüsselverwaltung, zu entwickeln, die im Einklang mit diesen Leitlinien eventuell auch den rechtmäßigen staatlichen Zugriff zum Zweck der Verhütung und Aufklärung terroristischer Akte ermöglichen könnten, und Mechanismen für die internationale Zusammenarbeit bei der Umsetzung solcher Politiken aufzuzeigen.

-Zur Verbesserung des Informationsaustauschs auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung hat das Vereinigte Königreich die Initiative für ein Verzeichnis von Zentren der Acht mit besonderer Fachkompetenz bei der Terrorismusbekämpfung ergriffen; die Vereinigten Staaten haben angeboten, den Mitgliedern der Acht durch bilaterale Vereinbarungen ihre forensischen Datenbänke zur Terrorismusbekämpfung zugänglich zu machen.

-Um den Zugang von Terroristen zu biologischen und Toxinwaffen zu verhindern, erkannten die Teilnehmer der Vierten Überprüfungskonferenz zu dem Übereinkommen über das Verbot bakteriologischer (biologischer) und von Toxinwaffen auf Drängen unserer Regierungen die Notwendigkeit an sicherzustellen, daß ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen durch die Überprüfung und/oder Verabschiedung nationaler Maßnahmen wirksam erfüllt werden, um unter anderem den Einsatz biologischer Waffen und von Toxinwaffen für terroristische oder kriminelle Aktivitäten auszuschließen.

-Um die weitere Zusammenarbeit zu fördern, werden unsere Regierungen ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften betreffend die Mittelbeschaffung durch Terroristen miteinander vergleichen und für strikte einzelstaatliche Gesetze und Kontrollen hinsichtlich der Herstellung und des Transports von Sprengstoffen und des Handels damit sorgen.

27. Wir werden diese Bemühungen im kommenden Jahr fortsetzen und unsere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung auf andere kritische Bereiche ausdehnen.

28. Um unsere Elektronik- und Computersysteme vor der Störung durch terroristische Angriffe zu schützen, werden wir Informationen und methodologische Erkenntnisse austauschen, um solche Angriffe zu verhüten und die Nutzung von Computernetzen für terroristische und kriminelle Zwecke zu verhindern.

29. Um der unverändert bestehenden Gefahr terroristischer Angriffe mit hochexplosiven Stoffen und anderen fortgeschrittenen Technologien sowie des möglichen Einsatzes von Massenvernichtungsmaterialien durch Terroristen zu begegnen, werden unsere Experten den Informationsaustausch auf dem Gebiet der Erforschung und Entwicklung von Terrorismusbekämpfungstechniken intensivieren.

30. Wegen terroristischer und anderer Gefahren für die Sicherheit internationaler Großereignisse werden wir Informationen und Erfahrungen betreffend den Schutz solcher Veranstaltungen austauschen. Die Vereinigten Staaten werden im September 1997 in Honolulu eine Expertenkonferenz zu diesem Thema abhalten, auf der Informationen über die wirksamsten Sicherheitsverfahren für besondere internationale Großereignisse ausgetauscht werden sollen.

31. Zur Erhöhung der Wachsamkeit gegenüber terroristischen Anschlägen auf Seeschiffe und ihre Passagiere werden unsere Regierungen die Internationale Seeschiffahrts-Organisation (IMO) ermutigen, die Sicherheitsmaßnahmen auf See zu stärken und die Bekanntheit der IMO-Standards sowie deren Umsetzung verbessern.

32. Als Reaktion auf den wachsenden internationalen Wunsch nach engerer Zusammenarbeit werden wir die Kooperation und Konsultation verstärken und ausbauen und über unseren engeren Kreis hinaus bilateral und multilateral in Fragen der Terrorismusbekämpfung aktiv werden. In diesem Zusammenhang begrüßten wir die Initiative Japans, im Dezember 1996 ein Seminar über Terrorismusbekämpfung für den asiatisch-pazifischen Raum einzuberufen.

VN-Reform

33. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, bald praktische Ergebnisse bei der Erneuerung der Vereinten Nationen herbeizuführen. Wir begrüßen die Dynamik, die sich während der letzten beiden Jahre zugunsten einer tiefgreifenden Reform des VN-Systems bei allen wichtigen Tätigkeiten der Vereinten Nationen entwickelt hat. Generalsekretär Kofi Annan hat die Initiative ergriffen und ein erneuertes Engagement zur Belebung und Erneuerung der gesamten Organisation bewirkt. Inzwischen sind innerhalb des VN-Sekretariats, des ECOSOC und seiner Unterorgane, der hochrangigen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppen zur organisatorischen Stärkung und finanziellen Stabilisierung, der UNCTAD, der Regionalkommissionen, der Sonderorganisationen und der operativen Programme für Entwicklung und humanitäre Hilfe bedeutsame Entwicklungen in Gang gekommen.

34. Das Verdienst für die erzielten Fortschritte gebührt vielen: Gerne haben wir gemeinsam mit allen anderen Mitgliedern der Vereinten Nationen auf die weithin anerkannte Notwendigkeit der Stärkung und Verbesserung der Organisation und der ihr angeschlossenen Organe und Programme reagiert. Durch unsere konzertierten Bemühungen wurde ein klarer Kurs festgelegt, der bei der Steigerung der Effizienz der Programme und der Kosteneffektivität des Systems der Vereinten Nationen verfolgt werden soll.

35. Wir erwarten den baldigen Abschluß der Tätigkeit der verschiedenen Arbeitsgruppen und die prompte Umsetzung entsprechender Maßnahmen während des nächsten VN-Bienniums, das heißt 1998 bis 1999. Dadurch wird sichergestellt, daß die Vereinten Nationen als wichtigste für den Frieden, die Sicherheit und die Förderung des menschlichen Wohlergehens und einer nachhaltigen Entwicklung in allen ihren Aspekten verantwortliche internationale Organisation in vollem Umfang in der Lage sind, die Herausforderungen des neuen Jahrhunderts anzunehmen.

Wir rufen alle Mitgliedstaaten auf, an der Verdopplung unserer Anstrengungen zur Verwirklichung dieser zentralen Ziele mitzuwirken.

Politische Lagen

Demokratische Republik Kongo 36. Die Veränderungen in der Demokratischen Republik Kongo, die von großer Tragweite sind, werfen ein Schlaglicht auf die Bedeutung eines friedlichen demokratischen Übergangs und der Schaffung einer auf breiter Grundlage beruhenden Übergangsregierung. Wir glauben, daß es wichtig ist, den neuen Funktionsträgern beim Übergang zu einer gewählten Regierung zu helfen, die Achtung der Menschenrechte zu fördern, dringende humanitäre Bedürfnisse zu befriedigen und den wirtschaftlichen Wiederaufschwung zu erleichtern. Wir hoffen auf eine enge Zusammenarbeit mit anderen Geberstaaten, den Vereinten Nationen, der OAE, den internationalen Finanzinstitutionen und regionalen Verantwortlichen bei diesen Bemühungen. Die Bereitschaft unserer Regierungen, beim Wiederaufbau nationaler Institutionen zu helfen, wird davon abhängen, daß die neuen Funktionsträger ihre Ernsthaftigkeit unter Beweis stellen, was demokratische Reformen einschließlich Wahlen, gesunde Wirtschaftspolitiken, Rechenschaftspflichtigkeit des öffentlichen Sektors und Achtung der Menschenrechte einschließlich des Schutzes von Flüchtlingen angeht.

Republik Kongo/Brazzaville

37. Tief besorgt über die in Kongo herrschende Lage rufen wir alle Parteien auf, die Feindseligkeiten einzustellen und gemeinsam auf die Wiederherstellung des inneren Friedens und die nationale Aussöhnung hinzuarbeiten. Wir unterstützen mit Nachdruck die Vermittlungsbemühungen des Präsidenten Bongo von Gabun und des Sonderbotschafters der VN und der OAE, Mohamed Shanoun. Wir erteilen allen Versuchen eine scharfe Absage, politische Auseinandersetzungen mit Gewalt zu lösen, wozu auch der bewaffnete Umsturz einer verfassungsmäßigen Regierung gehört. Die Zukunft von Kongo hängt von einer dauerhaften politischen Lösung ab, die demokratische Verfahren respektiert und unverzüglich zu Präsidentschaftswahlen führt.

Haiti

38. Die als Ergebnis der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Haiti erzielten Erfolge unterstreichen die Notwendigkeit fortgesetzter internationaler Hilfe zur Wahrung von Stabilität und zur Förderung der Demokratisierung und wirtschaftlichen Entwicklung. Wir werden die neuen Empfehlungen des Generalsekretärs betreffend die Art der internationalen Präsenz in Haiti im Anschluß an den Ablauf des gegenwärtigen UNSMIH-Mandats positiv zur Kenntnis nehmen. Wir fordern Haiti dringend auf, die Umsetzung seines wirtschaftlichen Modernisierungsprogramms voranzutreiben.

Afghanistan

39. Angesichts der jüngsten Entwicklungen in Afghanistan fordern wir alle afghanischen Parteien auf, die Kämpfe einzustellen und gemeinsam eine breite Bevölkerungsschichten vertretende, in jeder Hinsicht repräsentative Zentralregierung zu bilden, die die Rechte aller Afghanen schützt und Afghanistans internationalen Verpflichtungen nachkommt. Angesichts der Risiken regionaler Destabilisierung lassen sich Frieden und Stabilität am besten durch politische Verhandlungen unter der Ägide der Vereinten Nationen mit der aktiven und koordinierten Hilfe aller betroffenen Länder und unter der Voraussetzung erreichen, daß jegliche Einmischung von außen aufhört. Alle afghanischen Parteien und betroffenen Länder sollten sich an die jüngsten Afghanistan-Resolutionen des Sicherheitsrats und der Generalversammlung der Vereinten Nationen halten.

Myanmar

40. Besorgt über die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen durch das Regime fordern wir den Obersten Rat zur Wiederherstellung von Recht und Ordnung (SLORC) auf, in einen konstruktiven politischen Dialog mit den Führern der demokratischen Opposition und der ethnischen Minderheiten einzutreten, der auf nationale Aussöhnung und die Wiederherstellung der Demokratie abzielt. Wir nehmen die kürzlich vom Verband Südostasiatischer Nationen getroffene Entscheidung, Myanmar im Juli als Mitglied aufzunehmen, zur Kenntnis und bringen die Hoffnung zum Ausdruck, daß die ASEAN-Mitglieder ihren Einfluß nutzen werden, um die baldige Rückkehr zur Demokratie in Myanmar zu fördern. Wir betonen, daß die Völkergemeinschaft den SLORC für die Sicherheit von Daw Aung San Suu Kyi verantwortlich macht.


Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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